HRB 2703
Windolph Bauunternehmung GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gutberletstraße 18-20, 04316 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 500.000,00 DEM
- Letzte Eintragung
- 21.02.2025
- Datenstand
- 2026-05-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
- Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Ausführung von Bauarbeiten, insbesondere Hoch-, Tief- und Straßenbau, Fassadensanierung, Garten- und Landschaftsbau, Handel mit Baustoffen aller Art sowie die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten durch eigene Kapazitäten und Subunternehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 405 IN 866/18 · Windolph Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 866/18
- Wirksam am
- 01.06.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2703
Aktenzeichen: 405 IN 866/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703
vertreten durch den Gesellschafter Roman Bartczak
- wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und für den Schlusstermin das mündliche Verfahren angeordnet. Schlusstermin gemäß § 197 InsO beim Amtsgericht Leipzig wurde anberaumt auf Dienstag, 21.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Der Termin dient
|der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
|der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.878.766,52 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 217.947,41 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 405 IN 866/18 · Windolph Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 866/18
- Wirksam am
- 01.06.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2703
Aktenzeichen: 405 IN 866/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703
vertreten durch den Gesellschafter Roman Bartczak
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 01.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 405 IN 866/18 · Windolph Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 866/18
- Wirksam am
- 05.02.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2703
Aktenzeichen: 405 IN 866/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703
vertreten durch den Gesellschafter Roman Bartczak
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 11.03.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2703 HRB 2703: Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Derrix-Belau, Heinz-Peter, Straelen, *XX.XX.XXXX.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 866/18 · Windolph Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 866/18
- Wirksam am
- 07.01.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2703
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH,
Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703
vertreten durch den Geschäftsführer Roman Bartczak
vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Peter Derrix-Belau
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Regelvergütung,
Auslagenpauschale, Umsatzsteuer) am 07.01.2019 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1.
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2.
von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
405 IN 866/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 07.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2703 HRB 2703: Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Forderungsprüfung 405 IN 866/18 · Windolph Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 866/18
- Wirksam am
- 12.07.2018
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2703
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH,
Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703
vertreten durch den Geschäftsführer Roman Bartczak
vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Peter Derrix-Belau
(Geschäftszweig: Ausführung von Bauarbeiten, insbesondere Hoch-, Tief- und
Straßenbau, Fassadensanierung, Garten- und Landschaftsbau, Handel mit
Baustoffen aller Art sowie die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten
durch eigene Kapazitäten und Subunternehmen)
- wurde am 12.07.2018 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, Email
geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de Telefax: 0341 21338911
Telefon geschäftlich: 0341 21338910
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
20.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses,
|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Stz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2
InsO),
|nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 20.09.2018, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 20.09.2018, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 866/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 12.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 866/18 · Windolph Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 866/18
- Wirksam am
- 07.06.2018
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2703
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Windolph
Bauunternehmung GmbH, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig
, HRB 2703
vertreten durch den Geschäftsführer Roman Bartczak
vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Peter Derrix-Belau
ergeht am 07.06.2018 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 07.06.2018 um
14:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Uferstraße 19
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 337 384 44
Telefax: 0341 337 384 45
Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 866/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 07.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2703 HRB 2703: Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mleczak, Jakub Pawel, Babimost / Polen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bartcza…
HRB 2703 HRB 2703: Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Windolph, Christina, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016…
HRB 2703 HRB 2703: Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 2703 HRB 2703: Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schädlich, Frank, Reichenberg OT Boxdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Mlecz…
HRB 2703 HRB 2703:Windolph Bauunternehmung GmbH, Leipzig, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig.Bestellt: Geschäftsführer: Derrix-Belau, Heinz-Peter, Straelen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.