HRB 87025
Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1317/25 W-17-7 · Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1317/25 W-17-7
- Wirksam am
- 21.01.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 87025
21.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1317/25 W-17-7
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87025),
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 20.655.000,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der umfangreichen Konzernverflechtungen und dem damit verbundenen nicht unerheblichen Mehraufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10 % auf insgesamt 35 %.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte weiterhin einen Zuschlag für den überobligatorischen Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Grundbesitz der Schuldnerin. Konkret führte er die Organisation von Mieterangelegenheiten, die Verwaltung der Immobilien, die Mängelerfassung und -beseitigung sowie die Sicherung der Baustellen/Leerstandsimmobilien an.
Eine solche Mehrbefassung des vorläufigen Insolvenzverwalters war hier festzustellen. Die Schuldnerin ist im Besitz von 26 Immobilien, die mit dem geschätzten Immobilienwert übersteigenden Grundpfandrechtlichen Ansprüchen belastet sind.
Für die Befassung mit von Absonderungsrechten belasteten Massegegenständen kann dem vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß § 3 InsVV ein Zuschlag gewährt werden. Jedoch nur, wenn der Masse kein entsprechender Mehrbetrag zugeflossen ist. Eine doppelte Berücksichtigung von vergütungsrelevanten Umständen ist bei der Vergütungsfestsetzung auszuschließen.
Im vorliegenden Fall floss der der Vergütung zugrundeliegenden Masse jedoch ein erheblicher Mehrbetrag zu, der die Vergütung entsprechend erhöhte. Daher dürfen die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters in Zusammenhang mit den Immobilien nicht herangezogen werden, um einen Zuschlag zu rechtfertigen. Der Antrag war dahingehend folglich zurückzuweisen (s.a. BGH Beschluss vom 10.06.2021, IX ZB 51/19).
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 173.131,00 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM 21.01.26
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1317/25 W-17-7 · Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1317/25 W-17-7
- Wirksam am
- 04.12.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 87025
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 21.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 04.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1317/25 W-17-7 · Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1317/25 W-17-7
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 87025
vertreten durch:
Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), wurde am 01.12.2025 um 09:59 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 1345/25 W-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1317/25 W-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1317/25 W-17-7 · Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1317/25 W-17-7
- Wirksam am
- 10.09.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 87025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 87025 HRB 87025: Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrag…
HRB 87025 HRB 87025: Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500…
HRB 87025 HRB 87025: Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.0…
HRB 87025 HRB 87025: Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EU…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EU…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EU…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Jouda, Monir, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Prokura geändert bei: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eige…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Ver…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Ohmstr. 67, 60486 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main.
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Ohmstr. 67, 60486 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführerin: Jouda, Hanife, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführe…
HRB 87025 Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, Frankfurt am Main, Ohmstr. 67, 60486 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2008 mit Änderung vom 10.06.2009. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.