HRA 2130

Werhahn & Nauen SE & Co. OHG

Amtsgericht Neuss · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuss

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Registerdaten

Sitz
Neuss
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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  1. Werhahn & Nauen Neuss
  2. Werhahn & Nauen OHG Neuss

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Veränderungen
HRA 2130 HRA 2130: Werhahn & Nauen OHG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Nach Änderung der Firma nunmehr: Werhahn & Nauen SE & Co. OHG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Per…
HRA 2130: Werhahn & Nauen OHG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Nach Änderung der Firma nunmehr: Werhahn & Nauen SE & Co. OHG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Wilh. Werhahn KG, Neuss (AG Neuss HRA 4096). Eingetreten als: Persönlich haftender Gesellschafter: Werhahn Industrieholding SE, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 18230). Eingetreten als: Persönlich haftender Gesellschafter: Basalt-Actien-Gesellschaft, Linz/Rhein (AG Montabaur HRB 10868), mit der Befugnis -auch für jeden Vorstand-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02. Dezember 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer …
Werhahn & Nauen OHG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02. Dezember 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02. Dezember 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02. Dezember 2011 mit der "Kasseler Asphaltmischwerke Waldau Verwaltungs-GmbH" mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena, HRB 113373) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach …
Werhahn & Nauen OHG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02. Dezember 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02. Dezember 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02. Dezember 2011 mit der " Sächsische Quarzporphyr-Werke GmbH" mit Sitz in Taucha (Amtsgericht Leipzig HRB 1483) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 4. August 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer …
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 4. August 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 8. August 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 8. August 2011 mit der "Bauschutt Recycling im Kreis Birkenfeld Verwaltungs-GmbH" mit Sitz in Niederwörresbach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 10879) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8. August 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer …
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8. August 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 8. August 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 8. August 2011 mit der "HWS Hartsteinwerk Seifersdorf GmbH" mit Sitz in Großschirma (Amtsgericht Chemnitz HRB 9909) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8. August 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer …
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8. August 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 8. August 2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 8. August 2011 mit der "Dipl. Ing. Wilhelm Maurer Betriebs-GmbH Basaltwerk Wiesau/OPf." mit Sitz in Mitterteich (Amtsgericht Weiden i.d. O.Pf. HRB 665) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10. Juli 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer G…
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10. Juli 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10. Juli 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10. Juli 2008 mit der Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH mit Sitz in Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 11028) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Aufgrund Zentralisierung des Registergerichts nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Basalt-Actien-Gesellschaft, Linz/Rhein (AG Montabaur HRB 1…
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Aufgrund Zentralisierung des Registergerichts nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Basalt-Actien-Gesellschaft, Linz/Rhein (AG Montabaur HRB 10868). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. April 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. April 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15. April 2008 mit der DEUBA Baustoffe u. Verwaltungs GmbH mit Sitz in Linz (Amtsgericht Montabaur, HRB 12928) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ih…
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24. August 2006 mit der Südwest Baustoffe-Recycling-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Karlsruhe (AG Mannheim, HRB 107057) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ih…
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24. August 2006 mit der HK Hanse-Kies Verwaltungs GmbH mit Sitz in Erfurt (AG Jena, HRB 113901) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ih…
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24. August 2006 mit der Lober Kies Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Benndorf (AG Leipzig, HRB 6435) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2130 Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09. August 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ih…
Werhahn & Nauen OHG, Neuss (Marienkirchplatz, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09. August 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09. August 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09. August 2005 mit der Asphaltmischwerke Arnstadt GmbH mit Sitz in Arnstadt (AG Erfurt, HRB 13216) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.