HRB 217039

Wehe Beschichtungs-GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuenkirchen-Vörden

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Registerdaten

Sitz
Neuenkirchen-Vörden
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 8/23 · Wehe Beschichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
25.04.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 217039
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wehe Beschichtungs-GmbH, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 217039), vertr. d.: 1. Dr. Norbert Herbig, Maxstraße 2, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Scheffler, Twisselwisch 69, 22419 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 17.05.2024, 10:00 Uhr, Saal B-131, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Abstimmung über eine vergleichsweise Regelung mit der Volksbank Dammer Berge eG zu Absonderungsrechten an schuldnerischem Vermögen

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 24.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 8/23 · Wehe Beschichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
31.08.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 217039
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wehe Beschichtungs-GmbH, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 217039), vertr. d.: 1. Dr. Norbert Herbig, Maxstraße 2, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Scheffler, Twisselwisch 69, 22419 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 15.09.2023, 09:45 Uhr, Saal A-122, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der freihändige Verkauf der Maschinen und Gerätschafteh aus dem Gutachten der Firma IVG mbH & Co.KG vom 06.03.2023 (Positionen 4, 13 und 40)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 30.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 8/23 · Wehe Beschichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 217039
10 IN 8/23: Über das Vermögen der Wehe Beschichtungs-GmbH, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 217039), vertr. d.: 1. Dr. Norbert Herbig, Maxstraße 2, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Scheffler, Twisselwisch 69, 22419 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2023 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Tel.: 02572/875-0, Fax: 02572/875-36, E-Mail: dankelmann@alpmann-froehlich.de, Internet: www.alpmann-froehlich.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.06.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 28.07.2023, 10:00 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 03.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 8/23 · Wehe Beschichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
23.02.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 217039
10 IN 8/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wehe Beschichtungs-GmbH, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 217039), vertr. d.: 1. Dr. Norbert Herbig, Maxstraße 2, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Scheffler, Twisselwisch 69, 22419 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2023 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Tel.: 02572/875-0, Fax: 02572/875-36, E-Mail: dankelmann@alpmann-froehlich.de, Internet: www.alpmann-froehlich.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 23.02.2023

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Veränderungen
HRB 217039 HRB 217039: Wehe Beschichtungs-GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Geschäftsführer: Dr. Herbig, Norbert, Fürth, *XX.XX.XXXX; Seveneick, Ralf, Zwenkau, *XX.XX.XXXX, j…
HRB 217039: Wehe Beschichtungs-GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Geschäftsführer: Dr. Herbig, Norbert, Fürth, *XX.XX.XXXX; Seveneick, Ralf, Zwenkau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 217039 HRB 217039: Wehe Beschichtungs-GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2021 mit Änderung vom 14.07.…
HRB 217039: Wehe Beschichtungs-GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2021 mit Änderung vom 14.07.2021. Geschäftsanschrift: Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gegenstand: Herstellung und Verarbeitung von Bauteilen, Produkten aller Art und sonstigen Werkstoffen und Materialien, insbesondere deren Beschichtung zum Schutz, zur Rutschvermeidung, zur Geräuschminderung und gegen Umwelteinflüsse, der Handel und Vertrieb hiermit sowie die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheffler, Sebastian, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WEHE Beschichtungsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuenkirchen-Vörden (Amtsgericht Oldenburg HRA 201467) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 und 14.07.2021. Die Geschäftsführer sind kraft Gesellschaftsver- trag vom 27.05.2021/14.07.2021 ermächtigt, innerhalb von höchstens fünf Jahren ab dem Tag dieser Eintragung das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 12.500,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann durch die Geschäftsführer ausgeschlossen werden. Die Geschäftsführer werden ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.