HRB 23904
Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Leipziger Straße 120, 06667 WeißenfelsGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Weißenfels
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.07.2018
- Datenstand
- 2025-10-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bianca Horka
Weißenfels OT Großkorbetha
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenChristoph Gemmer
Augustdorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Wäschereidienstleistungen und Transport.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 59 IN 216/18 · Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 216/18
- Wirksam am
- 02.07.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 23904
Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRB 23904),
vertr. d.: Bianca Horka, Karl-Marx-Platz 6, 06688 Weißenfels OT Großkorbetha,
(Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 01.07.2019 festgesetzt worden. Der
vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 01.07.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 59 IN 216/18 · Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 216/18
- Wirksam am
- 29.05.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 23904
GmbH Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRB
23904), vertr. d.: Bianca Horka, Karl-Marx-Platz 6, 06688 Weißenfels OT
Großkorbetha, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin Dipl.-Kauffrau
Dorit Schwamberger die Festsetzung der Vergütung für den Zeitraum der
vorläufigen Verwaltung beantragt. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit
zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag in der Frist von drei Wochen ab
Veröffentlichung gegeben. Die Beteiligten können den Antrag in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23904 HRB 23904: Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels, Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 26.06.2018 (Az. …
Forderungsprüfung 59 IN 216/18 · Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 216/18
- Wirksam am
- 27.06.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 23904
Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRB 23904), vertr. d.:
Bianca Horka, Weißenfels, (Geschäftsführerin), ist am 26.06.2018 um 14:27 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/
5304926.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.08.2018 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 10.09.2018, 10:45 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.08.2018)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 10.09.2018), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 27.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23904 HRB 23904: Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels, Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 16.05.2018 (Az. …
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 216/18 · Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 216/18
- Wirksam am
- 16.05.2018
- Registerbezug
- Stendal, HRB 23904
Mietservice GmbH Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels (AG
Stendal, HRB 23904), vertr. d.: Bianca Horka, Weißenfels, (Geschäftsführerin),
ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle
(Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23904 HRB 23904: Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels, Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Gemmer, Christoph, Augustdorf, *XX…
HRB 23904 HRB 23904: Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels, Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels. Bestellt: Geschäftsführer: Gemmer, Christioph, Augustdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 23904 HRB 23904: Wasch- & Mietservice GmbH Weißenfels, Weißenfels, Leipziger Straße 120, 06667 Weißenfels. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2016. Geschäftsanschrift: Leipziger …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.