HRB 4688

WILKO WERBETECHNIK-CENTER GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ottostraße 21 a, 54294 Trier

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Trier
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.06.2026
Datenstand
2026-07-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Uwe Koll

Trier

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-07-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Werbung für Handelswaren, Dienstleistungen und alle der Werbung zugänglichen Produkte, insbesondere die Herstellung, Vertrieb und Montage von Schildern, Plakaten und Lichtreklamen sowie der Verleih und die Vermietung von LKW-Arbeitsbühnen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
18.09.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jakob Joeres festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 15.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
02.09.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen entspricht, ist der 16.10.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
15.07.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 113.823,09 EUR; die Summe des für die Verteilung verfügbaren Betrages beträgt 13.123,72 EUR.

Amtsgericht Trier, 15.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
30.05.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Trier, 30.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
09.10.2024
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.11.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Trier, 09.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik-Center GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
28.12.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: Über das Vermögen der Wilko Werbetechnik-Center GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), ist am 28.12.2022 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, RAe Diesel & Partner mbB-Zweigniederlassung, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651 99496141, Fax: 0651 1469320, E-Mail: info@ra-diesel.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.02.2023, 09:00 Uhr, Saal 230 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 28.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik Center-Trier GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
02.11.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik Center-Trier GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), ist am 31.10.2022 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres, RAe Diesel & Partner mbB-Zweigniederlassung, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651 99496141, Fax: 0651 1469320, E-Mail: info@ra-diesel.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 02.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 111/22 · Wilko Werbetechnik Center-Trier GmbH · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 111/22
Wirksam am
31.10.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 4688
23 IN 111/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wilko Werbetechnik Center-Trier GmbH, Ottostraße 21a, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 4688), vertr. d.: 1. Uwe Koll, Schweringstraße 5, 54294 Trier, (Geschäftsführer), ist am 31.10.2022 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres, RAe Diesel & Partner mbB-Zweigniederlassung, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651 99496141, Fax: 0651 1469320, E-Mail: info@ra-diesel.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 31.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4688 HRB 4688: WILKO WERBETECHNIK-CENTER GmbH, Trier, Ottostraße 21 a, 54294 Trier. Nach Änderung des Wohnorts weiterhin Geschäftsführer: Koll, Uwe, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugni…
HRB 4688: WILKO WERBETECHNIK-CENTER GmbH, Trier, Ottostraße 21 a, 54294 Trier. Nach Änderung des Wohnorts weiterhin Geschäftsführer: Koll, Uwe, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4688 HRB 4688: WILKO WERBETECHNIK-CENTER GmbH, Trier, Ottostraße 21 a, 54294 Trier. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) u…
HRB 4688: WILKO WERBETECHNIK-CENTER GmbH, Trier, Ottostraße 21 a, 54294 Trier. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Werbung für Handelswaren, Dienstleistungen und alle der Werbung zugänglichen Produkte, insbesondere die Herstellung, Vertrieb und Montage von Schildern, Plakaten und Lichtreklamen sowie der Verleih und die Vermietung von LKW-Arbeitsbühnen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.