HRB 101705 früher Amtsgericht Leipzig

Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Döbeln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.03.2020
Datenstand
2026-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Wilfried Erbarth

Döbeln

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wilfried Erbarth, Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln Döbeln

Gegenstand des Unternehmens

- Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art als Bauherr oder Bauträger für eigene und fremde Rechnung sowie die Betreuung von fremden Bauvorhaben für fremde Rechnung; - Vermietung und Verpachtung eigener Vermögenswerte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
26.01.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth Wohnungs- und
Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth Zwingerstraße 30, 04720
Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 25.01.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 10.02.2021

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung zum Verkauf der Gewerbeliegenschaft des Insolvenzschuldners mit zwei
Büroeinheiten sowie einer weiteren Gewerbeeinheit im Erdgeschoss in 04720
Döbeln, Zwingerstraße 30 (eingetragen im Grundbuch von Döbeln, Blatt 4178) zu
einem Betrag von 141.000,00 EUR an die LEPHIA Invest 1 GmbH.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
30.12.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth Wohnungs- und
Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth Zwingerstraße 30, 04720
Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 29.12.2020 nachfolgende Entscheidung:

Die für den 06.01.2021 anberaumte Gläubigerversammlung wird aufgehoben.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
16.12.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth Wohnungs- und
Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth Zwingerstraße 30, 04720
Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 15.12.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 06.01.2021

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

- Verkauf der Immobilie, welche im Grundbuch des Amtsgerichts Döbeln, Grundbuch
von Döbeln, Blatt 4178 eingetragen ist, gelegen Zwingerstraße 30 in 04720
Döbeln für einen Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 EUR.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
16.07.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth Wohnungs- und
Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth Zwingerstraße 30, 04720
Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 16.07.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.07.2020

13:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

- Zustimmung zu dem Verkauf der Immobilie, welche im Wohnungsgrundbuch des
Amtsgerichts Döbeln, Grundbuch von Döbeln, Blatt 4198 eingetragen ist, gelegen
Burgstraße 2, 04720 Döbeln für einen Kaufpreis in Höhe von 329.000,00 EUR.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
08.07.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth Wohnungs- und
Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth Zwingerstraße 30, 04720
Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 07.07.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 28.07.2020

13:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

- Zustimmung zu dem Verkauf von Immobilien, welche im Wohnungsgrundbuch des
Amtsgerichts Döbeln, Grundbuch von Mochau, Blatt 323, 329, 333, 334 und 328
eingetragen sind, gelegen Siedlungsstraße 4/6 in Mochau für einen Kaufpreis in
Höhe von 204.000,00 EUR.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 101705 HRB 101705: Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln, Döbeln, Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 24.03.2020, AZ: 319 IN 132/20, ist das Insolvenzverfah…
HRB 101705: Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln, Döbeln, Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 24.03.2020, AZ: 319 IN 132/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
27.03.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth Wohnungs- und
Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth Zwingerstraße 30, 04720
Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 24.03.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verwaltung von
Immobilienvermögen) wird am 24.03.2020 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.05.2020
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.06.2020 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 132/20 · Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 132/20
Wirksam am
13.02.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 101705
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 319 IN 132/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wilfried Erbarth
Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln, vertr.d.d. GF Wilfried Erbarth
Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln, Amtsgericht Chemnitz , HRB 101705
vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Erbarth

ergeht am 13.02.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 13.02.2020 um
09:46 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

319 IN 132/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 101705 Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln, Döbeln, Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln.Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln.
Wilfried Erbarth Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Döbeln, Döbeln, Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln.Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Zwingerstraße 30, 04720 Döbeln.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.