HRB 8423

WHT Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Bamberg · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neunkirchen am Brand
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
12.06.2020
Datenstand
2024-02-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Beate Wölfel

Neunkirchen am Brand

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-23

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma WH Trockenbau GmbH & Co. KG.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 8423 HRB 8423: WHT Verwaltungs GmbH, Neunkirchen am Brand, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Prokura erloschen: Hohmann, Lukas, Burghaun, *XX.XX.XXXX; Schwalbach, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX; Wölf…
HRB 8423: WHT Verwaltungs GmbH, Neunkirchen am Brand, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Prokura erloschen: Hohmann, Lukas, Burghaun, *XX.XX.XXXX; Schwalbach, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX; Wölfel, Martin, Neunkirchen a. Brand, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda vom 29.05.2020 (Az. 93 IN 32/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 32/20 · WHT Verwaltungs GmbH , eingetragener Sitz: Neunkirchen am Brand, eingetragene Geschäftsanschrift: · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
93 IN 32/20
Wirksam am
08.06.2020
Registerbezug
Bamberg, HRB 8423
Aktenzeichen: 93 IN 32/20

In dem Insolvenzverfahren WHT Verwaltungs GmbH , eingetragener Sitz:
Neunkirchen am Brand, eingetragene Geschäftsanschrift:, Im Birnengarten 9,
91077 Neunkirchen, in Wirklichkeit ansässig bei WH Trockenbau GmbH & Co. KG,
Bahnhofstraße 52, 36132 Eiterfeld, (AG Bamberg, HRB 8423), vertr. d.: Beate
Wölfel, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen, (Geschäftsführerin), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Fulda, 08.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 93 IN 32/20 · WHT Verwaltungs GmbH , eingetragener Sitz: Neunkirchen am Brand, eingetragene Geschäftsanschrift: · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
93 IN 32/20
Wirksam am
29.05.2020
Registerbezug
Bamberg, HRB 8423
Amtsgericht Fulda 29.05.2020

- Insolvenzgericht -

93 IN 32/20

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

WHT Verwaltungs GmbH , eingetragener Sitz: Neunkirchen am Brand, eingetragene
Geschäftsanschrift:, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen, in Wirklichkeit
ansässig bei WH Trockenbau GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 52, 36132 Eiterfeld,
(AG Bamberg, HRB 8423),

vertreten durch:

Beate Wölfel, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Rüdiger Neidert, Nikolausstraße 20, 36037 Fulda,

wird heute, am 29.05.2020 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am
17.03.2020 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung
(InsO) eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR,
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61
/ 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.07.2020,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Gegenstand des schriftlichen Verfahrens:

1. An Stelle eines Berichtstermins erhalten Insolvenzgläubiger und
Insolvenzverwalter die Möglichkeit zur schriftlichen Antragstellung zu
folgenden Angelegenheiten:

a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),

c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO,

e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),

h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen
Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.

Nach Stellung etwaiger Anträge prüft das Gericht die Aufhebung des
schriftlichen Verfahrens und die Einberufung einer Gläubigerversammlung.

2. Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Frist zur Stellung von Anträgen zu vorgenannten Gegenständen und zur Erklärung
etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch den
Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete
Forderungen wird bis zum

10.09.2020

gesetzt.

Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich
widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 Abs. 1 S. 1
InsO). Ein Widerspruch der Schuldnerin steht der Feststellung einer Forderung
nach § 178 Abs. 1 S. 2 InsO nicht entgegen.

Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (10.09.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem
Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der
Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen
nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der
Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des
Gutachtens des Sachverständigen vom 25.05.2020. .

Nach den Ermittlungen besteht der Mittelpunkt des hauptsächlichen Interesses im
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, so dass das hiesige Gericht für die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der
Zuständigkeitsregeln innerhalb der Europäischen Union Art. 3 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 (EuInsVO) zuständig ist. Dies ergibt sich daraus, dass
Die Schuldnerin ausschließlich in Eiterfeld ansässig und tätig ist, woraus sich
auch die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Fulda ergibt..

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.

Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden,
dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Lautenbach

Direktor des Amtsgerichts

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8423 HRB 8423: WHT Verwaltungs GmbH, Neunkirchen am Brand, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Bernd, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit eine…
HRB 8423: WHT Verwaltungs GmbH, Neunkirchen am Brand, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Bernd, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hohmann, Lukas, Burghaun, *XX.XX.XXXX; Schwalbach, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 8423 HRB 8423: WHT Verwaltungs GmbH, Neunkirchen am Brand, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2016. Geschäftsanschrift: Im Birneng…
HRB 8423: WHT Verwaltungs GmbH, Neunkirchen am Brand, Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2016. Geschäftsanschrift: Im Birnengarten 9, 91077 Neunkirchen am Brand. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma WH Trockenbau GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Bernd, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX; Wölfel, Beate, Neunkirchen am Brand, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Wölfel, Martin, Neunkirchen a. Brand, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.