HRA 1149
Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Korbacher Str. 5, 34477 TwistetalGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Twistetal
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 10.12.2019
- Datenstand
- 2026-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Haus am Eichfeld Wurstwaren-Vertriebsgesellschaft mbH
Twistetal-Berndorf
Klaus Rohloff
Twistetal
Stukenborg Holding GmbH & Co. KG
Loxstedt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- R. Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwarenfabrik KG Twistetal
- R. Wilke oHG Waldecker Fleisch- und Wurstwarenfabrik Twistetal
- Reinhard Wilke, Berndorf Twistetal
- Reinhard Wilke Twistetal
- R. Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG Twistetal
- R.Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG Twistetal
- Wilke Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG Twistetal
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 26.03.2025
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 175 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 654.765,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Für Sanierungsbemühungen wird ein Zuschlag von 45 % als angemessen erachtet. Es wurden 20 Fleisch- und Wurstproduzenten in Deutschland angeschrieben und hinsichtlich des Übernahmeinteresses befragt. Mit einer auf M & A spezialisierten Gesellschaft wurde 222 potentielle Investoren selektiert und angesprochen, mit 8 Interessenten wurden Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen und Vororttermine mit Interessenten durchgeführt. Die Arbeiten an einer Nachfolgelösung waren aufwendig und schwierig.
Für Arbeits- und sozialrechtliche Fragen/Insolvenzgeldvorfinanzierung wird ein Zuschlag von 85 % als angemessen erachtet. Die Schuldnerin beschäftigte bei Insolvenzeröffnung 117 Arbeitnehmer, davon 9 Auszubildende. Es gab eine aus 7 Mitgliedern bestehenden Betriebsrat und eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen. Es bestanden Lohnrückstände seit September 2019. Es wurden Mitarbeiter- und Betriebsversammlungen durchgeführt, es herrschte große Unruhe im Betrieb. Es wurden Aufhebungsverträge geschlossen, Fragen des Urlaubs waren zu klären, mit dem Betriebsrat wurden Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan geführt usw.. Für die Bearbeitung von individualarbeitsrechtlichen Themen, des Kollektivarbeitsrechts und die Insolvenzgeldvorfinanzierung können jeweils Einzelzuschläge angesetzt werden, die in der Zusammenfassung einen Zuschlag von 85 % ergeben
Wegen der hohen Gläubigerzahl wird ein Zuschlag von 25 % als angemessen erachtet. Bereits in Antragsverfahren haben viele Gläubiger Anfragen gestellt, die eine erhebliche Mehrarbeit des Verwalters erforderten.
An dem vorläufigen Insolvenzverfahren bestand ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit. Ein Zuschlag von 35 % auf die Vergütung wird als angemessen erachtet.
Mit Antragstellung hat das Verfahren in Hessen und deutschlandweit aufgrund der angeblichen Todesfälle in Zusammenhang mit Listerien erhebliche mediale Beachtung erfahren. Die besondere Herausforderung bestand darin, eine verzerrte oder gar falsche Berichterstattung zu vermeiden und gleichzeitig die mögliche Veräußerung und die Durchführung der Rechtsmittel nicht zu gefährden. Es gab unzählige Interviewanfragen.
Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren war die Befassung mit komplexen Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten notwendig, dafür wird ein Zuschlag von 30 % als angemessen erachtet. Am 08.10.2019 wurde Rechtsmittel gegen die Schließungsverfügung des Landkreises Waldeck-Frankenberg eingelegt. Gegen die zurückweisende Entscheidung wurde am 15.10.2019 Rechtsmittel eingelegt. Am 18.10.2019 wurde gegen die Entsorgungsverfügung Widerspruch eingelegt und am 18.11.2019 Klage gegen das Land Hessen beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht.
Wegen des in diesem Verfahren angefallenen erheblichen Arbeitsaufwands wird ein Zuschlag von 25 % als angemessen erachtet. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und behördlichen Interventionen in diesem Verfahren, auf die schnell und unkonventionell reagiert werden musste, haben immer wieder zu einem erheblichen Mehraufwand geführt.
In der Summe ergeben sich Zuschläge von 245 %, die von dem vorläufigen Verwalter auf 175 % gemindert werden.
Er hat sich in einigen oben angeführten Bereichen unterstützen lassen durch eine auf M&A spezialisierte Gesellschaft, einen Dienstleister für Insolvenzgeldvorfinanzierung , eine Medienagentur und in den Verwaltungsverfahren durch einen mandatierten Rechtsanwalt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 14.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 30.01.2025
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Korbach, 30.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 26.07.2024
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 30.08.2024, 11:00 Uhr, Saal 132, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu dem Vergleich mit der Dual Deutschland GmbH bzgl. der geltend gemachten Haftungsanprüche gegen den Geschäftsführer, wonach die Versicherung einen Ausgleichsbetrag von 250.000 EUR zur Masse zahlt.
