VR 1106

Westfälischer Arbeitgeberverband Chemie e.V.

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie Sitz Bochum Bochum
  2. Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e.V Bochum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Berichtigungen
VR 1106 Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e.V, Bochum, (Königsallee 67, 44789 Bochum).Der Verein hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmeve…
Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e.V, Bochum, (Königsallee 67, 44789 Bochum).Der Verein hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.04.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2008 Teile des Vermögens des Vereins Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie im Ruhr-Lippe-Gebiet e.V. mit Sitz in Essen (AG Essen VR 1760) im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Spaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.