HRA 3663

Werner Flamann Spedition e.K.

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Markt Bibart

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Registerdaten

Sitz
Markt Bibart
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Flamann K.G. Markt Bibart
  2. WERNER & WALTER FLAMANN Markt Bibart
  3. WERNER & WALTER FLAMANN Güterkraftverkehr - Spedition Markt Bibart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 274/18 · Flamann, Werner Jakob · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 274/18
Wirksam am
30.03.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 3663
IN 274/18

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Flamann Werner Jakob, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 893.610,29 EUR steht voraussichtlich ein Betrag von 480.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 274/18 · Flamann, Werner Jakob · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 274/18
Wirksam am
30.03.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 3663
IN 274/18

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Flamann Werner Jakob, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 893.610,29 € zu berücksichtigen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 274/18 · Flamann, Werner Jakob · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 274/18
Wirksam am
30.03.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 3663
IN 274/18

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Flamann Werner Jakob, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Bruche, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 13.11.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 873.524,38 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 129 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 13.11.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- schwierige Verkaufsbemühungen hinsichtlich des Grundstücks
- umfangreiche Sanierungsbemühungen mit zwei unterschiedlichen Erwerbern von Teilbereichen
- umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten
- Durchführung einer stillen Zwangsverwaltung über insgesamt 8 Monate
- schwierige rechtliche ForderungsprüfungBei der Bemessung eines Gesamtzuschlags hat die Insolvenzverwalterin eine Gesamtschau vorgenommen und Arbeitserleichterung durch die zulässige Delegierung von Aufgaben in ausreichendem Umfang berücksichtigt. Auch wurden Vergleichsberechnungen durchgeführt.Als Minderungsgründe war in diesem Verfahren zu berücksichtigen die erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Hierbei hat die Insolvenzverwalterin in ausreichendem Maße bereits bei der Berechnung der Zuschläge die Arbeitsersparnis und mögliche Überscheidungen berücksichtigt, sodass der vorgenommene Abschlag in der Gesamtschau angemessen ist.

Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 129 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 274/18 · Flamann, Werner Jakob · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 274/18
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 3663
IN 274/18

In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.

Flamann Werner Jakob, geboren am XX.XX.XXXX, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
Gerneth-Flamann Dagmar Kitty, Am Mühlberg 16, 91477 Markt Bibart
- Erbin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3663 HRA 3663: WERNER & WALTER FLAMANN Güterkraftverkehr - Spedition, Markt Bibart, Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Werner Fl…
HRA 3663: WERNER & WALTER FLAMANN Güterkraftverkehr - Spedition, Markt Bibart, Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Werner Flamann Spedition e.K. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Flamann, Walter, Kaufmann, Markt Bibart. Geändert, nun: Inhaber: Flamann, Werner, Markt Bibart, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.