HRB 2807
Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nienstädt
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Registerdaten
- Sitz
- Nienstädt
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 20.03.2025
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 19.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 16.12.2024
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 02.01.2025, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 13.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 12.09.2023
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 28.09.2023, 09:30 Uhr, 3232, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleichs mit dem Finanzamt dahingehend, dass zum Ausgleich geltend gemachter Anfechtungsforderungen ein Betrag in Höhe von 10% der in Rede stehenden Anfechtungsforderung (hier: 43.851,35 €) zur Abgeltung sämtlicher noch offener Ansprüche aus möglicher Anfechtung gezahlt wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 12.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 24.09.2020
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG
Stadthagen, HRB 2807),
vertreten durch:
1. Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin),
2. Günter Reetz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Hermannstraße 7, 32423 Minden, wird
besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren bestimmt auf 28.10.2020.
Die Anmeldungen werden zwei Wochen vor dem Termin auf der hiesigen
Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Beteiligten ausgelegt.
Widersprüche gegen die Anmeldung können bis zum 3. Werktag vor dem Termin
schriftlich eingelegt werden.
Amtsgericht Bückeburg, 23.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 20.11.2019
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB
2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Wandel festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 15.11.2018 bestellt.
Am 01.01.2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Schriftsatz vom
23.10.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner
Vergütung und Auslagen
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
208.348,89 EUR zugrunde gelegt. Diese ergibt sich aus Geldbeständen von
17.062,90 €, Anlagevermögen von 22.954,78 € Forderungen aus LuL von 28.088,56 €
sowie Forderungen gegen einen Gesellschafter i.H.v. 140.242,65 €. Mit Aus- oder
Absonderungsrechten belastetes Anlagevermögen war nicht zu berücksichtigen, da
insoweit eine erhebliche Befassung mit entsprechendem zeitlichem Aufwand nicht
dargetan ist. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen
Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht
nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für den mit der Unternehmensfortführung zusätzlich angefallenen Aufwand
einschließlich der Insolvenzgeldvorfinanzierung hält das Gericht einen Zuschlag
von 30% für angemessen. Es bedurfte mehrerer Gespräche mit Kunden und
Lieferanten, einer Abstimmung mit der Geschäftsführung sowie mehrerer
Betriebsversammlungen, um das Unternehmen zu stabilisieren.Nachdem
Übernahmepläne scheiterten, wurde eine übertragende Sanierung organisiert. Ein
Abschlag von 5% war für die mit 6 Wochen kurze Verfahrensdauer (Regelfall: 3
Monate) vorzunehmen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30
31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 19.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2807 HRB 2807: Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Prokura erloschen: Rzepka, Jörg, Stadthagen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Forderungsprüfung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 07.01.2019
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRB 2807), vertr. d.: 1.
Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz, (Geschäftsführer), ist am
01.01.2019 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Matthias Wandel, Süntelstraße 44c, 31848
Bad Münder am Deister, Tel.: 0 50 42 / 93 77 10, Fax: 0 50 42 / 93 77 19,
E-Mail: insoteam@m-wandel.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.02.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 28.03.2019, 10:00 Uhr, 4117,
Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 86/18 · Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 86/18
- Wirksam am
- 15.11.2018
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2807
Schulz Maschinenfabrik GmbH, Industriestraße 5, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen,
HRB 2807), vertr. d.: 1. Kathrin Reetz, (Geschäftsführerin), 2. Günter Reetz,
(Geschäftsführer), ist am 15.11.2018 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Wandel,
Süntelstraße 44c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 0 50 42 / 93 77 10, Fax: 0
50 42 / 93 77 19, E-Mail: insoteam@m-wandel.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 15.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2807 HRB 2807: Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.05.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen,…
HRB 2807 Wilhelm Schulz Maschinenfabrik GmbH, Nienstädt, Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Geschäftsanschrift: Industriestr. 5, 31688 Nienstädt. Bestellt als Geschäftsführer: Reetz, Kathrin, Helpsen, *XX.XX.XXXX, ein…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.