HRA 203817

Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Stahlstraße 43C, 26215 Wiefelstede

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wiefelstede
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
06.08.2020
Datenstand
2026-05-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Günther Wilken

Wiefelstede

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Sascha Wilken Beteiligungs GmbH

Wiefelstede

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2026-05-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich etwaiger nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier, Hans-Schütte-Straße 8, 26316 Varel, Tel.: 04451 913880, Fax: 04451 913839, E-Mail: info@sp-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 115.134,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 144.864,34 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 174.545,42 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 7.381,86 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 181.927,28 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Möglichkeit der Gewährung von Vergütungszuschlägen gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2 InsVV hat im vorliegenden Fall nur zu einer Erhöhung der Regelvergütung um insgesamt 30% geführt.

Die festgesetzte Erhöhung der Regelvergütung ist unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Umstände des Einzelfalls angemessen, aber auch ausreichend.

Die Begründungen für den Ansatz von Zu- und Abschlägen auf die Regelvergütung sind in dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters angeführt. Auf die Begründungen wird insoweit Bezug genommen.

Maßgeblich für die Bemessung eines Zu- oder Abschlages auf die Regelvergütung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Verwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist. Zu- oder Abschläge auf die Vergütung sind dabei erst dann vorzunehmen, wenn die Abweichung vom Normalfall erheblich ist.

Der Insolvenzverwalter begehrt vorliegend eine Erhöhung der Regelvergütung um insgesamt 60%.

- Zuschlag für die Betriebsfortführung: Gemäß § 3 Abs. 1 lit b) InsVV ist eine den Regelsatz übersteigende Vergütung insbesondere dann festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter ein Unternehmen fortgeführt hat und die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Die Betriebsfortfühung stellt somit eine die Regelvergütung um einen Zuschlag erhöhende besondere Tätigkeit dar
(Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 106, beck-online).
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin mit insgesamt zwei angestellten Mitarbeitern wurde nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für einen Zeitraum von einem Monat fortgeführt. Für diesen Zeitraum konnte nach den vorliegenden Schlussrechnungsunterlagen lediglich noch ein neuer Auftrag akquiriert und ein weiterer Auftrag mit geringem Auftragsvolumen abgearbeitet werden.
Der tatsächliche Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung stellt sich nach alledem als gering dar.
Ein Einnahmenüberschuss aus der Betriebsfortführung konnte nach der geprüften Schlussrechnung des Insolvenzverwalters nicht erzielt werden.
Die Betriebsfortführung hat nach dem Dafürhalten des Gerichts mithin zu einer -indes geringen- Erhöhung der Regelvergütung zu führen.

- Aufarbeitung der Geschäftsführerhaftung im Lichte fehlender und Unterlagen und lückenhafter Buchhaltung:
Die Prüfung und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen der Insolvenzmasse gehört zu den Regelaufgaben eines Insolvenzverwalters und kann für sich mithin keine Erhöhung der Vergütung rechtfertigen. Dies gilt umso mehr, als die erfolgreiche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Insolvenzmasse -wie vorliegend geschehen- die Berechnungsgrundlage für die Vergütung und mithin die Vergütung selbst bereits erhöht.
Eine unvollständige oder unzureichende Buchhaltung, auch Personalbuchhaltung, kann dagegen einen Zuschlag rechtfertigen, wenn nicht lediglich kleinere Mängel vorliegen (NZI 2004, 665, beck-online).

- Bemühungen um eine übertragende Sanierung:
Die übertragende Sanierung ist - im Gegensatz zu operativen Eigensanierung - keine Sanierung im betriebswirtschaftlichen Sinne durch Beseitigung der Krisenursachen, sondern eine besondere Form der Verwertung, die mit einer Verlagerung der operativen Sanierung auf einen Dritten einhergeht. Weil die übertragende Sanierung nur eine besondere Form der Regelaufgabe "Verwertung" ist, die mit der einfachen Staffelvergütung nach § 2 Abs. 1 abgegolten ist, kann, wenn überhaupt, eine übertragende Sanierung nur mit einem deutlich niedrigeren Zuschlag abgegolten werden als eine tatsächliche operative Sanierung unter Insolvenzschutz (Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 248, beck-online).
Das Gericht ist vorliegend der Auffassung, dass die von dem Insolvenzverwalter dargestellten Bemühungen um eine übertragende Sanierung als erheblich zu bewerten sind. Da die aufgrund letztlicher Erfolglosigkeit nicht zu einer Erhöhung der Berechnungsgrundlage geführt haben, ist der Mehraufwand, durch einen angemessenen Zuschlag zu vergüten. Einen Zuschlag von 20% vermögen die dargestellten Sanierungsbemühungen, welche spätestens mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes ihre Beendigung gefunden haben müssen, indes nicht zu begründen.

