HRB 7738
WEDIS Systemgastronomie GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Landshut
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Registerdaten
- Sitz
- Landshut
- Datenstand
- 2024-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- WEDIS Verwaltungs-GmbH Landshut
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 97/18 · WEDIS Systemgastronomie GmbH · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 97/18
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Landshut, HRB 7738
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WEDIS Systemgastronomie GmbH, Isargestade 748, 84028 Landshut, vertreten durch die Geschäftsführer Lindenberger Stefan und Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 7738
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler, Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut, für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge in Höhe von 450 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 13.07.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Festsetzung von Zuschlägen war in Höhe von 400 % gerechtfertigt, der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein äußerst umfangreiches Verfahren, das geprägt war von der komplexen Konzernstruktur, was wiederum zu einer Vielzahl von Auslandsberührungen führte. Der dadurch entstandene Mehraufwand wird im Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters detailliert dargestellt und ist glaubhaft nachzuvollziehen. Auf diese Ausführungen wird hingewiesen. Des Weiteren wird ein Zuschlag für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und die Ausarbeitung von Sanierungskonzepten sowie die Vorbereitung der Verwertung geltend gemacht.
Festzustellen ist jedoch, dass aufgrund der außergewöhnlich niedrigen Berechnungsgrundlage der tatsächliche angefallene Aufwand nur dadurch ausglichen werden kann, indem ein angemessener außergewöhnlich hoher Zuschlag berücksichtigt wird.
Im Wege der vor allem im vorliegendem Verfahren zwingend erforderlichen Gesamtschau und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung wurde der beantragte Zuschlag gekürzt und auf 400 % festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von BETRAG EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 97/18 · WEDIS Systemgastronomie GmbH · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 97/18
- Wirksam am
- 23.07.2026
- Registerbezug
- Landshut, HRB 7738
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WEDIS Systemgastronomie GmbH, Isargestade 748, 84028 Landshut, vertreten durch die Geschäftsführer Lindenberger Stefan und Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 7738
- Schuldnerin -
In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 450 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.08.2026 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7738 HRB 7738: WEDIS Systemgastronomie GmbH, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moser, Andreas, Senden, *XX.XX.XXXX.
HRB 7738 HRB 7738: WEDIS Systemgastronomie GmbH, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.05.2018 (Az. IN 97/18) das Insolvenz…
HRB 7738 HRB 7738: WEDIS Systemgastronomie GmbH, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Köpping, André, Brunnthal, *XX.XX.XXXX.
HRB 7738 HRB 7738:WEDIS Systemgastronomie GmbH, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut.Bestellt: Geschäftsführer: Schulze, York, Landshut, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der G…
HRB 7738 WEDIS Systemgastronomie GmbH, Landshut, Altstadt 362, 84028 Landshut. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Isargestade 748, 84028 Landshut.
HRB 7738 WEDIS Systemgastronomie GmbH, Landshut, Altstadt 362, 84028 Landshut. Die Gesellschaft hat am 19.12.2012 mit der WEDIS Group Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut, HRB 9105) als h…
HRB 7738 WEDIS Verwaltungs-GmbH, Landshut, Altstadt 362, 84028 Landshut. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: WEDIS Systemgastronomie GmbH…
HRB 7738 WEDIS Verwaltungs-GmbH, Landshut, Altstadt 362, 84028 Landshut.Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satz…
HRB 7738 WEDIS Verwaltungs-GmbH, Landshut, Altstadt 362, 84028 Landshut.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2009. Geschäftsanschrift: Altstadt 362, 84028 Landshut. Gegenstand des Unt…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.