HRB 11322
Weberit Werke Dräbing GmbH
aktuell 24 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberlahr
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Registerdaten
- Sitz
- Oberlahr
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Herbert Butter - Weberit Werk GmbH Oberlahr
- Herbert Butter Weberit Werk GmbH Oberlahr
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 08.07.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.06.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied WMSW Partnerschaft von Rechtsanwälten, Kirchweg 96, 50858 Köln die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 05.07.2021 keine Einwände erhoben.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 06.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 12.05.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
Dräbing GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 11322),
vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des
Gläubigerausschussmitglieds ZF Friedrichshafen AG festgesetzt worden. Gemäß
§§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.04.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied ZF
Friedrichshafen AG die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der mit schreiben vom 29.04.2021 angehörte Insolvenzverwalter hat mit Schreiben
vom 05.05.2021 keine Einwände gegen die Vergütung erhoben.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2,
7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17,
57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 06.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 29.01.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
Dräbing GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 11322),
vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen)
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 70 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
10.142.826,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte zusätzlich einen Zuschlag von 70 %
der Regelvergütung aus 230.606,52 €, somit 161.424,56 €. Diesen Zuschlag
begründet dieser mit der erfolgten Betriebsfortführung (35 %), der zusätzlichen
Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss (10 %), dem Mehraufwand durch die
Konzernverflechtung (5 %), der Insolvenzgeld - Vorfinanzierung (5 %) und dem
Aufwand im Rahmen des M & R - Prozesses.
Der Gläubigerausschuss und der Schuldnervertreter wurden mit Schreiben vom
29.09.2020 zum Vergütungsantrag schriftlich angehört und haben keine
Einwendungen erhoben.
Die Zuschläge sind angemessen und begründet und sind antragsgemäß festzusetzen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17,
57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 28.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 20.10.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
Dräbing GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 11322),
vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner Strasse 29, 57610 Altenkirchen, Tel.:
02681-803618, Fax: 02681-950505 wird ein Gläubigerausschuss beibehalten. Dieser
besteht aus den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses. Der
vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht: Gierelt, Marcus, Olpe, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung de…
Forderungsprüfung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 04.08.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 11322), vertr. d.: Norbert Dräbing,
(Geschäftsführer), ist am 01.08.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner
Strasse 29, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-803618, Fax: 02681-950505.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Betzdorf ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 13.10.2020, 14:00 Uhr, Saal 508 (5.
Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf,
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 03.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 03.08.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
Dräbing GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 11322),
vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), hat das Amtsgericht folgendes
beschlossen:
"Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Einzelermächtigung erteilt
zulasten der späteren Insolvenzmasse Verbindlichkeiten zu begründen, die durch
die Eingehung von Vertragsverhältnissen in folgenden Bereichen entstehen:
1. Wareneinkauf bei Lieferanten und Versorgern sowie Dienstleistern gemäß
anliegender Liste in Höhe von bis zu 467.800,00 €
2. Bezug von Büro- und Verbrauchsmaterialien im Zusammenhang mit der üblichen
geschäftlichen Tätigkeit der Schuldnerin in Höhe von bis zu 1.000,00 €.
3. Eingehung von Dauerschuldverhältnissen im Zusammenhang mit dem Bezug von
Energielieferungen und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 19.000,00
€.
4. Zinsen und Bearbeitungsgebühren aus einem Massekredit zur Vorfinanzierung
von Insolvenzgeld der Westerwald Bank eG von bis zu 48.000,00 €."
Amtsgericht Betzdorf, 31.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 17.06.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
Werke Dräbing GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB
11322), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), wird bewilligt, dass die
Versicherungsbeträge für die Haftpflichtversicherung des (vorläufigen)
Gläubigerausschusses und des (vorläufigen) Insolvenzverwalters mit einer
Versicherungssumme in Höhe von jeweils 5.000.000,00 € ab der Bestellung als
Vorschuss auf die besonderen Kosten i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV dem
(vorläufigen) Gläubigerausschuss unjd dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter zu
erstatten bzw. zu entnehmen sind.
Amtsgericht Betzdorf, 08.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 23/20 · Weberit Werke Dräbing GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 23/20
- Wirksam am
- 04.05.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 11322
Werke Dräbing GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB
11322), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), ist am 04.05.2020
um 14:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner Strasse 29, 57610
Altenkirchen, Tel.: 02681-803618, Fax: 02681-950505 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf,
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Pirngruber, Sandra, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Nicht mehr Geschäftsführer: Mierike, Uwe Heinz, Höchstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Recht…
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Nicht mehr Geschäftsführer: Huf, Andreas, Wachtberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des U…
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Geschäftsführer: Huf, Andreas, Wachtberg, *XX.XX.XXXX; Mierike, Uwe Heinz, Höchstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretu…
HRB 11322 HRB 11322: Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Braun, Markus, Müschenbach, *XX.XX.XXXX; Hoekstra, Hendrik, Oberlahr, *XX.XX.XXXX.
HRB 11322 HRB 11322:Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr.Prokura erloschen: Hensel, Uwe Klaus, Betzdorf, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 11322 HRB 11322:Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts…
HRB 11322 Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte …
HRB 11322 Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte …
HRB 11322 Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Rutkowski, Jörg, Straßenhaus, *XX.XX.XXXX.
HRB 11322 Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr/Ww..Geschäftsanschrift: Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Tix, Hans-Gerd, Oberlahr. Einzelprokura: Dräbing, Ann…
HRB 11322 Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr (Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr/Ww.). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie der Zustimmun…
HRB 11322 Weberit Werke Dräbing GmbH, Oberlahr (Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr/Ww.). Die Gesellschafterversammlung hat am 14.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.