HRA 110038
Werner Schilcher e.K.
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Markt Indersdorf
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Registerdaten
- Sitz
- Markt Indersdorf
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 18.09.2026
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München, Gz.: 0006-2023
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 81-149 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 18.09.2026
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München, Gz.: 0006-2023
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 26.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München, Gz.: 0006-2023
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Adolf
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Primus Concept Immobilienpartner und Beteiligung GmbH angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 08.07.2026
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München, Gz.: 0006-2023
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zur freihändigen Veräußerung der Grundstücke
Amtsgericht Augsburg
Grundbuch von Lechhausen
Blatt 36021 und 36024, jeweils lfd. 1,
Gemarkung Flurstück 1116
101,44/1.000 Miteigentumsanteil, Derchinger Str. 100, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 1
111,48/1.000 Miteigentumsanteil, Derchinger Str. 100, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 4
zu einem Mindestgesamtkaufpreis in Höhe von 390.000,00 €
wird bestimmt auf
Dienstag, 28.07.2026, 11:15 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 06.05.2026
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München,
1. Die Prüfung des mit Schreiben des Gläubigers lfd. Nr. 21 vom 04.11.2025 nachträglich angemeldeten Rechtsgrunds der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung der im Prüfungstermin am 18.01.2024 bereits geprüften Forderung Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.06.2026 dem nachgeschobenen Forderungsattribut schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 04.07.2025
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München, Gz.: 0006-2023
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
1. gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 InsO zur Freigabe der nachfolgenden Grundstücke aus dem Insolvenzbeschlag i. S. d. § 35 Abs. 1 InsO:
a)
Amtsgericht Borna
Grundbuch von Zwenkau
Blatt 5364, lfd. 1,
Gemarkung/Flurstück 171/2
85/1.000 Miteigentumsanteil Weberstr. 11, Gebäude und Freifläche, Wohnung Nr. 12
b)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Ainhofen
Band 13, Blatt 646, lfd. Nr. 20
Gemarkung / Flurstück 12
Jetzendorfer Str. 9, Gebäude und Freifläche
c)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Ainhofen
Band 13, Blatt 646, lfd. Nr. 2, 3, 4, 6, 8, 9, 12, 16, 17, 19
Gemarkung / Flurstück 135, 270, 271, 328/2, 353, 400/1, 400/7, 1109/3, 336, 306
Ackersdorfer Feld, Acker, Grünland; Schwabhauser Feld, Grünland, Schwabhauser Feld; Grünland Brand, Wald; Neurieder Feld, Acker; Fränkinger Str., Ackerland Fränkinger Str., Straße; Hochholz, Waldfläche; Neurieder Feld, Landwirtschaftsfläche; Schwabhauser Feld, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
d)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Ainhofen
Band 13, Blatt 646, lfd. Nr. 20
Gemarkung / Flurstück 12/3
Jetzendorfer Str. 9a, Gebäude und Freifläche
e)
Amtsgericht Neuburg a. d. Donau
Grundbuch von Schrobenhausen
Band 201, Blatt 7718, lfd. Nr. 1,
Gemarkung / Flurstück 1459
Pettenkofer Str. 10, Gebäude- und Freifläche
f)
Amtsgericht Dillingen a. d. Donau
Grundbuch von Dillingen
Blatt 9838, lfd. Nr. 1,
Gemarkung / Flurstück 117
Am Stadtberg 9, Gebäude- und Freifläche
g)
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Grundbuch von Puchheim
Band 236, Blatt 8553, lfd. Nr. 1, 3, 7
Gemarkung / Flurstücke 1746/174, 1746/13, 1746/175, 1746/176, 1746/188, 1476/186
327,66/1.000 Miteigentumsanteil an Grundstück Mühlstetter Graben 77 und 79, Gebäude und Freifläche, verbunden mit Sondereigentum Wohnung dem Kellerabteil Nr. 3;
1/27 Miteigentumsanteil an Grundstück Am Mühlstetter Graben, Weg, Grünanlage, Hof- und Gebäudeflächen; Beim Mühlstetter Graben, Hof- und Gebäudefläche
h)
Amtsgericht Aichach
Grundbuch von Pöttmes
Blatt 3017, lfd. Nr. 1, 4, 5
Gemarkung / Flurstück 1836/22, 1836/23, 1836/24, 1836/52 und 1836/53
Ziegelfeldweg 5, 7, 9, Gebäude- und Freifläche; Mittelweg 8 und 10, Gebäude- und Freifläche
