HRB 22602
WHG Rahn GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Erlenteich 11, 66955 PirmasensGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pirmasens
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 11.04.2024
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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HELUKS Beteiligungsgesellschaft mbH
HRB 21346 · Amtsgericht Zweibrücken
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-02-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und der Vertrieb von Heizungs-, Sanitär-, Klimaanlagen, Isolierungen und Elektroanlagen sowie der Handel mit Geräten der Wärme-, Kälte- und Haustechnik. Die Gesellschaft kann auch andere Geschäfte betreiben. Sie kann im In- und Ausland Unternehmen erwerben, veräussern, pachten oder verpachten, sie kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 26.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 28.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 29.08.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
In dem Insolvenzverfahren WHG Rahn GmbH, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 22602), vertr. d.: Roland Hovestadt, als Geschäftsführer der Firma WHG Rahn GmbH, Friedrich-Naumann-Straße 10, 76187 Karlsruhe, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 27.09.2024.
Amtsgericht Pirmasens, 28.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 04.03.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
In dem Insolvenzverfahren WHG Rahn GmbH, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 22602), vertr. d.: Roland Hovestadt, als Geschäftsführer der Firma WHG Rahn GmbH, Friedrich-Naumann-Straße 10, 76187 Karlsruhe, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 15.04.2024.
Amtsgericht Pirmasens, 01.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 04.09.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
In dem Insolvenzverfahren WHG Rahn GmbH, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 22602), vertr. d.: Roland Hovestadt, als Geschäftsführer der Firma WHG Rahn GmbH, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 30.10.2023.
Amtsgericht Pirmasens, 28.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 25.08.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 105 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 908.163,19 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter macht auf mehrerer über die durchschnittliche Tätigkeit hinausgehender Tatbestände (Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten, Sanierungsmaßnahmen, Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit) Zuschläge in Höhe von insgesamt 105 % geltend.
Diese sind der Art und Höhe nach als angemessen anzusehen. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung im Vergütungsantrag, welche sich das Gericht zu eigen macht, Bezug genommen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 17.07.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 05.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27, E-Mail: o.spiekermann@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.02.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 24.02.2023, 11:00 Uhr, Saal 235 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 23.09.2022
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
Pirmasens
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 48/22
22.09.2022
in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
WHG Rahn GmbH, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 22602),
vertreten durch:
Roland Hovestadt, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte STAAB Verwaltungsgesellschaft, Sulzbachstraße 26, 66111 Saarbrücken,
**********
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger angeordnet:
1. Das mit Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 15.09.2022, dort Ziffer 2, angeordnete allgemeine Verfügungsverbot im Sinne des § 21 Abs.2 S.1 Nr.2 InsO für die Antragstellerin wird aufgehoben.
2. Gemäß §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 2.Alt, 22 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
.
Gründe:
Das mit Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 15.09.2022 angordnete allgemeine Verfügungsverbot erscheint derzeit zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger nicht erforderlich. Vielmehr ist ein Zustimmungsvorbehalt ausreichend. Insoweit wurde auf eine vorherige Anhörung der Antragstellerin verzichtet, da die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts das mildere Mittel darstellt und zudem im Interesse der Antragstellerin liegt. Auf den Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.09.2022 wird im Übrigen Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
gez. Strasser
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 48/22 · WHG Rahn GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 48/22
- Wirksam am
- 15.09.2022
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 22602
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22602 HRB 22602: WHG Rahn GmbH, Pirmasens, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens. Nicht mehr Geschäftsführer: Rahn, Klaus, Ingenieur, Pirmasens; Rahn, Jörg, Pirmasens, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hovest…
HRB 22602 WHG Rahn GmbH, Pirmasens, Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens. Prokura erloschen: Helff, Bernd, Donsieders.
HRB 22602 WHG Rahn GmbH, Pirmasens (Im Erlenteich 11, 66955 Pirmasens). Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Kreis der Gesellschafter) beschlossen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.