HRB 17032
WEFO-tec Deutschland GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder)Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt (Oder)
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 20.03.2020
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Frank Schollmayer
Erfurt
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenManfred Boguslawski
Erfurt
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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B&O Holzbau GmbH
HRB 18619 · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Handelsregister
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Industrielle Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metallteilen und Spritzgussteilen sowie Komponenten und Modulen einschließlich entsprechender Prototypen, erforderlicher Werkzeuge und Modelle.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 16.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma WEFO-tec Deutschland GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Boguslawski, Eichendorfstraße 28, 99096 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schollmayer, Gustav-Freytag-Straße 19, 99096 Erfurt wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit folgendem Tagesordnungspunkt angeordnet:
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen aus § 64 GmbHG a. F. in Höhe von nominal gerundet 2,9 Mio. EUR gegen die Herren Boguslawski und Schollmayer unter Beteiligung der D & O-Versicherung AIG Europe S. A. Niederlassung für Deutschland und Beendigung des beim Landgericht Erfurt unter dem Aktenzeichen 1 HK O 23/24 anhängigen Prozessverfahrens, wonach die AIG Europe S. A. Niederlassung für Deutschland einen Vergleichsbetrag in Höhe von 700.000,00 EUR und die Herren Boguslawski und Schollmayer gesamtschuldnerisch einen weiteren Betrag in Höhe von insgesamt 500.000,00 EUR zur Insolvenzmasse zahlen
Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 04.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 06.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma WEFO-tec Deutschland GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Boguslawski, Eichendorfstraße 28, 99096 Erfurt und durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schollmayer, Gustav-Freytag-Straße 19, 99096 Erfurt wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.07.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 04.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 23.05.2023
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 26.06.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 22. Mai 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 17.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland GmbH
Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) (Registergericht:
Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76,
160 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 InsO) im schriftlichen Verfahren
mit dem Tagesordnungspunkt:
- Genehmigung der Veräußerung des immobilen Vermögens der Schuldnerin
eingetragen im Grundbuch von Frankfurt (Oder) Blatt 18136 (Flur 133 /
Flurstücke 742, 743, 744, 745, 746, 1790, 1791 und 1793 an die B & O Bau und
Gebäudetechnik GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.100.000,00 €
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO)
entspricht, ist der 15.01.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu dem Tagesordnungspunkt einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die
Zustimmung zu der besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters
als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 16.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 20.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland
GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) ist die Vergütung
des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden.
Die gemäß § 2 InsVV und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters wurden auf
Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von
xxx € nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in Höhe von 19 % festgesetzt.
Die von dem vorläufigen Sachwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe
von xxx % für festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 €
übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde /
befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der
Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder
in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Frankfurt (Oder), 18. Mai 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 04.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland
GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) (Registergericht:
Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF) wird die mit Beschluss vom 17.03.2020 auf
Mittwoch den 13. Mai 2020, um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301 anberaumte
Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin mit den Tagesordnungspunkten zur
Gewährleistung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen vertagt auf
Donnerstag, den 14. Mai 2020, um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt
(Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 003.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 4. Mai 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 18.03.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
Insolvenzabteilung
3 IN 322/19
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma WEFO-tec Deutschland GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236
Frankfurt (Oder) (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF)
wird aufgrund der Anordnung der Direktorin des Amtsgericht Frankfurt (Oder) vom
16.03.2020 Az.: 320 b/c die mit Beschluss vom 04.03.2020 auf den 08.04.2020
anberaumte Gläubigerversammlung aufgehoben und ein neuer Termin zur
Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen bestimmt auf
Mittwoch den 13. Mai 2020, um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.
Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners im Ganzen
bzw. wesentlicher Teile.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).}
Frankfurt (Oder), 17. März 2020
Lemke
Rechtspfleger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 05.03.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
Insolvenzabteilung
3 IN 322/19
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
WEFO-tec Deutschland GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt
(Oder) (Registergericht: Frankfurt (Oder), HRB 17032 FF)
wird am 04.03.2020, um 12:00 Uhr die mit Beschluss vom 01.12.2019 angeordnete
Eigenverwaltung auf Antrag der Gläubigerversammlung gemäß § 272 Absatz 1 Nummer
1 InsO aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Paderborner Straße 2
10709 Berlin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Aufhebung der Eigenverwaltung zusteht und das während des weiteren Verfahrens
erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den
ernannten Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
Inbesitznahme durchzuführen und die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten.
