HRA 12449

Weis Immobilien e.K.

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
St. Wendel
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
31.07.2023
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Christian Ferdinand Lothar Weis

St. Wendel

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Am Hüttenhübel 2, 66629 Freisen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
- wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters (§ 79 InsO),
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung und des Insolvenzverwalters zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung § 300 InsO

bestimmt auf

Dienstag, 03.11.2026, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners ist am 12.06.2026 ablaufen.
Hinweis für die Insolvenzgläubiger:
Die Versagung der Restschuldbefreiung muss in der oben anberaumten Gläubigerversammlung beantragt werden. Die Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einschließlich der vollständigen Unterlagen sind dem Gericht im Termin vorzulegen (§§ 290, 300 InsO; vgl. BGH, B.v.16.02.2012, IX ZB 209/11). Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit.

Hinweis für den Schuldner:
- Gem. Beschluss des BGH vom 03.12.2009 (Az: IX ZB 247/08) ist über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung von Amts wegen zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann.
- Gem. Beschluss des BGH vom 05.02.2009 (Az: IX ZB 185/08) kann das Bestreiten eines im Schlusstermin schlüssig dargelegten Versagungsgrundes nach Aufhebung des Termins nicht mehr nachgeholt werden - d.h. der Schuldner, der im (Schluss)Termin nicht erscheint oder den geltend gemachten Versagungsgrund nicht bestreitet, kann den Versagungsgrund später nicht mehr in Frage stellen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 01.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- , Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von St. Wendel Blatt 9119 (ehemals 3633) zu einem Kaufpreis von 262.000 EUR gemäß Schreiben des Verwalters vom 03.11.2025 nebst entsprechenden Entwurf des Kaufvertrages des Notars Dr. Jülich, Saarbrücken

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.11.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 03.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
14.03.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

- zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Freigabe des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Wössingen, Blatt/ Nr. 64, 65, 66 gemäß Schreiben des Verwalters vom 12.03.2025

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.03.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, geboren am XX.XX.XXXX, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
06.08.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 27.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zum freihändigen Verkauf des im (Mit-)Eigentum des Insolvenzschuldners stehenden und im Grundbuch von St. Wendel, Blatt 8991, Flur 5, Flurstück 180/21, 180/3 und 180/27 (1/1 Eigentumsanteil) und Blatt 4433, Flur 5, Flurstück 180/28 (1/2 Miteigentumsanteil) eingetragenen Grundbesitzes (d.h. die Immobilie Brühlstr. 23, 66606 St. Wendel) an die IPM Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in St. Wendel zu einen Kaufpreis von 270.500,00 EUR und
- Zustimmung zum Abschluss und der Durchführung des am 30.07.2024 beurkundeten notariellen Kaufvertrages über diesen Verkauf des vorgenannten Grundbesitzes (UR-Nr. 3040/2024 J des Notars Dr. Christian Jülch mit Amtssitz Saarbrücken)

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 06.08.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.

Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 06.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
28.08.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Brühlstraße 23, 66606 St. Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 15.09.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

- zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Freigabe des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen in den Grundbüchern von
1. St. Wendel Blatt 3633, 5266, 5273, 6113
2. Urweiler Blatt 2463
3. Wössingen Blatt 697
4. Magstadt Blatt 9637
vgl. Schreiben des Verwalters vom 22.08.2023

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 19.08.2023 und 22.08.2023
nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
06.07.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, geboren am XX.XX.XXXX, Brühlstraße 23, 66606 St. Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):

"In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Brühlstr. 23, 66606 St. Wendel,

hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 Satz 1 InsO):

Am 05.07.2023 wurde hinsichtlich der vom Insolvenzschuldner ausgeübten selbstständigen Tätigkeit Handelsvertreter für die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse erklärt. Das Vermögen aus dieser Tätigkeit gehört nicht zur Insolvenzmasse und Ansprüche aus dieser Tätigkeit können mithin nicht mehr in dem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Auf die Rechtsfolgen der § 35 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 295a InsO wurde hingewiesen."

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 06.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 110 IN 22/23 · Weis, Christian Ferdinand Lothar · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Wirksam am
13.06.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

Über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, geboren am XX.XX.XXXX, Brühlstraße 23, 66606 St. Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 12.06.2023, um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 20.02.2023 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 110 IN 22/23 und 110 IN 4/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Patrick Steinhausen, Trierer Straße 8-10, 66111 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 04.09.2023.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

110 IN 22/23
Saarbrücken, 12.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 12449 HRA 12449: Weis Immobilien e.K., St. Wendel, Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel. (Der Handel mit Immobilien sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ü…
HRA 12449: Weis Immobilien e.K., St. Wendel, Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel. (Der Handel mit Immobilien sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel. Inhaber: Weis, Christian Ferdinand Lothar, St. Wendel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.