i)
Amtsgericht München
Grundbuch von Pasing
Blatt 23148, lfd. Nr. 1,
Gemarkung / Flurstück 764, 765/4
67/1.000 Miteigentumsanteil, Gottfried-Keller-Str. 8, WEG und Keller Nr. 5
j)
Amtsgericht München
Grundbuch von Großhadern
Band 201, Blatt 6528, lfd. Nr. 2
Gemarkung / Flurstück 296/13
13,24/1.000 Miteigentumsanteil, Pfundmayerstr. 19, 21, 23, 25, 27 Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche, WEG Nr. 49
k)
Amtsgericht Augsburg
Grundbuch von Lechhausen
Blatt 36021 und 36024, jeweils lfd. 1,
Gemarkung Flurstück 1116
101,44/1.000 Miteigentumsanteil, Derchinger Str. 100, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 1
111,48/1.000 Miteigentumsanteil, Derchinger Str. 100, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 4
l)
Amtsgericht Starnberg
Grundbuch von Tutzing
Band 91, Blatt 3509, lfd. Nr. 4
Gemarkung / Flurstück 1741/8
Hofmairstr. 37, Gebäude- und Freifläche
m)
Amtsgericht Altötting
Grundbuch von Altötting
Blatt 8351 bis 8356, 8358, 8360 bis 8362, 8364 bis 8367, 8371 bis 8373, 8375, 8376, 8370, 8215 bis 8219, 8229 bis 8232, 8235, jeweils lfd. Nr. 1
Gemarkung / Flurstück 1037/6, 1040/3
20,83/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 28
31,10/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 9
36,41/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 1, 3, 4, 6,
36,36/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 2, 5, 11
36,32/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 14
37,19/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 16
37,29/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 27
42,27/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 17, 18, 23, 24, 25
51,08/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 10, 12
58,18/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 21
18,77/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 5,
29,56/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 23
32,61/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 18
32,65/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 17, 19, 20
37,90/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 1, 2, 3,
38,62/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 4
2. gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Veräußerung des
Grundstücks
Amtsgericht Leipzig
Grundbuch von Gohlis
Blatt 8837, lfd. 1, Gemarkung / Flurstück 1017
75/1000 Miteigentumsanteil Virchowstr. 21, Gebäude- und Freifläche, Sondereigentum Wohnung 5
zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 108.000,00 €.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.07.2025, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Tabellengläubiger können zu diesem Termin zu erscheinen. Ein Personalausweis/Reisepass sowie ggf. Vollmachtsvorlage/Vertretungsnachweis sind im Termin vorzulegen.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 02.01.2024
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München, Gz.: 0006-2023
Terminsbestimmung:
-Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
1. aufgrund der bestehenden, wertausschöpfenden Belastungssituation gem. § 160 Abs. 1
Satz 1 InsO zur Freigabe der folgenden Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte
aus dem Insolvenzbeschlag i. S. d. § 35 Abs. 1 InsO:
a)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Ainhofen
Band 13, Blatt 646, lfd. Nr. 20
Gemarkung / Flurstück 12
Jetzendorfer Str. 9, Gebäude und Freifläche
b)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Ainhofen
Band 13, Blatt 646, lfd. Nr. 2, 3, 4, 6, 8, 9, 12, 16, 17, 19
Gemarkung / Flurstück 135, 270, 271, 328/2, 353, 400/1, 400/7, 1109/3, 336, 306
Ackersdorfer Feld, Acker, Grünland; Schwabhauser Feld, Grünland, Schwabhauser Feld;
Brand, Wald; Neurieder Feld, Acker; An der Fränkinger Str., Fränkinger Str., Straße;
Hochholz, Waldfläche; Neurieder Feld, Landwirtschaftsfläche; Schwabhauser Feld,
Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
c)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Ainhofen
Band 13, Blatt 646, lfd. Nr. 20
Gemarkung / Flurstück 12/3
Jetzendorfer Str. 9a, Gebäude und Freifläche
d)
Amtsgericht Dachau
Grundbuch von Markt Indersdorf
Band 67, Blatt 2382 und 2398, je lfd. Nr. 1
Gemarkung / Flurstück 673/6, 673/3 und 673/4
53/1.000 Miteigentumsanteil Maroldstr. 17, verbunden mit Sondereigentum an der
Wohnung und dem Kellerabteil Nr. 16; 4/1.000 Miteigentumsanteil Maroldstr. 17,
