HRB 744341
Windreich GmbH
aktuell 32 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wolfschlugen
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Registerdaten
- Sitz
- Wolfschlugen
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 16.04.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744341
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Marcus Winkler, Winkler & Partner, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 19.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Verwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 47.679.393,03 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 180 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 12, 10, 1 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 180 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 16.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 07.06.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Willi Balz, Friedrichstraße 16 1, 72649 Wolfschlugen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register Nr. HRB 744341
Schuldnerin
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Calwer Straße 23, 70173 Stuttgart
Telefon mobil: 0172 7575003,Telefon: 0711 253609511
Telefax: 0711 253609555
Email: o.spiekermann@brinkmann-partner.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Projektes MEG I und der nicht erfolgten Kündigung des Beratervertrages mit Macquarie gegen den amtierenden Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, sowie die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche, soweit hinreichende Erfolgsaussicht besteht.
Der Sonderinsolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Prüfung oder Durchsetzung erforderliche Unterlagen oder Informationen zu verlangen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Esslingen Insolvenzgericht 06.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 09.06.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vertreten durch die
Geschäftsführer Willi Balz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744341
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Holger Blümle als
Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Teckwind IV GmbH
und FC Windenergy Verwaltungs GmbH unter den laufenden Nummern 186, 189, 190
und 193 angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 27.08.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vertreten durch die
Geschäftsführer Willi Balz, geboren am XX.XX.XXXX, Friedrichstraße 16/1, 72649
Wolfschlugen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744341
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.05.2018 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.09.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 23.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 744341 HRB 744341: Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Balz, Willi, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen…
Forderungsprüfung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 14.02.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Werner Heer, Lessingstr. 9, 33604 Bielefeld
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744341
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.01.2018 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.03.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 14.02.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 02.11.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Werner Heer, Lessingstr. 9, 33604 Bielefeld
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744341
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.09.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2017 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 19.04.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Werner Heer, Lessingstr. 9, 33604 Bielefeld
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744341
- Schuldnerin -
-
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
-
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 19.04.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 744341 HRB 744341: Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Heer, Werner, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
Insolvenzplan 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 14.07.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
Amtsgericht Esslingen
- Insolvenzgericht -
Beschluss vom 14.07.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vormals: Esslinger Str. 11 - 15,
72649
Wolfschlugen (AG Stuttgart, HRB 744341),
vertreten durch:
1. Willi Balz, Friedrichstr. 16/1, 72649 Wolfschlugen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart,
-------------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------
wird der Beschluss vom 24.06.2016 (Terminsbestimmung) hinsichtlich des
Tagesordnungspunktes "Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung" bei
Beschlusspunkt
1 und Beschlusspunkt 3 wie folgt abgeändert:
Der Beschlusspunkt 1 lautet:
Über die Verwertung der Beteiligung der Nordsee Offshore MEG 1 GmbH an der
Merkur
Offshore GmbH bzw. der Verwertung des Projektes MEG 1 / Merkur entscheidet
abschließend der Gläubigerausschuss.
Der Beschlusspunkt 3 lautet:
Über den Abschluss eines Gesamtvergleichs mit der "Highland" -
Unternehmensgruppe
entscheidet abschließend der Gläubigerausschuss.
-------------------------------------------------------------------------------------
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Somit ist der Termin am 22.07.2016
zur kurzen Berichterstattung des Insolvenzverwalters
und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgenden Punkten
einberufen:
1. Über die Verwertung der Beteiligung der Nordsee Offshore MEG 1 GmbH an der
Merkur Offshore GmbH bzw. der Verwertung des Projektes MEG 1 / Merkur
entscheidet
abschließend der Gläubigerausschuss.
2. Entscheidung über die Ausarbeitung eines Insolvenzplans:
Über die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes durch den Insolvenzverwalter soll
abschließend der Gläubigerausschuss entscheiden.
3. Über den Abschluss eines Gesamtvergleichs mit der "Highland" -
Unternehmensgruppe entscheidet abschließend der Gläubigerausschuss.
4. Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
(§
160 InsO):
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit konkreter Zustimmung des
Gläubigerausschusses abschließend im Rahmen einer Delegation möglicher Rechte
der
Gläubigerversammlung an den Gläubigerausschuss über folgende
zustimmungspflichtige
Rechtshandlungen im Sinne des §§ 160 ff InsO zu entscheiden:
4.1 die Veräußerung des Unternehmens, des Betriebes oder des Warenlagers im
Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des
Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder das Recht auf den Bezug
wiederkehrender Einkünfte vorzunehmen,
4.2 ein Darlehen aufzunehmen, dass die Insolvenzmasse erheblich belasten würde
4.3 einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder
aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur
Beilegung
oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen
Schiedsvertrag zu schließen
Bien
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 27.06.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
Amtsgericht Esslingen
- Insolvenzgericht -
Beschluss vom 24.06.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vormals: Esslinger Str. 11 - 15,
72649
Wolfschlugen (AG Stuttgart, HRB 744341),
vertreten durch:
1. Willi Balz, Friedrichstr. 16/1, 72649 Wolfschlugen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Blümle, Paulinenstraße 41, 70178
Stuttgart,
Tel.: 0711/23889-0, Fax: 0711/23889-300, E-Mail: mschulz@schubra.de
wird
zur kurzen Berichterstattung des Verwalters
zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgenden Punkten:
1. Entscheidung über die Verwertung der Beteiligung der Nordsee Offshore MEG 1
GmbH an der Merkur Offshore GmbH bzw. der Verwertung des Projektes MEG 1 /
Merkur
2. Entscheidung über die Ausarbeitung eines Insolvenzplans:
Über die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes durch den Insolvenzverwalter soll
abschließend der Gläubigerausschuss entscheiden.
