HRB 31513

Weiland Bau GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Irrhausen

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Registerdaten

Sitz
Irrhausen
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bitburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3.522,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), wird festgestellt, dass der Termin am 28.09.2026 schriftlich erfolgt.

Amtsgericht Bitburg, 04.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bitburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3.522,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513
9 IN 5/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch, Betrieb eines Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauunternehmens, Betonfertigteilwerks pp., Hauptstr. 29, 54689 Irrhausen (AG Wittlich, HRB 31513), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:

28.09.2026.

Der Termin dient der

a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31513 HRB 31513:Weiland Bau GmbH, Irrhausen, Hauptstraße 29, 54689 Irrhausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Heinisch, Walter, Dipl.-Ing. (FH), Arzfeld.
HRB 31513:Weiland Bau GmbH, Irrhausen, Hauptstraße 29, 54689 Irrhausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Heinisch, Walter, Dipl.-Ing. (FH), Arzfeld.
Veränderungen
HRB 31513 Weiland Bau GmbH, Irrhausen, Hauptstraße 29, 54689 Irrhausen. Prokura erloschen: Weiland, Arnold, staatl. gepr. Hoch-Tiefbautechniker, Waxweiler; Weiland, Erhard, Dipl.-Ing. (FH), Bergisch-Gladbach. Die Gese…
Weiland Bau GmbH, Irrhausen, Hauptstraße 29, 54689 Irrhausen. Prokura erloschen: Weiland, Arnold, staatl. gepr. Hoch-Tiefbautechniker, Waxweiler; Weiland, Erhard, Dipl.-Ing. (FH), Bergisch-Gladbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 5/14 · Weiland Bau GmbH, vertr.d.d. GF Wolfgang Weiland und Dipl. Ing. Walter Heinisch · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 5/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 31513

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.