- Prüfung und Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen im Lichte fehlender und Unterlagen und lückenhafter Buchhaltung:
- Die Anfechtung von Rechtshandlungen ist gesetzliche Aufgabenerfüllung zur Gewinnung der Soll-Masse und grundsätzlich mit der Regelvergütung abgegolten, zumal erfolgreich durchgesetzte Anfechtungsansprüche -wie hier erfolgt- auch die Berechnungsgrundlage erhöhen (Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 197, beck-online).
Die diesbezüglich vorgebrachte besondere Erschwernis infolge lückenhafter Buchführung kann zwar einen Zuschlag rechtfertigen (s.o,), indes aber nicht wiederholt. Der von dem Insolvenzverwalter dargestellte Mehraufwand im Zusammenhang mit Aufarbeitung der vorgefundenen lückenhaften Buchhaltung ist nach dem Dafürhalten des Gerichts vorliegend vergütungserhöhend zu berücksichtigen, jedoch insgesamt nur einmal.

Der angesetzte Abschlag auf die Regelvergütung von -5% infolge der Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter in dem Eröffnungsverfahren erscheint angemessen.
Dieser war daher antragsgemäß zu übernehmen.

Es verbleibt danach ein Zuschlag von insgesamt noch 25% auf die Regelvergütung, welcher auch im Rahmen einer Gesamtschau in diesem Verfahren als insgesamt angemessen und auch ausreichend anzusehen ist.

Die Beteiligten wurden zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gehört. Einwendungen wurden binnen der gesetzten Frist nicht erhoben.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 151,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 54 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
06.05.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.05.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
30.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
16.11.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf

20.12.2022.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 15.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
22.04.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG,
Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1.
Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c,
26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), ist
besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 20.05.2021. Die Tabellenauszüge mit
den Anmeldeunterlagen sind ab sofort auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Oldenburg, Elisabethstraße 8, niedergelegt. Erklärungen zu
den Forderungen können bis zum 19.05.2021 in schriftlicher Form bei Gericht
eingereicht werden. Sollen Forderungen bestritten werden, ist auch anzugeben,
ob die Forderung nach ihrem Rang oder nach ihrem Betrag bestritten werden soll.

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg), 20.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
25.01.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilken
Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg,
HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB
208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215
Wiefelstede, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier festgesetzt worden. Gemäß
§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 22,44 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.12.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
161.361,64 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 17.612,92 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 22,44 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb),
Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei
dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 21.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
30.12.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG,
Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1.
Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c,
26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung als vorläufiger
Insolvenzverwalter beantragt.

Den Gläubigern und der Schuldnerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen
zwei Wochen gegeben. Der Antrag liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Oldenburg, 29.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 203817 HRA 203817: Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wiefelstede, Stahlstraße 43C, 26215 Wiefelstede. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 203817: Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wiefelstede, Stahlstraße 43C, 26215 Wiefelstede. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
05.08.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: Über das Vermögen der Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG,
Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg, HRA 203817), vertr. d.: 1.
Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB 208235), Stahlstraße 43 c,
26215 Wiefelstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführer), ist am
01.08.2020 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier, Hans-Schütte-Straße
8, 26316 Varel, Tel.: 04451 913880, Fax: 04451 913839.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 26.10.2020, 11:00 Uhr, Saal 3a,
Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 04.08.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 65 IN 7/20 · Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
65 IN 7/20
Wirksam am
09.06.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203817
65 IN 7/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wilken
Metalltechnik GmbH & Co. KG, Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede (AG Oldenburg,
HRA 203817), vertr. d.: 1. Sascha Wilken Beteiligungs GmbH (AG Oldenburg, HRB
208235), Stahlstraße 43 c, 26215 Wiefelstede, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sascha Wilken, Stahlstraße 43 c, 26215
Wiefelstede, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2020 um 15:40 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Kfm. Dr. Bernd
Sundermeier, Hans-Schütte-Straße 8, 26316 Varel, Tel.: 04451 913880, Fax: 04451
913839 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 08.06.2020

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Neueintragungen
HRA 203817 Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wiefelstede, Stahlstraße 43C, 26215 Wiefelstede. (Gegenstand: Die Herstellung, die Montage und der Vertrieb von Metallkonstruktionen, vorwiegend aus Stahl, u. a. von Trepp…
Wilken Metalltechnik GmbH & Co. KG, Wiefelstede, Stahlstraße 43C, 26215 Wiefelstede. (Gegenstand: Die Herstellung, die Montage und der Vertrieb von Metallkonstruktionen, vorwiegend aus Stahl, u. a. von Treppen, Balkonanlagen, Vordächern, Geländern sowie Werbeanlagen nebst Vornahme ergänzender oder arverwandter Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stahlstraße 43C, 26215 Wiefelstede. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sascha Wilken Beteiligungs GmbH, Wiefelstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 208235), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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