HRB 22877
Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberlahr
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Registerdaten
- Sitz
- Oberlahr
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 24/20 · Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 24/20
- Wirksam am
- 30.01.2024
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 22877
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.12.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, vertreten durch den Vorstand, wiederum vertreten durch Frau Dr. Frauke Eßer und/oder Herrn Thomas Hübler die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 28.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 24/20 · Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 24/20
- Wirksam am
- 15.02.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 22877
Dräbing Blasformtechnik GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG
Montabaur, HRB 22877), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens
Lieser (Büro Altenkirchen) festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind
die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 75 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.02.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
4.779.186,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt vorliegend die Anerkennung
folgender Zuschläge:
- 35 % für die Fortführung des Betriebes
- 5 % für die Insolvenzgeld-Vorfinanzierung
- 5 % für den Mehraufwand durch die Bestellung eines Gläubigerausschusses
- 5 % für die Konzernverflechtung
- 10 % für den M & A-Prozess
- 15 % für Personalabbau und Transfergesellschaft
Hinsichtlich der Begründungen der einzelnen seitens des vorläufigen
Insolvenzverwalters beantragten Zuschläge wird auf dessen Vergütungsantrag
Bezug genommen.
Nach Würdigung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des vorliegenden Insolvenzverfahrens sowie ausgehend von der
gängigen Rechtsprechung erachtet das Gericht den insgesamt geltend gemachten
Erhöhungsfaktor von 75 % als angemessen aber auch ausreichend, vgl. u.a.
Haarmeyer, Kommentar zur InsVV, 5. Auflage, § 3 InsVV.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17,
57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 12.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22877 HRB 22877: Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht: Gierelt, Marcus, Olpe, *XX.XX.XXXX; Mierike, Uwe, Höchstadt, *…
Forderungsprüfung 11 IN 24/20 · Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 24/20
- Wirksam am
- 04.08.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 22877
Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG Montabaur, HRB 22877), vertr. d.:
Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2020 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner
Strasse 29, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-803618, Fax: 02681-950505.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 13.10.2020, 15:00 Uhr, Saal 508 (5.
Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf,
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 24/20 · Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 24/20
- Wirksam am
- 03.08.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 22877
Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG
Montabaur, HRB 22877), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), hat das
Amtsgericht Betzdorf am 31.07.2020 folgendes beschlossen:
"Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Einzelermächtigung erteilt
zulasten der späteren Insolvenzmasse Verbindlichkeiten zu begründen, die durch
die Eingehung von Vertragsverhältnissen in folgenden Bereichen entstehen:
1. Wareneinkauf bei Lieferanten und Versorgern sowie Dienstleistern gemäß
anliegender Liste in Höhe von bis zu 364.600,00 €
2. Bezug von Büro- und Verbrauchsmaterialien im Zusammenhang mit der üblichen
geschäftlichen Tätigkeit der Schuldnerin in Höhe von bis zu 2.000,00 €.
3. Eingehung von Dauerschuldverhältnissen im Zusammenhang mit dem Bezug von
Energielieferungen und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 63.000,00
€.
4. Zinsen und Bearbeitungsgebühren aus einem Massekredit zur Vorfinanzierung
von Insolvenzgeld der Westerwald Bank eG von bis zu 26.000,00 €."
Amtsgericht Betzdorf, 31.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 24/20 · Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 24/20
- Wirksam am
- 04.05.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 22877
Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr (AG
Montabaur, HRB 22877), vertr. d.: Norbert Dräbing, (Geschäftsführer), ist am
04.05.2020 um 14:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner
Strasse 29, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-803618, Fax: 02681-950505 bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf,
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22877 HRB 22877: Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Pirngruber, Sandra, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 22877 HRB 22877: Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Markus, Müschenbach, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Na…
HRB 22877 HRB 22877: Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Huf, Andreas, Wachtberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 22877 HRB 22877: Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter ei…
HRB 22877 HRB 22877: Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Prokura erloschen: Hoekstra, Hendrik, Oberlahr, *XX.XX.XXXX.
HRB 22877 HRB 22877:Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine…
HRB 22877 HRB 22877:Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine…
HRB 22877 Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten…
HRB 22877 Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhö…
HRB 22877 Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten …
HRB 22877 Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH, Oberlahr, Langenauerstraße 17, 57641 Oberlahr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2011. Geschäftsanschrift: Langenauerstraße 17,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.