HRA 1031

Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Staudt

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Registerdaten

Sitz
Staudt
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Westerwälder Elektro-Osmose, Müller & Co. Staudt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 27/22 · Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 27/22
Wirksam am
08.11.2022
Registerbezug
Montabaur, HRA 1031
Amtsgericht
Montabaur
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

14 IN 27/22
04.11.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co. KG, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt (AG Montabaur, HRA 1031),

vertreten durch die Anton Müller GmbH, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt, (Komplementärin), diese vertreten durch Dirk Zühlke (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, RA Philipp Wolters, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt auf:

...
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 12a InsVV,

...
EUR
Auslagen,

...
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

...
EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 06.10.2022 beantragte vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 9.277.648,36 EUR zugrunde gelegt.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt in der Regel 25 % der Vergütung des Sachwalters, welche wiederrum 60 % der Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt (§§ 12a, 12 InsVV). Daher ist zunächst die Vergütung eines Insolvenzverwalters zu berechnen:
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich aus der oben genannten Masse eine Vergütung in Höhe von 244.358,26 EUR (40 % aus 35.000,00 EUR + 26 % aus 35.000,00 EUR + 7,5 % aus 280.000,00 EUR + 3,3 % aus 350.000,00 EUR + 2,2 % aus 8.577.648,36 EUR).
Ein Sachwalter würde hiervon 60 % = 146.614,96 EUR erhalten.
Dem vorläufigen Sachwalter steht ein Regelanteil von 25 % zu, diese würde 36.653,74 EUR betragen.

II.

Die Vergütung ist nach § 12a Abs. 3 InsVV um 30 % des Ausgangsbetrags von 244.358,26 EUR zu erhöhen:

Betriebsfortführung über 4,5 Monate mit bis zu 130 Beschäftigen, Sicherstellung der Energiebelieferung nur durch Mitwirken des vorläufigen Sachwalters, Belieferung nur durch Zusagen des Herrn Rechtsanwalt Lieser.

Mitwirkung bei der versuchten übertragenden Sanierung / Erstellung eines Insolvenzplans mit Neuaufstellung des Unternehmens, Arbeitsplatzfragen.

Vielzahl von Arbeitsplätzen (bis 130), Personalreduzierung, Mitwirkung/Änderung der Insolvenzgeldvorfinanzierung.

Absprachen und Treffen/Verhandlungen mit dem Gläubigerausschuss (13 mehrstündige Sitzungen).

Vergütungsmindernd (da bezogen auf die Vergütung eines Insolvenzverwalters) ist zu berücksichtigen, dass der vorläufige Sachwalter nicht anstelle der Schuldnerin handelt und auch keine Handlungen zu genehmigen hat. Weiterhin ist zu beachten, dass Überschneidungen vorliegen (Betriebsfortführung - Arbeitsplätze) und die arbeitsrechtlichen Aufgaben im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Eigenverwaltung fallen.
Daher wird abweichend vom Antrag nur ein Zuschlag von 30 % statt 35 % gewährt.

Berechnet man die Zuschläge aus der Vergütung eines Sachwalters währen ohne Abschläge 55 % hinzuzurechnen, in Summe damit 117.291,97 EUR und somit mehr als oben berechnet.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 12 Abs. III InsVV (5 x 175,00 EUR; Zeitraum der vorläufigen Sachwaltung: 16.02.2022 bis 30.06.2022).

IV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1031 HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Gerlach, Siegfried Johann, Ruppach-Goldhausen, *XX.XX.XX…
HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Gerlach, Siegfried Johann, Ruppach-Goldhausen, *XX.XX.XXXX; Pils, Sascha, Birlenbach, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 27/22 · Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 27/22
Wirksam am
01.07.2022
Registerbezug
Montabaur, HRA 1031
14 IN 27/22: Über das Vermögen der Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co. KG, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt (AG Montabaur, HRA 1031), vertr. d. Anton Müller GmbH, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt (Komplementärin), diese vertr. d. Dirk Zühlke (Geschäftsführer), ist am 01.07.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Montag, 29.08.2022, 09:20 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Montag, 14.11.2022, 09:00 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 01.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1031 HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 1031 HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Prokura erloschen: Müller, Werner, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Prokura erloschen: Müller, Werner, Montabaur, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 1031 HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Nach Änderung der Vertretungsmacht, nun persönlich haftender Gesellschafter: Anton Müller Gesellschaft …
HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Nach Änderung der Vertretungsmacht, nun persönlich haftender Gesellschafter: Anton Müller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Staudt (Amtsgericht Montabaur HRB 1028), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 1031 HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Einzelprokura: Gerlach, Siegfried Johann, Ruppach-Goldhausen, *XX.XX.XXXX; Pils, Sascha, Birlenbach, *X…
HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Einzelprokura: Gerlach, Siegfried Johann, Ruppach-Goldhausen, *XX.XX.XXXX; Pils, Sascha, Birlenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 1031 HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Prokura erloschen: Endlein, Thomas, Siershahn, *XX.XX.XXXX.
HRA 1031: Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt. Prokura erloschen: Endlein, Thomas, Siershahn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 1031 Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße, 56424 Staudt. Änderung der Geschäftsanschrift: Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt.
Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co KG, Staudt, Dernbacher Straße, 56424 Staudt. Änderung der Geschäftsanschrift: Dernbacher Straße 101, 56424 Staudt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.