HRB 219372

Westwork GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36w IN 4281/23 · Westwork GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 4281/23
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 219372
36w IN 4281/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Westwork GmbH, Spreetalallee 1, 14050 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Claus Belaschki
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219372
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 05.09.2025 die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der Insolvenz beantragt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36w IN 4281/23 · Westwork GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 4281/23
Wirksam am
25.11.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 219372
36w IN 4281/23

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Westwork GmbH, Spreetalallee 1, 14050 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 219372
- Schuldnerin -

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 S. 2 InsO über den Abschluss eines Vergleichs mit der Vivawest Wohnen GmbH zur Abgeltung von Forderungen der Schuldnerin als Auftragnehmerin für drei Bauvorhaben aus den mit der Vivawest Wohnen GmbH geschlossenen Werkverträgen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 HS. 2 Var. 2 InsO)
wird bestimmt auf

Donnerstag, 05.12.2024, 09:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Die Unterlagen zu dem Entwurf des Vergleichs mit der Vivawest Wohnen GmbH liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36w IN 4281/23 · Westwork GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 4281/23
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 219372
36w IN 4281/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Westwork GmbH, Spreetalallee 1, 14050 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Claus Belaschki
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219372
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 17.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36w IN 4281/23 · Westwork GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 4281/23
Wirksam am
10.05.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 219372
36w IN 4281/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Westwork GmbH, Spreetalallee 1, 14050 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Claus Belaschki
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 219372

Geschäftszweig: Baubranche

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.05.2024 um 15.42 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dirk Semmelmann,
Berliner Straße 117, 10713 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.06.2024, 09:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.07.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36w IN 4281/23 und 36w IN 4895/23, 36w IN 5424/23 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36w IN 4281/23 führt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36w IN 4281/23 · Westwork GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 4281/23
Wirksam am
12.12.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 219372
36w IN 4281/23

In dem Verfahren über den Antrag

der BARMER, vertreten durch d. Vorstand, Wiener Platz 5a, 01069 Dresden, Gz.: BNR 82848385
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Westwork GmbH, Spreetalallee 1, 14050 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Claus Belaschki

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 219372
- Schuldnerin -

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.12.2023 um 11:27 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dirk Semmelmann,
Berliner Straße 117, 10713 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen , eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 219372 B HRB 219372 B: Westwork GmbH, Berlin, Spreetalallee 1, 14050 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Spreetalallee 1, 14050 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Budimir, Tomo; Nicht mehr Gesc…
HRB 219372 B: Westwork GmbH, Berlin, Spreetalallee 1, 14050 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Spreetalallee 1, 14050 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Budimir, Tomo; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kranjac, Nils; Geschäftsführer: 3.
Bel, Christian Ernst Peter, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Bel, Peter, *XX.XX.XXXX, Schlangenbad; Einzelprokura
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Neueintragungen
HRB 219372 B HRB 219372 B: Westwork GmbH, Berlin, Heerstraße 18 - 20, 14052 Berlin. Firma: Westwork GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Heerstraße 18 - 20, 14052 Berlin; Gegenstand: Beratung, Pla…
HRB 219372 B: Westwork GmbH, Berlin, Heerstraße 18 - 20, 14052 Berlin. Firma: Westwork GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Heerstraße 18 - 20, 14052 Berlin; Gegenstand: Beratung, Planung und Durchführung von Maurer- und Betonarbeiten sowie die Durchführung aller sonstigen damit zusammenhängender handwerklicher Arbeiten, der Handel und Vertrieb von Baustoffen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Budimir, Tomo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Kranjac, Nils, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.06.2020

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.