HRB 2817

WG-UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bayreuth

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Registerdaten

Sitz
Bayreuth
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. WG-PERSONALMANAGEMENT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH Bayreuth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 2817 WG-UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH, Bayreuth, Friedrich-Ebert-Str. 21, 95448 Bayreuth. Die BRO Software GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 1591) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 1…
WG-UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH, Bayreuth, Friedrich-Ebert-Str. 21, 95448 Bayreuth. Die BRO Software GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 1591) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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