HRB 17557

WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kabelsketal

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Registerdaten

Sitz
Kabelsketal
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. WEGA UG (haftungsbeschränkt) Kabelsketal
  2. WEGA Eisenbahndiestleistungs GmbH Kabelsketal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 94.695,98 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 123,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 44 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
13.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.

Es wird nochmals daraufhin gewiesen, dass das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt ist.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, Willy-Brandt-Straße 44, 06110 Halle (Saale), Tel.: 0345/478130, Fax: 0345/4781318, E-Mail: hartig @ hartig-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO in Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung vom 07.05.2026 (§§ 189-193 InsO) angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 57.280,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 260.882,16 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.07.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 14.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
06.05.2026

Amtsgericht Halle (Saale)

Beschluss

59 IN 49/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557),
vertreten durch:
Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer),

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO).

Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Hentschel
Rechtspfleger

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:

Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 57.280,32 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 259.300,63 € (§188 InsO).

Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
07.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
14.02.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 11.03.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
-

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 14.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
28.03.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 10.05.2023, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
1. Zustimmung zur Führung eines Prozesses gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin unter Beschränkung des Anspruches auf € 600.000,00.

2. Zustimmung zur Führung eines Prozesses gegen die D&O Versicherung der ehemaligen Geschäftsführerin der Schuldnerin.

3. Zustimmung zur Führung eines Prozesses gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin unter Beschränkung des Anspruches auf € 50.000,00,

4. Zustimmung zur Vertragsschließung mit dem Prozessfinanzierer Legial AG, um die Kosten der gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin und deren Versicherung (D&O Versicherung) sowie gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin zu führenden Prozesse zu finanzieren.

5. Zustimmung wie folgt: Für den Fall, dass der Prozessfinanzierer Legial AG und auch die Gläubiger eine Finanzierung der Prozesse (Gesamtumfang der Kosten: a) ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin bei € 600.000,00; Gerichtskosten: € 12.891,00; Rechtsanwaltskosten: 9.672,00 - b) ehemaliger Geschäftsführer der Schuldnerin bei € 50.000,00; Gerichtskosten: € 1.803,00; Rechtsanwaltskosten: 3.197,50) ablehnen, sollen die gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin und gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin geltend zu machenden Ansprüche auf insgesamt € 50.000,00 beschränkt werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 27.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17557 HRB 17557: WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Kabelsketal, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 23.06.2020 (Az. …
HRB 17557: WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Kabelsketal, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 23.06.2020 (Az. 59 IN 49/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 49/20 · WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Wirksam am
26.06.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 17557
59 IN 49/20: Über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am
Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan
Berlich, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), ist am 23.06.2020 um 13:15 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, Willy-Brandt-Straße 44,
06110 Halle (Saale), Tel.: 0345/478130, Fax: 0345/4781318.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.08.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.09.2020, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2020)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 17.09.2020), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Hinweis:

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie ist das Gericht gehalten,
die Durchführung des Termins mit den derzeit geltenden Regelungen zur
Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Einklang zu bringen.

Dies dient dem Schutz aller Anwesenden und sollte daher in unser aller
Interesse sein.

Durch entsprechende Maßnahmen der Justizverwaltung wird hierbei sichergestellt,
dass zwischen den für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
Sitzgelegenheiten ein entsprechender Mindestabstand gewährleistet ist.

Damit einher geht eine erhebliche Verminderung der Aufnahmekapazität des
Gerichtssaals. Eingedenk des Umstandes, dass sämtliche Gläubiger des Verfahrens
ein Teilnahmerecht innehaben, jedoch vorab in Insolvenzverfahren nicht bekannt
ist, in welchem Umfange hiervon Gebrauch gemacht wird, kann daher nicht mit
letzter Sicherheit garantiert werden, dass allen interessierten Teilnehmenden
ein Platz im genutzten Saal angeboten werden kann.

In diesem Falle könnte der Termin aus rein praktischen Gründen und vor dem
Hintergrund der landesrechtlichen Regelungen zur Eindämmung einer Ansteckung
mit dem grassierenden Coronavirus nicht durchgeführt werden sondern wäre zu
vertagen, da die Beschlussfähigkeit bei Abweisung einzelner Erschienener nicht
gegeben wäre. Dies gilt es zu verhindern.

Dabei wird Wert auf die Feststellung gelegt, dass jedem Beteiligten
selbstverständlich die Teilnahme an der Sitzung offensteht und damit die
Wahrnehmung seiner Rechte durch Teilnahme an den Abstimmungen. Soweit
allerdings durch Beteiligte eine Teilnahme aus rein informatorischen Gründen
beabsichtigt wird, ohne dass eine aktive Beteiligung am Terminverlauf erfolgen
soll, mag bedacht werden, dass eine damit verbundene, nicht zwingend
notwendige, Ausschöpfung der Raumkapazität ggf. eine ordnungsgemäße
Durchführung des Termins vereitelt.

Vor dem Hintergrund der dem Gericht neben der Berücksichtigung der
landesrechtlichen Vorschriften zur Eindämmung einer Ansteckung mit dem
grassierenden Coronavirus obliegenden sitzungspolizeilichen Befugnisse (§§ 4
InsO, 176 GVG) wird, ohne dass es sich hierbei derzeit um eine verbindliche
Anordnung im vorgen. Sinne handelt, für die Durchführung des Termins allen
Anwesenden das Anlegen eines (selbst zu beschaffenden) Mund-Nasen-Schutzes
(einfache Maske oder Tuch) anempfohlen.

Das Gericht muss sich allerdings ausdrücklich vorbehalten, bei einer
signifikanten Veränderung der Lage oder bei Neufassung entsprechender
Vorschriften eine Verschärfung der vorgen. Empfehlung im Form einer
sitzungspolizeilichen Anordnung auch kurzfristig zu treffen, sodass ein
Mitführen eines entsprechenden Mund-Nasen-Schutzes (einfache Maske oder Tuch)
dringend anempfohlen wird, um eine Teilnahme an dem Termin abzusichern.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 25.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17557 HRB 17557: WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Kabelsketal, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berlich, Iris, Kabelsketal OT Großkugel, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsf…
HRB 17557: WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Kabelsketal, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berlich, Iris, Kabelsketal OT Großkugel, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Berlich, Stefan, Kabelsketal OT Großkugel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 17557 HRB 17557: WEGA UG (haftungsbeschränkt), Kabelsketal, Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf …
HRB 17557: WEGA UG (haftungsbeschränkt), Kabelsketal, Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Neue Firma: WEGA Eisenbahndiestleistungs GmbH. Geschäftsanschrift: Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 17557 WEGA UG (haftungsbeschränkt), Kabelsketal, Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Funk, Simone, Landsberg OT Oppin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Berlic…
WEGA UG (haftungsbeschränkt), Kabelsketal, Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Funk, Simone, Landsberg OT Oppin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Berlich, Iris, Kabelsketal OT Großkugel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 17557 WEGA UG (haftungsbeschränkt), Kabelsketal, Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.12.2011. Geschäftsanschrift: Zur hohen Bude 2,…
WEGA UG (haftungsbeschränkt), Kabelsketal, Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.12.2011. Geschäftsanschrift: Zur hohen Bude 2, 06184 Kabelsketal OT Zwintschöna. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Personaldienstleistungen im Eisenbahnverkehr. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Funk, Simone, Landsberg OT Oppin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.