HRA 124795

Windpark Barkhorst GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 124795 HRA 124795: Windpark Barkhorst GmbH & Co. KG, Hamburg, Kühnehöfe 1, 22761 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stahltwiete 21 A, 22761 Hamburg.
HRA 124795: Windpark Barkhorst GmbH & Co. KG, Hamburg, Kühnehöfe 1, 22761 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stahltwiete 21 A, 22761 Hamburg.
Neueintragungen
HRA 124795 HRA 124795: Windpark Barkhorst GmbH & Co. KG, Hamburg, Kühnehöfe 1, 22761 Hamburg. (Errichtung und Betrieb eines Windparks in Barkhorst). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kühnehöfe 1, 22761 Hamburg…
HRA 124795: Windpark Barkhorst GmbH & Co. KG, Hamburg, Kühnehöfe 1, 22761 Hamburg. (Errichtung und Betrieb eines Windparks in Barkhorst). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kühnehöfe 1, 22761 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Eurowind Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125940). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 5. Projektgesellschaft Heeck UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 155613) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.