HRB 715796

Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Epfenbach

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Epfenbach
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 602/21 · Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 602/21
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 715796
83 IN 602/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach,
vertreten durch die Geschäftsführer Hendrik Elstermann und Michael Andreas Albert Meeh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 715796
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 102-123 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 83 IN 602/21 · Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 602/21
Wirksam am
25.10.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 715796
83 IN 602/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach, vertreten durch die Geschäftsführer Hendrik Elstermann und Michael Andreas Albert Meeh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 715796
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, N 7,12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 29.08.2022.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst hat. Vorliegend ist eine erhebliche Befassung mit den mit Sicherungsrechten belasteten Gegenständen und den Drittrechten selbst gegeben, insofern als der vorläufige Insolvenzverwalter die Gegenstände gesichtet und sichergestellt hat, sodass eine weitere Nutzung im Rahmen der Betriebsfortführung erfolgen konnte. Unter anderem wurde bereits mit dem Vermieter, insbesondere auch hinsichtlich des geltend gemachten Vermieterpfandrechtes, korrespondiert, eine Werteinschätzung veranlasst, die dann auch die Grundlage für die Verwertungsentscheidung bildete. Es wurde im Rahmen der angedachten übertragenden Sanierung über die Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens unter Berücksichtigung der Drittrechte verhandelt.Bei der Festsetzung der Vergütung war somit von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.074.273,30 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 15.971,00 EUR festzusetzen.Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 59,98 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.08.2022 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für zweieinhalb Monate: Die Betriebsfortführung erforderte wegen täglich erforderlichen Entscheidungen eine überaus intensive Abstimmung und Begleitung und war sehr zeitintensiv. So wurde der operative Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, die Lieferanten- und Kundenbeziehungen gesichert und fortgeführt, eine Liquiditätsplanung erstellt, weitergeführt und überwacht, die Fortführungsfinanzierung sichergestellt, ein laufendes Controlling eingerichtet und überwacht. Diese umfangreichen Maßnahmen erforderten regelmäßige Besprechungstermine vor Ort und mehrere Betriebsversammlungen.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und Arbeitnehmerangelegenheiten: Bei der Schuldnerin waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 33 Vollzeit-Mitarbeiter und ein Teilzeit-Mitarbeiter beschäftigt. Während des Zeitraums der vorläufigen Insolvenzverwaltung gab es Veränderungen durch Kündigungen, Abschlüssen von Aufhebungsverträgen, Renteneintritten und Neueintritten von Arbeitnehmern. Zuletzt waren daher noch 26 Mitarbeiter bei der Schuldnerin beschäftigt. Mit Zustimmung der Agentur für Arbeit Mannheim konnte der vorläufige Insolvenzverwalter innerhalb kürzester Zeit eine Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche für die Monate Dezember 2021 bis einschließlich Februar 2022 erreichen, wobei aufgrund spezieller Sachverhalte eine enge Abstimmung mit der Agentur für Arbeit erfolgen musste. Die kurzfristige Verfügbarkeit der Mittel aus der Vorfinanzierung führte zu einer Steigerung der Motivation der Mitarbeiter und war ein wesentlicher Baustein zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes konnte nur durch eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gewährleistet werden. Hierfür waren zunächst Gespräche mit den Arbeitnehmern, der Bank und der Arbeitsagentur erforderlich. Im Anschluss daran wurden Abtretungsvereinbarungen mit den Arbeitnehmern und Verträge mit der finanzierenden Bank erstellt. Außerdem musste die schriftliche Zustimmung der Arbeitsagentur eingeholt werden.
- umfangreiche Sanierungsbemühungen: Ziel war die langfristige Erhaltung des Geschäftsbetriebes. Dieser sollte im Rahmen eines asset deals veräußert werden. Hierzu wurde durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und unter seiner Leitung ohne zu Hilfenahme eines M&A Beraters, der gewöhnlich für erhebliche zusätzliche Kosten sorgt, ein Investoren-Prozess angestoßen. Insgesamt wurden 20 Investoren angesprochen bzw. sind auf den vorläufigen Verwalter zugekommen. Insgesamt hatten sieben Investoren, teilweise nach individueller Verhandlung und Anpassung, die zur Verfügung gestellten Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet. Außerdem wurde ein Datenraum erstellt. Im vorläufigen Insolvenzverfahren wurde sodann ein verbindliches Kaufangebot abgegeben. Ein entsprechender Kaufvertragsentwurf wurde durch den vorläufigen Verwalter gefertigt, damit die Übertragung des Unternehmens im Rahmen eines asset deals mit Eröffnung des Verfahrens erfolgen konnte.
In der Gesamtschau bei angemessener Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erhöhungs- und Minderungsgründe und Durchführung der gebotenen Vergleichsberechnung hinsichtlich des Zuschlags für die Betriebsfortführung war ein Übersteigen des Regelsatzes um 59,98 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 83 IN 602/21 · Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 602/21
Wirksam am
05.09.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 715796
83 IN 602/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach, vertreten durch die Geschäftsführer Hendrik Elstermann, geboren am XX.XX.XXXX, Heidelberger Straße 11, 68804 Altlußheim und Michael Andreas Albert Meeh, geboren am XX.XX.XXXX, Weichertstraße 54, 75223 Niefern-Öschelbronn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 715796 - Schuldnerin Beschluss:
Es wurde eine Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 02.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 715796 HRB 715796: Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Epfenbach, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.03.2022 (83 IN 602/21) wurde über das Vermögen der Gesellsch…
HRB 715796: Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Epfenbach, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.03.2022 (83 IN 602/21) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 83 IN 602/21) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 602/21 · Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 602/21
Wirksam am
01.03.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 715796
83 IN 602/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach, vertreten durch die Geschäftsführer Hendrik Elstermann, geboren am XX.XX.XXXX, Heidelberger Straße 11, 68804 Altlußheim und Michael Andreas Albert Meeh, geboren am XX.XX.XXXX, Weichertstraße 54, 75223 Niefern-Öschelbronn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 715796
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.03.2022 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe
N 7,12, 68161 Mannheim
Telefon: 0621/4802640
Telefax: 0621/48026410
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.04.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.05.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.05.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Hinweis zu Covid-19-Beschränkungen im Justizzentrum Heidelberg
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird auf folgende Punkte im Zusammenhang mit der Anwesenheit im Justizzentrum Heidelberg hingewiesen:

