HRB 106686
Wegatech Greenergy GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Venloer Straße 301-303, 50823 KölnGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Köln
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 29.04.2025
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Aufbau, Ausbau und Unterhalt einer umfassenden, überregionalen Beratungs-, Vertriebs- und allgemeinen Dienstleistungsorganisation auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energien, mit Schwerpunkt Wärmepumpen, Solarthermie und Photovoltaik. Des Weiteren der Handel mit Waren aller Art insbesondere mit technischem Gerät, soweit es hierzu keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedarf.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 70k IN 363/24 · Wegatech Greenergy GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 363/24
- Wirksam am
- 14.04.2026
- Registerbezug
- Köln, HRB 106686
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB106686 eingetragenen Wegatech Greenergy GmbH, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Durth, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln, Herrn Philipp Hubertus Wüllner, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln und Herrn Dirk Leppert, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Schoebe, Widenmayerstr. 16, 80538 München
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Tom Chrobatzek, Rolandstraße 72, 50677 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung x €
Auslagen x €
Endbetrag x €
Der festgesetzte Betrag ist aus der vorhandenen Insolvenzmasse zu erstatten.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig x bis x € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x € angemessen ist. Für 10 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x €.
Daneben war eine Pauschale gem. § 17 II InsVV in Höhe von x € festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln oder Landgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 eingesehen werden.
70k IN 363/24
Amtsgericht Köln, 13.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 363/24 · Wegatech Greenergy GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 363/24
- Wirksam am
- 03.01.2025
- Registerbezug
- Köln, HRB 106686
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB106686 eingetragenen Wegatech Greenergy GmbH, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Durth, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln und Herrn Philipp Hubertus Wüllner, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln und Herrn Dirk Leppert, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln
ist am 02.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 363/24
Amtsgericht Köln, 02.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 363/24 · Wegatech Greenergy GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 363/24
- Wirksam am
- 17.10.2024
- Registerbezug
- Köln, HRB 106686
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB106686 eingetragenen Wegatech Greenergy GmbH, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Durth, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln und Herrn Philipp Hubertus Wüllner, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln und Herrn Dirk Leppert, Venloer Str. 301 - 303, 50823 Köln
ist am 17.10.2024, um 15:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 363/24
Amtsgericht Köln, 17.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 106686 HRB 106686: Wegatech Greenergy GmbH, Köln, Venloer Straße 301-303, 50823 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat bes…
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