HRB 24646

WELLCO-Stahlbau GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Seehausen (Altmark)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
22.11.2018
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hans-Joachim Schulz

Seehausen (Altmark)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Stahlbauarbeiten, der Maschinenbau sowie Dienstleistungen jeglicher Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 149/18 · WELLCO-Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 149/18
Wirksam am
13.02.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 24646
7 IN 149/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WELLCO-Stahlbau GmbH, OT Schönberg, Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) (AG Stendal, HRB 24646), vertr. d.: Hans-Joachim Schulz, Vor dem Steintor 1a, 39615 Seehausen (Altmark), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 08.02.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse nunmehr voraussichtlich ausreichen wird, um neben den Kosten des Verfahrens gem. § 54 InsO auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu decken.

Amtsgericht Stendal, 12.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 149/18 · WELLCO-Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 149/18
Wirksam am
31.01.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 24646
7 IN 149/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WELLCO-Stahlbau
GmbH, OT Schönberg, Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) (AG Stendal, HRB
24646), vertr. d.: Hans-Joachim Schulz, Vor dem Steintor 1a, 39615 Seehausen
(Altmark), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Zuschläge: 25,00 %. Berechnungsgrundlage: 26.184,43 €. Der vollständige
Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 29.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 149/18 · WELLCO-Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 149/18
Wirksam am
18.01.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24646
7 IN 149/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WELLCO-Stahlbau
GmbH, Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg (AG Stendal, HRB
24646), vertr. d.: Hans-Joachim Schulz, Vor dem Steintor 1a, 39615 Seehausen
(Altmark), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Stendal, 18.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24646 HRB 24646: WELLCO-Stahlbau GmbH, Seehausen (Altmark), Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 19.11.2018 (A…
HRB 24646: WELLCO-Stahlbau GmbH, Seehausen (Altmark), Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 19.11.2018 (Az. 7 IN 149/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 149/18 · WELLCO-Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 149/18
Wirksam am
20.11.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 24646
7 IN 149/18: Über das Vermögen der WELLCO-Stahlbau GmbH, Gartenstraße 2, 39615
Seehausen (Altmark) OT Schönberg (AG Stendal, HRB 24646), vertr. d.:
Hans-Joachim Schulz, Vor dem Steintor 1a, 39615 Seehausen (Altmark),
(Geschäftsführer), ist am 19.11.2018 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 40, Fax: 0391/5 55 68
49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.01.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.02.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.01.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (04.02.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 19.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24646 HRB 24646: WELLCO-Stahlbau GmbH, Seehausen (Altmark), Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schulz, Hans-Joachim, Seehausen (Altmark), *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 24646: WELLCO-Stahlbau GmbH, Seehausen (Altmark), Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schulz, Hans-Joachim, Seehausen (Altmark), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lösche, Frank, Seehausen (Altmark) OT Schönberg, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 149/18 · WELLCO-Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 149/18
Wirksam am
30.08.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 24646
7 IN 149/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
WELLCO-Stahlbau GmbH, OT Schönberg, Gartenstr. 2, 39615 Seehausen (Altmark) (AG
Stendal, HRB 24646), vertr. d.: Frank Losche, (Geschäftsführer), ist am
30.08.2018 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße
23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 40, Fax: 0391/5 55 68 49, E-Mail:
magdeburg@floether-wissing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 30.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 24646 HRB 24646: WELLCO-Stahlbau GmbH, Seehausen (Altmark), Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2017. Geschäftsanschrift: G…
HRB 24646: WELLCO-Stahlbau GmbH, Seehausen (Altmark), Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2017. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 2, 39615 Seehausen (Altmark) OT Schönberg. Gegenstand des Unternehmens: Stahlbauarbeiten, der Maschinenbau sowie Dienstleistungen jeglicher Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lösche, Frank, Seehausen (Altmark) OT Schönberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.