HRB 22748

Werle Bauunternehmung GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Merxheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.06.2021
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jeremias Jakob Werle

Merxheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Hochbauten, Betoninstandsetzungsarbeiten und Altbausanierung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 26/21 · Werle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 26/21
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22748
3 IN 26/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werle Bauunternehmung GmbH, (AG Bad Kreuznach, HRB 22748), vertr. d.: Jeremias Jakob Werle, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 19.09.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 19.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 26/21 · Werle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 26/21
Wirksam am
27.09.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22748
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werle Bauunternehmung GmbH, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim

hat der Insolvenzverwalter Normen L. Zerfaß, Lessingstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, die Schlussunterlagen eingereicht.

Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen.

Der verfügbare Massebestand beträgt 15.122,58 €. Ab gehen noch Gerichtskosten und Verwaltervergütung.

Insolvenzforderungen sind in Höhe von 471.992,94 € zu berücksichtigen.

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Bad Kreuznach, den 10.09.2024

Amtsgericht-Insolvenzgericht-Bad Kreuznach

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 26/21 · Werle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 26/21
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22748
3 IN 26/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werle Bauunternehmung GmbH, Hauptstr. 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 22748), vertr. d.: Jeremias Jakob Werle, Albachstr. 10, 55627 Merxheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Normen Zerfaß festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Kreuznach eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19.05.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 61.255,52 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 16.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 26/21 · Werle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 26/21
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22748
3 IN 26/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werle Bauunternehmung GmbH, Hauptstr. 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 22748), vertr. d.: Jeremias Jakob Werle, Albachstr. 10, 55627 Merxheim, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim. Von Amts wegen berichtigt: Prokura erloschen: Kürzel, Christian, Keidelheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröf…
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim. Von Amts wegen berichtigt: Prokura erloschen: Kürzel, Christian, Keidelheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 3 IN 26/21 · Werle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 26/21
Wirksam am
17.06.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22748
Geschäfts-Nr.: 3 IN 26/21 Am 16.06.2021 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der Werle Bauunternehmung GmbH, Hauptstr. 14,
55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 22748), vertr. d.: Jeremias Jakob
Werle, Albachstr. 10, 55627 Merxheim, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Lessingstr. 56, 55543 Bad Kreuznach, Tel.:
0671/ 79606106, Fax: 0671/ 79606113, E-Mail:
insolvenzbuero-zerfass@t-online.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 18.08.2021.

b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Mittwoch, 08.09.2021, 10:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur
Beschlußfassung über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Mittwoch, 08.09.2021, 10:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in
der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Es wurde Restschuldbefreiung beantragt.

Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten
nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den
§§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 16.06.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 26/21) vom 20.04.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt u…
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 26/21) vom 20.04.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 26/21 · Werle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 26/21
Wirksam am
20.04.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22748
Geschäftsnummer: 3 IN 26/21

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werle Bauunternehmung
GmbH, Hauptstr. 14, 55471 Keidelheim (AG Bad Kreuznach, HRB 22748), vertr. d.:
Jeremias Jakob Werle, Albachstr. 10, 55627 Merxheim, (Geschäftsführer),

ist am 20.04.2021 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Lessingstr.
56, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/ 79606106, Fax: 0671/ 79606113 bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 20.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim. Einzelprokura: Kürzel, Christian, Keidelhei…
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Hauptstraße 14, 55471 Keidelheim. Einzelprokura: Kürzel, Christian, Keidelheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stilgenbauer, Ralf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stilgenbauer, Ralf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stilgenbauer, Ronny, Merxheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stilgenbauer, Ronny, Merxheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Bachstraße 86, 55627 Merxheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Bestellt als Geschäftsführer: Stilgenbauer, R…
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Bachstraße 86, 55627 Merxheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Staudernheimer Straße 2, 55566 Bad Sobernheim. Bestellt als Geschäftsführer: Stilgenbauer, Ronny, Merxheim, *XX.XX.XXXX; Stilgenbauer, Ralf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 22748 HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Bachstraße 86, 55627 Merxheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2018. Geschäftsanschrift: Bachstraße 86, 55627 Merxheim. …
HRB 22748: Werle Bauunternehmung GmbH, Merxheim, Bachstraße 86, 55627 Merxheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2018. Geschäftsanschrift: Bachstraße 86, 55627 Merxheim. Gegenstand: Die Durchführung von Hochbauten, Betoninstandsetzungsarbeiten und Altbausanierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Werle, Jeremias Jakob, Merxheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.