HRB 2157

Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kaiserslautern

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kaiserslautern
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-29 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

10 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH Kaiserslautern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1 IN 189/24 · Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 189/24
Wirksam am
04.11.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 2157
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

1 IN 189/24
31.10.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling, Marie-Curie-Straße 1, 67661 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 2157),
vertreten durch:
Runkel Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, (Bevollmächtigte/er),

wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.

G r ü n d e :

Nachdem der Beschluss vom , durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.

Waltenberger
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1 IN 189/24 · Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 189/24
Wirksam am
10.10.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 2157
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

1 IN 189/24
09.10.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling, Marie-Curie-Straße 1, 67661 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 2157),
vertreten durch:
Runkel Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, (Bevollmächtigte/er),

wird der Insolvenzplan vom 29.08.2025 bestätigt.

G r ü n d e :

Nachdem die Beteiligten den Insolvenzplan angenommen haben und die Schuldnerin ihm zugestimmt hat, war der Plan - nach Durchführung der Anhörung entsprechend § 248 Abs. 2 InsO - zu bestätigen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von den Gläubigern, der Schuldnerin und, wenn die Schuldnerin keine natürliche Person ist, von den an der Schuldnerin beteiligten Personen, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung im Abstimmungstermin oder in einem Verkündungstermin.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Waltenberger
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1 IN 189/24 · Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 189/24
Wirksam am
04.09.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 2157
1 IN 189/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling, Marie-Curie-Straße 1, 67661 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 2157), vertr. d.: Runkel Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, (Bevollmächtigte/er), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Donnerstag, 09.10.2025, 14:00 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Amtsgericht Kaiserslautern, 04.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 189/24 · Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 189/24
Wirksam am
23.07.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 2157
1 IN 189/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling, Marie-Curie-Straße 1, 67661 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 2157), vertr. d.: Runkel Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, (Bevollmächtigte/er), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 22.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 189/24 · Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 189/24
Wirksam am
05.02.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 2157
1 IN 189/24: Über das Vermögen der Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH vert. d. d. GF Herrn Norbert Lüling, Marie-Curie-Straße 1, 67661 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 2157), vertr. d.: Runkel, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal, (Bevollmächtigte/er), ist am 01.02.2025 um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/992657-0, Fax: 0681/992657-29.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.03.2025 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 14.04.2025, 09:30 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 05.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2157 Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Jäger, Rudolf, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Jäger, Michael, Reng…
Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Jäger, Rudolf, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Jäger, Michael, Rengsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Jäger, Michael, Rengsdorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erteilt: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Degen, Thilo, Weilerbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2157 Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und m…
Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 6 (Geschäftsführung - Vertretung) sowie die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Anlagen sowie Zubehör für Kältetechnik, Eisbereitung und Abfüllung sowie Beratungsleistungen auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Dienstleistungen zu erbringen, Erzeugnisse herzustellen, zu erwerben, zu vertreiben, zu vermieten und zu reparieren.
Veränderungen
HRB 2157 Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.05.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustelle…
Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.05.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Weiterhin wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, § 6 (Gesellschafterversammlung und die Neufassung des § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Wessamat Eismaschinenfabrik GmbH. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2157 Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern.Prokura erloschen: Eichhorn, René, Mandelbachtal, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Jäger, Michael, Rengsdorf, *XX.XX.XXXX.
Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern.Prokura erloschen: Eichhorn, René, Mandelbachtal, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Jäger, Michael, Rengsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2157 Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern.Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Prokura erloschen: Wessa, Gabriele, Mackenbach. Einze…
Wessamat Eismaschinen Fabrik GmbH, Kaiserslautern, Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern.Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Str. 1, 67661 Kaiserslautern. Prokura erloschen: Wessa, Gabriele, Mackenbach. Einzelprokura: Eichhorn, René, Mandelbachtal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.