HRA 2073
Weinans Agrar GmbH & Co.KG
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kroppenstedt
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Registerdaten
- Sitz
- Kroppenstedt
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Weinans Agrar OHG Kroppenstedt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 20.01.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
vertreten durch:
1. Börde Verwaltungs-GmbH, Hadmerslebener Str. 9, 39397 Kroppenstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Denise Konrad, Birkenweg 4c, 14793 Ziesar, (Geschäftsführer),
ist Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 626/18 (371) - ( 18.12.2025 )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 10.06.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
- 340 IN 626/18 (371) - (06.06.2025)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 21.05.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 20.05.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 17.04.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.04.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 10.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 04.12.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Hirte, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/53540, Fax: 0391/5354100, E-Mail: THirte@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 03.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 15.05.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
GmbH & Co.KG, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt (AG Stendal, HRA
2073), vertr. d.: 1. Börde Verwaltungs GmbH, Hadmerslebener Str. 9, 39397
Kroppenstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Denise
Konrad, Birkenweg 4c, 14793 Ziesar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 14.05.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 17.04.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
Agrar GmbH & Co.KG, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt (AG Stendal,
HRA 2073), vertr. d.: 1. Börde Verwaltungs GmbH, Hadmerslebener Str. 9, 39397
Kroppenstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Denise
Konrad, Birkenweg 4c, 14793 Ziesar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 10.05.2019 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der
vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 12.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2073 HRA 2073: Weinans Agrar GmbH & Co.KG, Kroppenstedt, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG erloschen: Baasch, Stefan, Ducherow, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der…
Forderungsprüfung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 29.01.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt (AG Stendal, HRA 2073), vertr. d.:
1. Börde Verwaltungs GmbH, Hadmerslebener Str. 9, 39397 Kroppenstedt,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Denise Konrad,
Birkenweg 4c, 14793 Ziesar, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2019 um 10:05 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Hirte, Schleinufer 11, 39104
Magdeburg, Tel.: 0391/53540, Fax: 0391/5354100, E-Mail: THirte@schubra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.03.2019
anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5
InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.04.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.03.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden(02.04.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht. - 29.01.2019 - ( 340 IN 626/18 (371) )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2073 HRA 2073: Weinans Agrar GmbH & Co.KG, Kroppenstedt, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 28.11.2018 (Az. 340 IN 6…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 626/18 (371) · Weinans Agrar GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 626/18 (371)
- Wirksam am
- 28.11.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2073
Weinans Agrar GmbH & Co.KG, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt (AG
Stendal, HRA 2073), vertr. d.: 1. Börde Verwaltungs GmbH, Hadmerslebener Str.
9, 39397 Kroppenstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Denise Konrad, Birkenweg 4c, 14793 Ziesar, (Geschäftsführer), ist am 28.11.2018
um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin ist jegliche
Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten,
Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Die Schuldner der Antragstellerin
(Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Tobias Hirte, Schleinufer 11, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/53540,
Fax: 0391/5354100, E-Mail: THirte@schubra.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 28.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2073 HRA 2073: Weinans Agrar GmbH & Co.KG, Kroppenstedt, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt. Von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Börde Verwaltungs GmbH, Kroppenstedt (Amtsgeri…
HRA 2073 HRA 2073:Weinans Agrar OHG, Kroppenstedt, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt.Kommanditgesellschaft. Neue Firma: Weinans Agrar GmbH & Co.KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Börde Ve…
HRA 2073 Weinans Agrar OHG, Kroppenstedt, Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt.Geschäftsanschrift: Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Landwirtschafts…
HRA 2073 Weinans Agrar OHG, Kroppenstedt (Hadmerslebener Straße 9, 39397 Kroppenstedt, Dienstleistungen und Handel im Agrarbereich.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einz…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.