HRB 13530

Wierz Plastics GmbH

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Königswinter
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
05.10.2018
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Heiko Wischott

Troisdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Birgit Wischott

Troisdorf

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-02-01

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung von Kunststoffspritzgussartikeln.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 99 IN 110/18 · Wierz Plastics GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 110/18
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Siegburg, HRB 13530
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 110/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13530 eingetragenen Wierz Plastics GmbH, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Wischott, Vulkanstraße 12, 53842 Troisdorf

wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

99 IN 110/18
Amtsgericht Bonn, 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 99 IN 110/18 · Wierz Plastics GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 110/18
Wirksam am
09.12.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 13530
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 110/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13530 eingetragenen Wierz Plastics GmbH, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Wischott, Vulkanstraße 12, 53842 Troisdorf

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der bereits bewilligte Vorschuss in Höhe von xxx € ist anzurechnen.

Der Endbetrag kann in Höhe von xxx € der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.10.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.

Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 72 Gläubigern xxx EUR.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 300 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.08.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .

99 IN 110/18
Amtsgericht Bonn, 05.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 99 IN 110/18 · Wierz Plastics GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 110/18
Wirksam am
15.09.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 13530
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 110/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13530 eingetragenen Wierz Plastics GmbH, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Wischott, Vulkanstraße 12, 53842 Troisdorf

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

99 IN 110/18
Amtsgericht Bonn, 10.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 99 IN 110/18 · Wierz Plastics GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 110/18
Wirksam am
23.06.2025
Registerbezug
Siegburg, HRB 13530
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 110/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13530 eingetragenen Wierz Plastics GmbH, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Wischott, Vulkanstraße 12, 53842 Troisdorf

Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn,
Verfahrensbevollmächtigter,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

99 IN 110/18
Amtsgericht Bonn, 17.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Der Insolvenzverwalter hat die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr angezeigt.
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Der Insolvenzverwalter hat die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr angezeigt.
Veränderungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Nicht mehr Geschäftsführer: Langshausen, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Nicht mehr Geschäftsführer: Langshausen, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Einzelprokura: Wischott, Birgit, Troisdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Einzelprokura: Wischott, Birgit, Troisdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der …
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2016 mit der Elsner + Heinrich I Perform Werkzeug- und Formenbau GmbH mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 12545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäf…
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Elsner + Heinrich I Perform Werkzeug- und Formenbau GmbH mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 12545) sowie von 26.000,00 EUR um weitere 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Die Haftung der Wierz Plastics GmbH für die im Gewerbebetrieb der Alfons Wierz Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in…
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Die Haftung der Wierz Plastics GmbH für die im Gewerbebetrieb der Alfons Wierz Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in Königswinter, Amtsgericht Siegburg HRB 6679, begründeten Verbindlichkeiten und der Übergang der in dem Gewerbebetrieb begründeten Forderungen auf die Wierz Plastics GmbH ist gemäß Vertrag vom 18.09.2015 zum Übetragungsstichtag 30.09.2015 ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRB 13530 HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2015. Geschäftsanschrift: In der Brückenwiese 6,…
HRB 13530: Wierz Plastics GmbH, Königswinter, In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2015. Geschäftsanschrift: In der Brückenwiese 6, 53639 Königswinter. Gegenstand: Die Herstellung von Kunststoffspritzgussartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Langshausen, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX; Wischott, Heiko, Troisdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.