verbunden mit dem Sondereigentum Vierfachparker Nr. 32
e)
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Grundbuch von Puchheim
Band 236, Blatt 8553, lfd. Nr. 1, 3, 7
Gemarkung / Flurstücke 1746/174, 1746/13, 1746/175, 1746/176, 1746/188, 1476/186
327,66/1.000 Miteigentumsanteil an Grundstück Mühlstetter Graben 77 und 79, Gebäude
und Freifläche, verbunden mit Sondereigentum Wohnung dem Kellerabteil Nr. 3; 1/27
Miteigentumsanteil an Grundstück Am Mühlstetter Graben, Weg, Grünanlage, Hof- und
Gebäudeflächen; Beim Mühlstetter Graben, Hof- und Gebäudefläche
f)
Amtsgericht Aichach
Grundbuch von Pöttmes
Blatt 3017, lfd. Nr. 1, 4, 5
Gemarkung / Flurstück 1836/22 bis 1836/24, 1836/52 und 1836/53
Ziegelfeldweg 5, 7, 9, Gebäude- und Freifläche; Mittelweg 8 und 10, Gebäude- und
Freifläche
g)
Amtsgericht München
Grundbuch von Großhadern
Band 201, Blatt 6528, lfd. Nr. 2
Gemarkung / Flurstück 296/13
13,24/1.000 Miteigentumsanteil, Pfundmayerstr. 19, 21, 23, 25, 27 Gebäude- und
Freifläche, Betriebsfläche, WEG Nr. 49
h)
Amtsgericht Starnberg
Grundbuch von Tutzing
Band 91, Blatt 3509, lfd. Nr. 4
Gemarkung / Flurstück 1741/8
Hofmairstr. 37, Gebäude- und Freifläche
i)
Amtsgericht Altötting
Grundbuch von Altötting
Blatt 8351 bis 8356, 8358, 8360 bis 8362, 8364 bis 8367, 8371 bis 8373, 8375 bis 8376, 8215 bis 8219, 8232, 8235, 8231, lfd. Nr. 1
Gemarkung / Flurstück 1037/6, 1040/3
36,41/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Anorganaplatz 10, 12, 14, 16,
Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 1 bis 6, Nr. 9 bis 12, Nr. 14, Nr. 16 bis 18, Nr. 23;
18,77/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2, 4, 6, 8, Gebäude- und Freifläche,
Landwirtschaftsfläche, WEG Nr. 1 bis 5, Nrn. 19, 20, 23; 42,27/1.000 Miteigentumsanteil
an dem Grundstück 10, 12, 14, 16, Gebäude- und Freifläche, WEG Nrn. 24, 25, 27, 28
2. gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 24.05.2023,
UVZ-Nr. 1378/2023, mit welchem das Grundstück,
Amtsgericht Borna
Grundbuch von Zwenkau
Blatt 5364, lfd. Nr. 1
Gemarkung / Flurstück 171/2
85/1000 Miteigentumsanteil Weberstraße 1, Gebäude- und Wohnfläche, WEG Nr. 12
zu einem Kaufpreis in Höhe von 110.000,00 € veräußert wurde
3. gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Veräußerung des nachfolgenden Grundstücks,
Amtsgericht Augsburg
Grundbuch von Lechhausen
Blatt 36021, lfd. Nr. 1
Gemarkung / Flurstück 1116
101,44/1.000 Miteigentumsanteil, Derchinger Str. 100, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 1
zu einem Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 €.
4. gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Veräußerung des nachfolgenden Grundstücks,
Amtsgericht Augsburg
Grundbuch von Lechhausen
Blatt 36024, lfd. Nr. 1
Gemarkung / Flurstück 1116
111,48/1.000 Miteigentumsanteil, Derchinger Str. 100, Gebäude- und Freifläche, WEG Nr. 4
zu einem Kaufpreis in Höhe von 190.000,00 €
wird bestimmt auf
Donnerstag, 18.01.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 30.10.2023
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 709/23 · Schilcher, Werner · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 709/23
- Wirksam am
- 23.03.2023
- Registerbezug
- München, HRA 110038
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schilcher Werner, geboren am XX.XX.XXXX, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf
Inhaber der Werner Schilcher e.K., Indersdorf-Ainhofen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 110038
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 23.03.2023 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)3090586-0, Telefax: +49(89)3090586-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.
|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt.
|Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, dass vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen.
|Drittschuldner dürfen nur an den Insolvenzverwalter leisten, es sei denn er stimmt der Leistung der Schuldner zu.
|Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, er stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 110038 HRA 110038: Werner Schilcher e.K., Markt Indersdorf, Landkreis Dachau, Jetzendorfer Straße 9 a, 85229 Markt Indersdorf-Ainhofen. (Immobilienwirtschaft). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: J…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.