HRA 9783

Weber Heizungs- und Sanitärtechnische Anlagen e. K.

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-22 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

10 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 9783 HRA 9783: Weber Heizungs- und Sanitärtechnische Anlagen e. K., Bonn, Mechenstraße 48, 53129 Bonn. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Mechenstraße 48, 53129 Bonn. Inhaber: Weber, Hans Horst, Bonn, *XX.XX.XXX…
HRA 9783: Weber Heizungs- und Sanitärtechnische Anlagen e. K., Bonn, Mechenstraße 48, 53129 Bonn. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Mechenstraße 48, 53129 Bonn. Inhaber: Weber, Hans Horst, Bonn, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Weber Gesellschaft für Heizungs- und Sanitärtechnische Anlagen mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 3191) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2021 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.