HRB 13484
Weinberger GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a. InnGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wasserburg a. Inn
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 17.01.2020
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Oliver Pickl
Weißenburg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Autohaus Erich Weinberger GmbH
HRB 15521 · Amtsgericht Traunstein
Handelsregister
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Beratung in und Durchführung von Marketingmaßnahmen sowie Vermittlung von Kaufgeschäften einschließlich damit verbundener Nebengeschäfte, vorwiegend im Kraftfahrzeugbereich und nur soweit es keiner besonderen Genehmigung bedarf.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 11.07.2023
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Pickl Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, An der Ludwigshöhe 32, 91781 Weißenburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 13484
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 10.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 11.07.2022
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Pickl Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, An der Ludwigshöhe 32, 91781 Weißenburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 13484
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 13.12.2018 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 08.08.2022 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Florian Loserth
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf
Telefon: +49(8631)160350
Telefax: +49(8631)160351
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 02.09.2022, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 08.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 23.05.2022
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 23.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 25.02.2021
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch
den Geschäftsführer Pickl Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, An der Ludwigshöhe 32,
91781 Weißenburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 13484
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 25.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 19.02.2020
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch
den Geschäftsführer Pickl Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, An der Ludwigshöhe 32,
91781 Weißenburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 13484
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die
1.
Zustimmung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, das Grundstück
"Nähe Tizianstraße, Flurstück 816/6, eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht
Rosenheim, Gemarkung Happing Bl. 2183"
freihändig zu veräußern, soweit ein Mindestkaufpreis von 700 TEUR erreicht
wird. Soweit Baurecht mit einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 1400 qm
erreicht wird, erhöht sich der Kaufpreis um mindestens 500 € je übersteigende
Quadratmeter Bruttogeschoßfläche.
2.
Zustimmung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, allen bekannten
Kaufinteressenten den Entwurf des Kaufvertrages zu übersenden, den vorgesehenen
Beurkundungstermin bekanntzugeben und eine Frist von 3 Wochen zur Abgabe von
Geboten zu setzten. Nach Ablauf der Frist wird der Insolvenzverwalter
ermächtigt, mit dem Meistbietenden einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
Höhere Gebote zwischen Ablauf der Frist und tatsächlicher Beurkundung sollen
nur berücksichtigt werden, soweit sie in grundbuchtauglicher Form und unter
Hinterlegung des Kaufpreises dem Insolvenzverwalter vor dem anvisierten
Beurkundungstermin zugehen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.03.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 19.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13484 HRB 13484: Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a. Inn. Geschäftsanschrift: Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a. Inn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weinberger, Erich,…
HRB 13484 HRB 13484: Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn (Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 13.12.2018 (Az. 601 IN 377/1…
Forderungsprüfung 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 13.12.2018
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
In dem Verfahren über die Anträge der Schuldnerin und d.
1) Finanzamt Rosenheim, (weiterer Name: fa), Wittelsbacherstr. 25, 83022
Rosenheim, Gz.: 9156/117/71867-VO500-228/18 Ins
- antragstellender Gläubiger zu 1 -
2) Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, vertreten durch d. Vorstand, Kufsteiner
Str. 1 - 5, 83022 Rosenheim, Gz.: KRM-hbb-ra
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch
den Geschäftsführer Weinberger Erich, geboren am XX.XX.XXXX, Eiselfinger Str.
5, 83512 Wasserburg/Inn
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 13484
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Immobilienverwaltung
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 13.12.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Loserth
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf
Telefon: +49(8631)160350
Telefax: +49(8631)160351
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 08.02.2019
09.30 Uhr
, Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim,
Sitzungssaal 21
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
In der Gläubigerversammlung sollen insbesondere folgende Tagesordnungspunkte
zur Abstimmung gestellt werden:
1. Abstimmung der Gläubigerversammlung zur Einstellung des Geschäftsbetriebes
2. Zustimmung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung der
Immobilien
3. Befugnis des Insolvenzverwalters zum Abschluss von Poolvereinbarungen zur
Verteilung von Sicherheitsverwertungserlösen mit anderen Gesellschaften bzw.
deren Insolvenzverwaltern sowie zur Klärung von Anfechtungsrechten und Ver-
mieterpfandrechten.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 08.02.2019
09.30 Uhr
, Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Sitzungssaal 21
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.10.2018 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 13.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 605 IN 377/18 · Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 377/18
- Wirksam am
- 15.11.2018
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 13484
In dem Verfahren über den Antrag d.
Finanzamt Rosenheim, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, Gz.: 9156/117/
71867-VO500-228/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 8, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch
den Geschäftsführer Weinberger Erich, geboren am XX.XX.XXXX, Eiselfinger Str.
5, 83512 Wasserburg/Inn
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 13484
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verwaltung von Immobilienvermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 15.11.2018 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth,
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf, Telefon: +49(8631)160350, Telefax:
+49(8631)160351, Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern.
Es Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 15.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.