HRB 8760

WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mengeder Straße 18a, 45731 Waltrop

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Waltrop
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
22.06.2023
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Mike Leon Kronsfoth

Waltrop

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-06 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-25 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Intensiv- und Beatmungspflege

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 80 IN 600/22 · WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 600/22
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8760
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 600/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8760 eingetragenen WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Mengeder Str. 18a, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Leon Kronsfoth , Mengederstr. 18 a, 45731 Waltrop

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Der Schlussbericht (ggf. mit der Schlussrechnung), der Vergütungsantrag sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 600/22
Amtsgericht Bochum, 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 600/22 · WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 600/22
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8760
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 600/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8760 eingetragenen WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Mengeder Str. 18a, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Leon Kronsfoth , Mengederstr. 18 a, 45731 Waltrop

wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Gerd Mensendiek, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Betrag kann der Masse entnommen werden.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.12.2022 bis zum 15.06.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.

Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05) (Mindestvergütung).

Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).

Das verwaltete Vermögen betrug 0,00 EUR.

Einziger Vermögenswert der Schuldnerin sind die Anfechtungsrechte, die der vorläufige Verwalter seinem Antrag zugrunde legt. Insofern besteht Streit über die Höhe der Bemessungsgrundlage.

Die Anfechtungsansprüche sind nicht Bestandteil der Bemessungsgrundlage für den vorläufigen Verwalter, vgl. z.B. BGH 18.12.2008 (IX ZB 46/08).

Das Gericht folgt insoweit der gegenüber der seitens des vorl. Verwalters zitierten Entscheidung des AG Göttingen der aktuelleren, aber vor allem obergerichtlichen Entscheidung des BGH vom 18.12.2008 (IX ZB 46/08).
Insoweit kann auch noch auf die weiteren, späteren Entscheidungen des BGH verwiesen werden:
BGH, Beschl. v. 11.03.2010 - IX ZB 122/08
BGH, Beschl. v. 23.09.2010 - IX ZB 204/09

Die Befassung mit diesen Rechten gehört vielmehr in den Aufgabenbereich des Gutachters, der hierfür einen eigenen Vergütungsanspruch hat.

Daher ist der Wert 0,00 € zugrundezulegen.

Die Mindestvergütung beträgt daher xxx EUR.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung der Mindestvergütung um 20 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.04.2025 verwiesen.

Der vorläufige Verwalter macht folgende Zuschläge geltend:

a) Anfechtungen:

Der vorl. Verwalter beantragt hier einen Zuschlag von 15 %.

Die Feststellung von Anfechtungsansprüchen ist Teil der Prüfung des Sachverständigen vgl. Haarmeyer/Mock InsVV, 7. Aufl. § 11 Rn. 217.
Ein Zuschlag scheidet insoweit aus.

b) Schuldnerprobleme, destruktiver oder obstruierender Schuldner:

Probleme mit einem Schuldner (destruktiver/obstruierender Schuldner) stellen keinen generellen Zuschlagsgrund dar, weil es der Realität in faktisch jedem Verfahren entspricht, dass der Schuldner nicht oder nur sehr begrenzt informations- und unterstützungswillig ist. Zuschläge können daher nur ganz außergewöhnliche Konstellationen rechtfertigen, vgl. Haarmeyer/Mock, 5. Aufl. § 3 InsVV Rdn. 69,
Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. § 11 InsVV Rdn. 215.

Beispiele: LG Passau ZInsO 2010, 158; LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 750 [Auskunftsverweigerung, Haftbefehl + 5¿%]; BGHZ 146, 165 = NZI 2001, 191 = ZInsO 2001, 165 [+ 5¿%]:

Der beantragte Zuschlag von 20 % liegt damit weit über dem Üblichen.
Angesichts der geringen Bemessungsgrundlage soll dieser jedoch nicht beanstandet werden.

c) Dauer des Verfahrens:

Für sich genommen stellt die Dauer des Verfahrens keine zuschlagsfähige Besonderheit dar, da es sich nicht um eine "Tätigkeit" handelt und der Verwalter nur tätigkeitsbezogen vergütet wird, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 3 InsVV Rdn 58.

