HRB 71425
weCan live-marketing GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Promotion Agentur Dannemeyer GmbH Hamburg
- weCan Eventlogistik GmbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Sicherungsmaßnahme 67h IN 203/25 · weCan live-marketing GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 203/25
- Wirksam am
- 16.06.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71425
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71425 eingetragenen weCan live-marketing GmbH, Großer Burstah 36, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Uwe Kohrt
Geschäftszweig: Durchführung von Maßnahmen, die der Absatzförderung dienen, insbes. von Promotion- und Merchandiseaktivitäten
werden die am 08.08.2025 angeordneten und noch nicht vollständig aufgehobenen Sicherungsmaßnahmen nunmehr insgesamt aufgehoben.
67h IN 203/25
Amtsgericht Hamburg, 15.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67h IN 203/25 · weCan live-marketing GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 203/25
- Wirksam am
- 12.03.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71425
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71425 eingetragenen weCan live-marketing GmbH, Großer Burstah 36, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Uwe Kohrt, Stüffelring 17, 22359 Hamburg
wird die Vergütung des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters auf EUR nebst Auslagen i.H.v. EUR ,-- und Umsatzsteuer i.H.v. insgesamt EUR auf insgesamt EUR gegen die Schuldnerin festgesetzt.
Gründe:
Die Festsetzung folgt aus §§ 26a Abs.2 S.1 InsO i.V.m. §§ 2, 3, 10, 11 InsVV gegen die Schuldnerin.
Es wird auf die Begründung des Antrages v. 8.10.2025 Bezug genommen.
Die gegenteiligen Einwendungen der Schuldnerin verfangen nicht. Der ehemalige vorläufige Insolvenzverwalter hat mit weiteren Schriftsätzen v. 12.1.2026 und v. 2.3.2026, auf welche Bezug genommen wird, zur korrekt angesetzten Berechnungsgrundlage und zu den Erschwerniszuschlagsumständen ausführlich vorgetragen. Soweit die Schuldnerin meint, der vorläufige Zustimmungsverwalter schulde keine Beteiligung an der Betriebsfortführung, ist das nicht richtig.
Die Betriebsfortführung ist auch ein Teil der Angelegenheit des vorläufigen, "schwachen" Insolvenzverwalters als Beteiligungs- und Überwachungsaufgabe (dazu: BBF/Frind, Unternehmenssanierung, III.Teil 3 Rn.73 ; Frind/Förster, ZInsO 2004, 76). Der vorläufige ¿schwache¿ Insolvenzverwalter hat einerseits eine Kontrollfunktion der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren, indes muss er prüfen, ob die Schuldnerunternehmensleitung ein Krisenfrühwarnsystem eingerichtet hat und das Gericht benachrichtigen, wenn der Schuldner (-Geschäftsführer) gegen die Gläubigerinteressen die Betriebsfortführung sabotiert (A. Nickert/C.Nickert, ZInsO 2023, 1797, 1800, 1803).Der BGH statuiert zum Anderen die Pflicht zu ¿beratender Einflussnahme¿ auf den Schuldner bzw. dessen Organe im Rahmen der Prüfungsaufgabe des vorl. Insolvenzverwalters, Sanierungsmaßnahmen zu prüfen. Daraus könnten kurzfristige Maßnahmen abzuleiten sein, die dem Schuldnerunternehmen vorzuschlagen seien (BGH v. 21.3.2024, ZIP 2024, 1482, Rn.15).
Bemühungen des vorl. schwachen Verwalters um eine Betriebsfortführung sind somit vergütungsrelevant zu berücksichtigen (BGH ZIP 2004, 1555, 1557; BGH v. 26.4.2007, ZIP 2007, 1330; Frind/ Förster, ZInsO 2004, 76; Prasser, ZIP 2006, 675).Somit ist es falsch, Sanierungsbemühungen nicht für eine Regelaufgabe des vorl. Insolvenzverwalters zu halten und diese ohne gesonderte Beauftragung nicht vergüten zu wollen (LG Potsdam v. 5.9.2013, ZInsO 2013, 2512).
Die vorliegend geltend gemachten Zuschläge halten sich im üblichen Rahmen und sind nicht überhöht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 26a Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der vorläufigen Verwalterin/dem vorläufigen Verwalter und derjenigen/demjenigen zu, der die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tragen hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 203/25
Amtsgericht Hamburg, 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 67h IN 203/25 · weCan live-marketing GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 203/25
- Wirksam am
- 26.09.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71425
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71425 eingetragenen weCan live-marketing GmbH, Großer Burstah 36, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Uwe Kohrt
Geschäftszweig: Durchführung von Maßnahmen, die der Absatzförderung dienen, insbes. von Promotion- und Merchandiseaktivitäten
sind die am 08.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 25.09.2025 aufgehoben worden.
67h IN 203/25
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67h IN 203/25 · weCan live-marketing GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 203/25
- Wirksam am
- 08.08.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71425
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71425 eingetragenen weCan live-marketing GmbH, Großer Burstah 36, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Uwe Kohrt
Geschäftszweig: Durchführung von Maßnahmen, die der Absatzförderung dienen, insbes. von Promotion- und Merchandiseaktivitäten
ist am 08.08.2025, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 203/25
Amtsgericht Hamburg, 08.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 71425 weCan live-marketing GmbH, Hamburg, Großer Burstah 36, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung d…
HRB 71425 weCan live-marketing GmbH, Hamburg, Großer Burstah 36, 20457 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bruchhagen, Johanna, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 71425 weCan Eventlogistik GmbH, Hamburg, Pilatuspool 7a, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. …
HRB 71425 Promotion Agentur Dannemeyer GmbH, Hamburg (Pilatuspool 7a, 20355 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 4 und 14 (Beka…
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