In den gesamten Räumlichkeiten des Justizzentrums muss der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 m betragen. Die räumlichen Möglichkeiten hierzu sind im gesamten Gerichtsgebäude, insbesondere auch in den Sitzungssälen gegeben.
Nach Beendigung der Sitzung/des Termins wird darum gebeten, das Gerichtsgebäude umgehend zu verlassen.
Um die Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln wird dringend gebeten.
Im gesamten Gebäude außerhalb der Verhandlungen gilt eine Maskenpflicht; zum eigenen Schutz aber auch zum Schutz anderer Besucher*innen und unserer Mitarbeiter*innen werden Sie gebeten, entweder medizinische Masken oder FFP-2 Masken zu tragen. Im Sitzungssaal entscheidet hierüber die/der Vorsitzende.
Zum Einlass in das Gerichtsgebäude ist ein geeigneter Nachweis über die Teilnahmeberechtigung (zum Beispiel diese Ladung/diese Verfügung/dieser Beschluss) an den jeweiligen Terminen in Insolvenzverfahren mitzubringen.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann es beim Einlass in das Gerichtsgebäude zu Zeitverzögerungen kommen, was bei der Anfahrtsplanung zu den Gerichtsterminen unbedingt einkalkuliert werden sollte.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 715796 HRB 715796: Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Epfenbach, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Elstermann, Hendrik, Altlußheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der…
HRB 715796: Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Epfenbach, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Bestellt als Geschäftsführer: Elstermann, Hendrik, Altlußheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 715796 Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Epfenbach, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2012. Geschäftsanschrift: Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfe…
Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH, Epfenbach, Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2012. Geschäftsanschrift: Am Zuckerbaum 1, 74925 Epfenbach. Gegenstand: Die Herstellung und Verkauf von Anlagen im Bereich Lackierungen und Handel mit solchen Geräten, sowie die Herstellung von Apparaten nach Kundenvorgaben und -plänen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Meeh, Michael, Friolzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.