Dieser Beschluss ist zugleich Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bei dem
Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in
Abdruck anzumelden. Die im Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2019 bestimmte Frist
für die Anmeldung von Forderungen durch die Gläubiger ist bereits abgelaufen.
Anmeldefrist war der 16.01.2020. Forderungen können jedoch noch bis zur
Beendigung des Verfahrens gemäß § 177 InsO nachträglich beim Insolvenzverwalter
angemeldet werden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Absatz 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Gründe
Im Berichts- und Prüftermin vom 02.03.2020 beantragte die Gläubigerversammlung
gemäß § 272 Absatz 1 Nummer 1 InsO die Aufhebung der Anordnung der
Eigenverwaltung.
Bezüglich der Abstimmung der Gläubiger wird auf die Niederschrift über den
Berichts- und Prüftermin vom 04.03.2020 verwiesen. Die Summenmehrheit gemäß §
76 Absatz 2 InsO wurde erreicht. Die Mehrheiten stimmen für die Aufhebung der
angeordneten Eigenverwaltung.
Dem Antrag war zu entsprechen, da dem Gericht bei einem Antrag der
Gläubigerversammlung ein Ermessen nicht zusteht (§ 272 Absatz 1 Nummer 1 InsO).
Die Eigenverwaltung war aufzuheben.
Frankfurt (Oder), den 4. März 2020
Lemke
Rechtspfleger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17032 FF HRB 17032 FF: WEFO-tec Deutschland GmbH, Frankfurt (Oder), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß…
Forderungsprüfung 3 IN 322/19 · WEFO-tec Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Wirksam am
- 02.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
Insolvenzabteilung
3 IN 322/19
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
WEFO-tec Deutschland GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt
(Oder), vertreten durch den Geschäftsführer
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2,
15566 Schöneiche
(Registergericht: Frankfurt (Oder), HRB 17032 FF)
wird auf den am 18.09.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin wird angeordnet (§ 270 InsO).
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen zu
verwalten und hierüber zu verfügen.
Rechtsanwalt André Binder
Krausenstraße 41
10117 Berlin
wird zum Sachwalter bestellt.
Der Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu
prüfen und
die Geschäftsführung zu überwachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.01.2020 unter Beachtung des
§ 174
InsO bei dem Sachwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter und der Schuldnerin
unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Die Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten
Forderungen im mündlichen Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 04.03.2020 um 10:00
Uhr.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person des Sachwalters
- die Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272
InsO)
- Beauftragung des Sachwalters oder der Schuldnerin einen Insolvenzplan
auszuarbeiten
- besonders bedeutsame Rechshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Ganzen
bzw.
wesentlicher Teile.
Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder),
Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.
Der Sachwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon
ist
die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs
Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gründe
Die Schuldnerin hat am 18.09.2019 beim Amtsgericht Frankfurt (Oder),
Insolvenzgericht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen
Zahlungsunfähigkeit
unter Eigenverwaltung beantragt. Der Eröffnungsgrund liegt vor. Auf das
Gutachten
vom 25.11.2019 des vorläufigen Sachwalters wird verwiesen.
Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu
Nachteilen
für die Gläubiger führen wird.
Der von der Schuldnerin vorgeschlagene Sachwalter war zu bestellen. Es sind
keine
Umstände bekannt, die zu Zweifeln an der Tauglichkeit und fachlichen Eignung
Anlass
geben.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die
Frist
beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt.
Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per
Telefax oder
als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem
Signaturgesetz
gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt
werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), den 1. Dezember 2019
Beier
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17032 FF HRB 17032 FF: WEFO-tec Deutschland GmbH, Frankfurt (Oder), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder). Name der Firma: WEFO-tec Deutschland GmbH; Sitz der Firma: Frankfurt (Oder); Geschäftsanschri…
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Boguslawski, Manfred, *XX.XX.XXXX, Erfurt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Schollmayer, Frank, *XX.XX.XXXX, Erfurt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.06.1996
zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.07.2017
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Zella-Mehlis (Amtsgericht Jena, HRB 304723) nach Frankfurt (Oder) verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 21.12.2012 mit mit der MB Beteiligungs-Holding GmbH mit dem Sitz in Saalburg-Ebersdorf, Amtsgericht Jena, HRB 504906, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 16.04.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage Teile des Vermögens (Teilbetrieb Automobilzulieferindustrie) auf die WEFO-Fertigungstechnik GmbH mit dem Sitz in Zella-Mehlis, Amtsgericht, Jena HRB 502357, übertragen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 22.07.1996
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.