- Zustimmung zur Nichteinlegung der Berufung durch den Insolvenzverwalter im Rechtsstreit mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg bzgl. der behördlichen Entsorgung
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 25.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 27.03.2024
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Korbach, 21.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 31.03.2023
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 12.05.2023, 11:00 Uhr, Saal 132, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Rücknahme der Klage in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht München gegen die Allianz Versicherungs-AG aufgrund der Betriebsschließungsversicherung
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 29.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Freitag, 16.12.2022, 09:30 Uhr, Saal 132, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- -die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch den Insolvenzverwalter aufgrund der Schließung (Amtshaftungsansprüche) gegen das Land Hessen als Rechtsträger, handelnd durch die zuständigen Behörden (Regierungspräsidium Kassel, Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Korbach, 23.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 18.08.2022
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.10.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Korbach, 11.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 01.02.2022
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.03.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Korbach, 26.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 24.07.2020
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Korbacher Straße 5, 34477
Twistetal-Berndorf (AG Korbach, HRA 1149), vertr. d.: 1. Haus am Eichfeld
Wurstwaren-Vertriebs GmbH, Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus Rohloff, (Geschäftsführer),
ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche
Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im
schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 21.08.2020, 11:00 Uhr, Saal 132, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497
Korbach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar die Aufnahme je
eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
1.gegen die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft wegen Ansprüchen aus der
Betriebsschließungsversicherung unter Einbeziehung eines sogenannten
Prozessfinanzierers.
2. gegen die DUAL Deutschland GmbH wegen Ansprüchen aus der
Geschäftsführerhaftpflichtversicherung unter Einbeziehung eines sogenannten
Prozessfinanzierers.
3. gegen den Landrat/Landkreis Waldeck-Frankenberg wegen Ansprüchen aufgrund
der Schließung unter Einbeziehung eines sogenannten Prozessfinanzierers
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Korbach, 23.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 10.06.2020
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Korbacher Straße 5, 34477
Twistetal-Berndorf (AG Korbach, HRA 1149), vertr. d.: 1. Haus am Eichfeld
Wurstwaren-Vertriebs GmbH, Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus Rohloff, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO Neumasseunzulänglichkeit angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht.
Amtsgericht Korbach, 10.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 18.03.2020
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Korbacher Straße 5, 34477
Twistetal-Berndorf (AG Korbach, HRA 1149), vertr. d.: 1. Haus am Eichfeld
Wurstwaren-Vertriebs GmbH, Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus Rohloff, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf.
geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den
03.04.2020 bestimmt.
Insofern wird der in der Gläubigerversammlung vom 24.01.2020 auf den 03.04.2020
vertagte fortgesetzte Prüfungstermin aus Anlass der Corona-Pandemie vom
mündlichen in das schriftliche Verfahren überführt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Korbach, 17.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 09.01.2020
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Korbacher Straße 5, 34477
Twistetal-Berndorf (AG Korbach, HRA 1149), vertr. d.: 1. Haus am Eichfeld
Wurstwaren-Vertriebs GmbH, Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus Rohloff, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Korbach, 09.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1149 HRA 1149: Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Twistetal, Korbacher Str. 5, 34477 Twistetal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 02.12.2019
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
& Co. KG, Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal-Berndorf (AG Korbach, HRA 1149),
vertr. d.: 1. Haus am Eichfeld Wurstwaren-Vertriebs GmbH, Korbacher Straße 5,
34477 Twistetal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus
Rohloff, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2019 um 12:55 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Römermann
Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsges. mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131
Kassel, Tel.: 0561 22076440, Fax: 0561 22076449.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.01.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 24.01.2020, 10:00 Uhr, Saal 132,
Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach,
Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 02.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 50/19 · Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Korbach
- Insolvenzgericht
- Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 50/19
- Wirksam am
- 04.10.2019
- Registerbezug
- Korbach, HRA 1149
Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Korbacher Straße 5, 34477
Twistetal-Berndorf (AG Korbach, HRA 1149), vertr. d.: 1. Haus am Eichfeld
Wurstwaren-Vertriebs GmbH, Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus Rohloff, (Geschäftsführer),
ist am 04.10.2019 um 12:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Römermann
Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsges. mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131
Kassel, Tel.: 0561 22076440, Fax: 0561 22076449 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach,
Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 04.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1149 Wilke Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Twistetal, Korbacher Str. 5, 34477 Twistetal.Firma geändert, nun: Neue Firma: Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG.
HRA 1149 R. Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Twistetal, Korbacher Str. 5, 34477 Twistetal.Firma geändert, nun: Neue Firma: Wilke Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Korbac…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.