3. Entscheidung über einen Gesamtvergleich mit der "Highland"-
Unternehmensgruppe
4. Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
(§
160 InsO):
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit konkreter Zustimmung des
Gläubigerausschusses abschließend im Rahmen einer Delegation möglicher Rechte
der
Gläubigerversammlung an den Gläubigerausschuss über folgende
zustimmungspflichtige
Rechtshandlungen im Sinne des §§ 160 ff InsO zu entscheiden:
4.1 die Veräußerung des Unternehmens, des Betriebes oder des Warenlagers im
Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des
Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder das Recht auf den Bezug
wiederkehrender Einkünfte vorzunehmen,
4.2 ein Darlehen aufzunehmen, dass die Insolvenzmasse erheblich belasten würde
4.3 einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder
aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur
Beilegung
oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen
Schiedsvertrag zu schließen
Termin bestimmt auf
Freitag, 22.07.2016, 10:00 Uhr, Einlass ab 09:30 Uhr , Saal 1 (Kaisersaal),
Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen.
Ist die Gläubigerversammlung im Falle einer beabsichtigten Beschlussfassung
gemäß
§ 160 ff. InsO ( besonders bedeutsame Rechtshandlungen ) beschlussunfähig, gilt
die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs.1, Satz 3 InsO.
Hinweis:
Der gewählte gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger ist im
Insolvenzverfahren des
Anleiheschuldners, allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der
Schuldverschreibungsgläubiger geltend zu machen (§ Abs. 3, 1 Hs. SchVG). Der
einzelne
Schuldverschreibungsgläubiger ist nicht mehr befugt, seine Rechte selbst zu
verfolgen.
Den Anleihegläubigern wird die Teilnahme an der besonderen Gläubigerversammlung
gestattet. Ein Rederecht besteht nicht.
Die Teilnahme wird denjenigen Anleihegläubigern gestattet, die am Tage der
Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung
eines
Kreditinstitutes und dem Vermerk, dass über die Schuldverschreibung bis
einschließlich 22.07.2016 nicht verfügt werden kann, vorlegen.
Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung zu führen.
Zudem haben sich alle Gläubiger zu Beginn der Versammlung durch Vorlage eines
gültigen Personalausweises/Passes auszuweisen.
Außerdem haben alle Gläubiger im Falle der Vertretung eine gültige Vollmacht
vorzulegen.
Bien
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 14.03.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
Amtsgericht Esslingen
Beschluss vom 11.03.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vormals: Esslinger Str. 11 - 15,
72649 Wolfschlugen (AG Stuttgart, HRB 744341),
vertreten durch:
1. Willi Balz, Friedrichstr. 16/1, 72649 Wolfschlugen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart,
werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren
geprüft (§§ 5, 177 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Esslingen, Strohstraße 5, 73728 Esslingen, niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
19.04.2016.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder ihrem Rang bestritten wird.
Bien
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 11.02.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
Amtsgericht Esslingen
Beschluss vom 10.02.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Windreich GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart, vormals: Esslinger Str. 11 - 15,
72649 Wolfschlugen (AG Stuttgart, HRB 744341),
vertreten durch:
1. Willi Balz, Friedrichstr. 16/1, 72649 Wolfschlugen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart,
werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren
geprüft (§§ 5, 177 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Esslingen, Strohstraße 5, 73728 Esslingen, niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
08.03.2016.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder ihrem Rang bestritten wird.
Bien
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH, vormals: Esslinger Str. 11 - 15, 72649 Wolfschlugen · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 5 IN 301/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 744341
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Insolvenzbekanntmachung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH, vormals: Esslinger Str. 11 - 15, 72649 Wolfschlugen · Insolvenzgericht Esslingen
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- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
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HRB 744341 HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart.Nicht mehr Geschäftsführer: Heer, Werner, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 744341 HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart.Bestellt als Geschäftsführer: Balz, Willi, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH, vormals: Esslinger Str. 11 - 15, 72649 Wolfschlugen · Insolvenzgericht Esslingen
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HRB 744341 HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen.Änderung der Geschäftsanschrift: Curiestraße 2, 70563 Stuttgart.
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HRB 744341 HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen.Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.12.2013 (5 IN 301/13) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolv…
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
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HRB 744341 Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Heer, Werner, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 301/13 · Windreich GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
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HRB 744341 Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2012. Geschäftsanschrift: Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfsch…
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