HRB 49806

Ways GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Langen (Hessen)

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Registerdaten

Sitz
Langen (Hessen)
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 678/24 · Ways GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 678/24
Wirksam am
25.09.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49806
8 IN 678/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ways GmbH, Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 49806), vertr. d.: 1. Wioletta Jagodzinska, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), 2. Felicitas Vidhura Malkowsky, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), 3. Sampath Jagodzinski, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 678/24 · Ways GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 678/24
Wirksam am
15.04.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49806
Geschäftsnummer: 8 IN 678/24
Am 01.04.2025 um 08:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ways GmbH, Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 49806), vertr. d.: 1. Wioletta Jagodzinska, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), 2. Felicitas Vidhura Malkowsky, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), 3. Sampath Jagodzinski, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 12.05.2025 (Anmeldefrist).

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025.

Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.

Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:

==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;

==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:

- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 678/24 · Ways GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 678/24
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 49806
Geschäftsnummer: 8 IN 678/24
Am 01.04.2025 um 08:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ways GmbH, Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 49806), vertr. d.: 1. Wioletta Jagodzinska, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), 2. Felicitas Vidhura Malkowsky, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), 3. Sampath Jagodzinski, Beethovenstraße 52, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 12.05.2025 (Anmeldefrist).

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der .

Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.

Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:

==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;

==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:

- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49806 HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen). Bestellt als Geschäftsführerin: Malkowsky, Felicitas Vidhura, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit …
HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen). Bestellt als Geschäftsführerin: Malkowsky, Felicitas Vidhura, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49806 HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen). Nicht mehr Geschäftsführer: Sitaraman, Karthigeyan, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Jagodzinski, …
HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen). Nicht mehr Geschäftsführer: Sitaraman, Karthigeyan, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Jagodzinski, Sampath, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49806 HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Wernerplatz 3, 63225 Langen (Hessen). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen).
HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Wernerplatz 3, 63225 Langen (Hessen). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 4, 63225 Langen (Hessen).
Neueintragungen
HRB 49806 HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Wernerplatz 3, 63225 Langen (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Wernerplatz 3, 63225 Langen (Hesse…
HRB 49806: Ways GmbH, Langen (Hessen), Wernerplatz 3, 63225 Langen (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Wernerplatz 3, 63225 Langen (Hessen). Gegenstand: Entwicklung von Software und Lasertechnik sowie Dienstleistungen im IT-Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sitaraman, Karthigeyan, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.