Da die Vergütung des Insolvenzverwalters an dessen tatsächlichen Arbeitsaufwand anknüpft, rechtfertigt nur ein konkret darzulegender Mehraufwand, nicht jedoch die lange Verfahrensdauer als solche die Gewährung eines Zuschlags.
Vgl. Entscheidungen:
LG Bochum, Beschluss vom 10.07.2006 (10 T 5/06)
LG Bochum, Beschluss vom 30.11.2004 (10 T 14/03)
BGH, Beschl. v. 06.05.10 - IX ZB 123/09
BGH, Beschl. v. 16.09.10 - IX ZB 154/09
BGH, Beschl. v. 12.05.11 - IX ZB 143/08

Wenn sich die lange Verfahrensdauer auf bestimmte, gesondert zu vergütende Erschwernisse gründet, können und sollten diese gesondert geltend gemacht werden.
Ein Sachvortrag fehlt insoweit. Ein Zuschlag kann nicht berücksichtigt werden.

d) Abweichungen vom Regelfall einer vorläufigen Insolvenz:

Mit 0 Buchungen in der Insolvenzbuchhaltung dürfte das Verfahren insoweit unterdurchschnittliche Kriterien aufweisen.

e) Ergebnis:

Im vorliegenden Fall soll ein Zuschlag von 20 % bewilligt werden.
Zuschläge werden normalerweise nur zu der Regelvergütung des §§ 11, 2 Abs. 1 InsVV, aber nicht zur Mindestvergütung berechnet. Da sich die Regelvergütung aufgrund des angesetzten Wertes von 0,00 € auf 0,00 € beläuft, erscheint es hier ausnahmsweise angemessen, die Erhöhung von 20 % zu der Mindestvergütung zu berechnen wie folgt:

Mindestvergütung: xxx €
Zuschlag 20 %: xxx €
Vergütung: xxx €.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war festzusetzen wie folgt:
Zeitdauer: aufgerundet 7 Monate Tätigkeit.

15 % der Regelvergütung = 0,00 €
hier: 15 % der Mindestvergütung von xxx € = xxx €
maximal 7 x 250 € = 1.750,00 €
maximal 30 % der Regelvergütung = 0,00 €.
Daher werden xxx € festgesetzt.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zur Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.

80 IN 600/22
Amtsgericht Bochum, 09.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 600/22 · WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 600/22
Wirksam am
30.05.2025
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8760
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 600/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8760 eingetragenen WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Mengeder Str. 18a, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Leon Kronsfoth , Mengederstr. 18 a, 45731 Waltrop

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

bestimmt.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.07.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen.

Der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 aus.

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 600/22
Amtsgericht Bochum, 28.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 600/22 · WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 600/22
Wirksam am
16.04.2025
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8760
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 600/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8760 eingetragenen WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Mengeder Str. 18a, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Leon Kronsfoth , Mengederstr. 18 a, 45731 Waltrop

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Es sollen geprüft werden die Forderungen
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 14 bis lfd. Nr. 20.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 600/22
Amtsgericht Bochum, 16.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 600/22 · WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 600/22
Wirksam am
16.06.2023
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8760
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 600/22

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8760 eingetragenen WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Mengeder Str. 18a, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Leon Kronsfoth , Mengederstr. 18 a, 45731 Waltrop

Geschäftszweig: Intensiv- und Beamtungspflege

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.06.2023, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.11.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 600/22 und 80 IN 475/22 und 80 IN 582/22 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Gerd Mensendiek, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.07.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 07.09.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 600/22
Bochum, 15.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 475/22 · WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 475/22
Wirksam am
09.12.2022
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8760
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 475/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8760 eingetragenen WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Mengeder Str. 18a, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Leon Kronsforth , Mengeder Str. 18 a, 45731 Waltrop

Geschäftszweig: Intensiv- und Beamtungspflege

ist am 08.12.2022, um 13:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Gerd Mensendiek, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 475/22
Amtsgericht Bochum, 08.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 8760 HRB 8760: WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Waltrop, Mengeder Straße 18a, 45731 Waltrop. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2020. Geschäftsansch…
HRB 8760: WeCare Intensiv- und Beatmungspflege UG (haftungsbeschränkt), Waltrop, Mengeder Straße 18a, 45731 Waltrop. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2020. Geschäftsanschrift: Mengeder Straße 18a, 45731 Waltrop. Gegenstand: Intensiv- und Beatmungspflege. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kronsfoth, Mike Leon, Waltrop, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.