HRB 3729

WeHa - Massivhaus GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Selters

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Registerdaten

Sitz
Selters
Datenstand
2024-04-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-10

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
14 IN 8/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters (AG Montabaur, HRB 3729), vertr. d. Christel Otto (Geschäftsführerin), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Montag, 16.12.2024, 09:25 Uhr, Saal 115, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (WEG Berger Straße 115-119, Frankfurt ./. Weha Massivhaus und EUROMAF S.A. aus Bauvorhaben "Berger Palais").

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Montabaur, 26.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
20.03.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
Amtsgericht
Montabaur
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

14 IN 8/21
18.03.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters
(AG Montabaur, HRB 3729),

vertreten durch Christel Otto, Erlenweg 4, 56242 Selters (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen,

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt auf:

...
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

...
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich

...
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

...
EUR
Auslagen zuzüglich

...
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

...
EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.02.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 99.835,09 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 25.337,63 EUR (40 % aus 35.000,00 EUR + 26 % aus weiteren 35.000,00 EUR + 7,5 % aus 29.835,09 EUR). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Regelanteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach ... EUR.
II.

Die Vergütung ist um 10 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters zu erhöhen, da der vorläufige Verwalter das Unternehmen im Rahmen der Abwicklung für zwei Monate fortgeführt hat. Es waren sechs Arbeitnehmer beschäftigt und zwölf Passivprozesse anhängig. Es wurden zwei Betriebsversammlungen abgehalten. Es wurde Kurzarbeitergeld beantragt und die Zivilprozesse begleitet. Ein Überschuss aus der Betriebsfortführung wurde nicht erzielt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV (350,00 EUR je angefangenem Monat als Höchstbetrag. Es wurden zwei Monate geltend gemacht. Die vorläufige Verwaltung umfasste den Zeitraum vom 21.01.2021 bis 23.03.2021).

IV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
13.02.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
Amtsgericht Montabaur 14 IN 8/21

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH, 56242 Selters (HRB 3729 des Amtsgerichts Montabaur), hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Gläser, Montabaur, die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen sowie der darauf entfallenden Umsatzsteuer beantragt.
Der Antrag kann auf der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Montabaur von den Beteiligten eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen gegeben.

Amtsgericht Montabaur, 13.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
17.07.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
14 IN 8/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters (AG Montabaur, HRB 3729), vertr. d. Christel Otto (Geschäftsführerin), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Montag, 11.09.2023, 09:20 Uhr, Saal 115, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (Anfechtungsansprüche gegenüber der Familie der Geschäftsführerin).

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Montabaur, 14.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
08.11.2021
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
14 IN 8/21 In dem Insolvenzverfahren WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters (AG Montabaur, HRB 3729), vertr. d. Christel Otto (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Montabaur, 05.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3729 HRB 3729: WeHa - Massivhaus GmbH, Selters, Erlenweg 4, 56242 Selters. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 3729: WeHa - Massivhaus GmbH, Selters, Erlenweg 4, 56242 Selters. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
25.03.2021
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
14 IN 8/21: Über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242
Selters (AG Montabaur, HRB 3729), vertr. d.: Christel Otto (Geschäftsführerin),
ist am 23.03.2021 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Straße 10 /
Haus II, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 95024-0, Fax: 02602 95024-11, E-Mail:
glaeser@raglaeser.de, Internet: www.raglaeser.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.05.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 21.06.2021, 09:10 Uhr, Saal 115 1.
Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 24.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 8/21 · WeHa - Massivhaus GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Wirksam am
22.01.2021
Registerbezug
Montabaur, HRB 3729
1. 14 IN 8/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WeHa -
Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters (AG Montabaur, HRB 3729), vertr. d.:
1. Christel Otto, Erlenweg 4, 56242 Selters, (Geschäftsführerin), ist am
21.01.2021 um 15:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern der
Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Straße 10 /
Haus II, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 95024-0, Fax: 02602 95024-11, E-Mail:
glaeser@raglaeser.de, Internet: www.raglaeser.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 21.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3729 WeHa - Massivhaus GmbH, Selters (Erlenweg 4, 56242 Selters). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die E…
WeHa - Massivhaus GmbH, Selters (Erlenweg 4, 56242 Selters). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 99.000,00 EUR beschlossen. 150.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 3729 WeHa - Massivhaus GmbH, Selters (Erlenweg 4, 56242 Selters). Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um E…
WeHa - Massivhaus GmbH, Selters (Erlenweg 4, 56242 Selters). Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 25435,40 auf EUR 51.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern sowie in § 9 (Beschlussfassung und Gesellschafterversammlung). 51.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.