HRB 13886

WFP Anlagentechnik GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gelsenkirchen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.03.2020
Datenstand
2025-10-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Wolfgang Peter

Bayreuth

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-23

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Planung, Vertrieb, Bau und Finanzierung von technischen Anlagen für die Energie- und Oberflächentechnik

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, vormals wohnhaft: Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes,

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Gerd Meese, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen

wird heute, am 20.10.2026, um 9:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 20.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 111.634,32 € zugrunde gelegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.05.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
[Aufruf_RMB_zwei]Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 03.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, vormals wohnhaft: Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes,

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Gerd Meese, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 03.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.160.977,72 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 54.627,60 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
19.08.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 18.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
05.11.2024
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld

ist am 28.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 31.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 165 IN 2/20 · WFP Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Wirksam am
06.04.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13886
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, Felix-Wankel-Str. 9, 74374 Zaberfeld

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Gerd Meese, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 02.05.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Wolfgang Peter.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 01.03.2022 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw./Treuhänder als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 02.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13886 HRB 13886: WFP Anlagentechnik GmbH, Gelsenkirchen, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13886: WFP Anlagentechnik GmbH, Gelsenkirchen, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 13886 HRB 13886: WFP Anlagentechnik GmbH, Gelsenkirchen, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zdunek, Ulrich, Gladbeck, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Peter, Wolfgang, Bayr…
HRB 13886: WFP Anlagentechnik GmbH, Gelsenkirchen, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zdunek, Ulrich, Gladbeck, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Peter, Wolfgang, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 13886 HRB 13886: WFP Anlagentechnik GmbH, Gelsenkirchen, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversa…
HRB 13886: WFP Anlagentechnik GmbH, Gelsenkirchen, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. I und mit ihr die Sitzverlegung von Zaberfeld (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 749772) nach Gelsenkirchen beschlossen. Geschäftsanschrift: Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen. Gegenstand: Planung, Vertrieb, Bau und Finanzierung von technischen Anlagen für die Energie- und Oberflächentechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Zdunek, Ulrich, Gladbeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.