HRB 2807

Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nienstädt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nienstädt
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-29 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
20.03.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
47 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, Rosenweg 7a, 31691 Helpsen, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz, Gartenstr. 16, 31712 Niedernwöhren, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.05.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 19.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
16.12.2024
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
47 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, Rosenweg 7a, 31691 Helpsen, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz, Gartenstr. 16, 31712 Niedernwöhren, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 02.01.2025, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 13.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
12.09.2023
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
47 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, Rosenweg 7a, 31691 Helpsen, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz, Gartenstr. 16, 31712 Niedernwöhren, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 28.09.2023, 09:30 Uhr, 3232, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleichs mit dem Finanzamt dahingehend, dass zum Ausgleich geltend gemachter Anfechtungsforderungen ein Betrag in Höhe von 10% der in Rede stehenden Anfechtungsforderung (hier: 43.851,35 €) zur Abgeltung sämtlicher noch offener Ansprüche aus möglicher Anfechtung gezahlt wird.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 12.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
24.09.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
Geschäfts-Nr. 47 IN 86/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG
Stadthagen, HRB 2807),

vertreten durch:

1. Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin),

2. Günter Reetz, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Hermannstraße 7, 32423 Minden, wird
besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren bestimmt auf 28.10.2020.

Die Anmeldungen werden zwei Wochen vor dem Termin auf der hiesigen
Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Beteiligten ausgelegt.

Widersprüche gegen die Anmeldung können bis zum 3. Werktag vor dem Termin
schriftlich eingelegt werden.

Amtsgericht Bückeburg, 23.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
20.11.2019
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
47 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Schulz
Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB
2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Wandel festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 15.11.2018 bestellt.
Am 01.01.2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Schriftsatz vom
23.10.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner
Vergütung und Auslagen

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
208.348,89 EUR zugrunde gelegt. Diese ergibt sich aus Geldbeständen von
17.062,90 €, Anlagevermögen von 22.954,78 € Forderungen aus LuL von 28.088,56 €
sowie Forderungen gegen einen Gesellschafter i.H.v. 140.242,65 €. Mit Aus- oder
Absonderungsrechten belastetes Anlagevermögen war nicht zu berücksichtigen, da
insoweit eine erhebliche Befassung mit entsprechendem zeitlichem Aufwand nicht
dargetan ist. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen
Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht
nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Für den mit der Unternehmensfortführung zusätzlich angefallenen Aufwand
einschließlich der Insolvenzgeldvorfinanzierung hält das Gericht einen Zuschlag
von 30% für angemessen. Es bedurfte mehrerer Gespräche mit Kunden und
Lieferanten, einer Abstimmung mit der Geschäftsführung sowie mehrerer
Betriebsversammlungen, um das Unternehmen zu stabilisieren.Nachdem
Übernahmepläne scheiterten, wurde eine übertragende Sanierung organisiert. Ein
Abschlag von 5% war für die mit 6 Wochen kurze Verfahrensdauer (Regelfall: 3
Monate) vorzunehmen.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30
31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 19.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2807 HRB 2807: Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Prokura erloschen: Rzepka, Jörg, Stadthagen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 2807: Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Prokura erloschen: Rzepka, Jörg, Stadthagen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
07.01.2019
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
47 IN 86/18: Über das Vermögen der Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH,
Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 2807), vertr. d.: 1.
Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz, (Geschäftsführer), ist am
01.01.2019 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Matthias Wandel, Süntelstraße 44c, 31848
Bad Münder am Deister, Tel.: 0 50 42 / 93 77 10, Fax: 0 50 42 / 93 77 19,
E-Mail: insoteam@m-wandel.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.02.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 28.03.2019, 10:00 Uhr, 4117,
Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 04.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/18
Wirksam am
15.11.2018
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2807
47 IN 86/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wilhelm
Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen,
HRB 2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz,
(Geschäftsführer), ist am 15.11.2018 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Wandel,
Süntelstraße 44c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 0 50 42 / 93 77 10, Fax: 0
50 42 / 93 77 19, E-Mail: insoteam@m-wandel.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 15.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2807 HRB 2807: Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.05.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen,…
HRB 2807: Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.05.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 26.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2807 Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Geschäftsanschrift: Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Bestellt als Geschäftsführer: Reetz, Kathrin, Helpsen, *XX.XX.XXXX, ein…
Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Geschäftsanschrift: Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Bestellt als Geschäftsführer: Reetz, Kathrin, Helpsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Rzepka, Jörg, Stadthagen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.