HRB 1436

WALZEN IRLE GMBH

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 35 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Netphen

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Registerdaten

Sitz
Netphen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. WALZEN IRLE GMBH Netphen-Deuz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

35
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1. Festsetzung neuer Zahlungsziele hinsichtlich des Kaufpreises für das Vorratsvermögen (Vertrag vom 24.10.2023, UR-Nr. 27/2023 S):

Der bis zum 31.01.2027 gestundete Kaufpreis für das Vorratsvermögen der Walzen IRLE GmbH in Höhe von 3.852.270,28 EUR wird verzinslich bis zum 31.01.2028 gestundet, wobei der Zinssatz 3 % p.a. beträgt. Ab dem 01.02.2028 bis zum 31.01.2031 wird der gestundete Kaufpreis in monatlichen Annuitäten in Höhe von ca. 112.000,00 EUR vollständig zurückgeführt. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die finanzierenden Kreditinstitute der IRLE Rolls GmbH spätestens ab dem 01.03.2026 (weitere) Kontokorrent-Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2,75 Mio EUR zur Verfügung stellen.

2. Verzicht auf Einrede der Verjährung:

Der Insolvenzverwalter erklärt gegenüber der UniCredit Bank GmbH den mit Schreiben vom 12.11.2025 erbetenen Einredeverzicht nicht.

bestimmt auf

Donnerstag, 11.12.2025, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
26.08.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Herr Bernd Reich c/o Coface S.A. Niederlassung Deutschland, Isaa-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz wie folgt festgesetzt.

Endbetrag

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von angemessen ist. Für 58 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf .

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 22.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
10.05.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses und Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Hamm, Bismarckstraße 2, 59065 Hamm wie folgt festgesetzt.

Endbetrag

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von angemessen ist. Für 21,417 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 06.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
02.11.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin heute, am 01.11.2023 um 12:00 Uhr, aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 02242/9698710.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Es wird eine Gläubigerversammlung einberufen auf

Montag, 20.11.2023, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalter,
- den Gläubigerausschuss,
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 272, 277 InsO bezeichneten Gegenstände.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
29.09.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.10.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 29.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 02.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
22.02.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
30.01.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln

Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2022 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Zuschläge sind dementsprechend zu den 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters hinzuzusetzen.
Sodass 85 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters festzusetzen waren.
Demnach war vorliegend die beantragte Vergütung in Höhe von um zu kürzen.
Die Regelvergütung des Sachwalters beträgt 60 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens .
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug .
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 85 % und damit auf den Betrag von gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.09.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen oder dem Landgericht Siegen, Berliner Str. 22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 27.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
11.11.2022
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung an eine nahestehende Person (§ 162 Abs. 1 Ziff. 1 InsO),
bestimmt auf

Mittwoch, 30.11.2022, 14:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 10.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
04.10.2022
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Petrico von Schweinichen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen und Herrn Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Hüttenweg 5, 57250 Netphen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.10.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.

25 IN 10/22
Amtsgericht Siegen, 30.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Thomas, Dinslaken, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Thomas, Dinslaken, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Prokura erloschen: Kühn, Steffen, Netphen, *XX.XX.XXXX; Leuning, Michael, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX; Münker, Thorsten, Kreuztal, *XX.X…
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Prokura erloschen: Kühn, Steffen, Netphen, *XX.XX.XXXX; Leuning, Michael, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX; Münker, Thorsten, Kreuztal, *XX.XX.XXXX; Puhl-Turian, Gerhard, Netphen, *XX.XX.XXXX; Theis, Michael, Siegen, *XX.XX.XXXX; Werthenbach, Daniel, Netphen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 10/22) vom 01. April 2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 10/22) vom 01. April 2022 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 10/22 · WALZEN IRLE GMBH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 10/22
Wirksam am
01.04.2022
Registerbezug
Siegen, HRB 1436
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 10/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1436 eingetragenen WALZEN IRLE GMBH, Hüttenweg 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Petrico von Schweinichen und Thomas Fink,

Geschäftszweig: Die Herstellung, der Vertrieb, der Handel und der Service von bzw. mit Erzeugnissen der Gießerei-, Eisen-, Stahl- und Metallindustrie einschließlich der Verwertung der Nebenprodukte;

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2022, um 07:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef , Tel. Nr.02242/969870 , Fax Nr. 02242/9698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 24.01.2022 eingesetzten und mit Beschluss vom 27.01.2022 um zusätzliche Mitglieder erweiterten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Hamm, Bismarckstraße 2, 59065 Hamm
Coface S.A. Niederlassung Deutschland, Isaa-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz
Rainer Klein, Hüttenweg 5, 57250 Netphen
Sparkasse Siegen, Morleystraße 2, 57072 Siegen
Verband der Siegerländer Metallindustriellen e.V., Spandauer Straße 25, 57072 Siegen.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 20.06.2022, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.06.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 10/22
Siegen, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Bestellt als Geschäftsführer: Peeters, Tillmann, Kempen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Bestellt als Geschäftsführer: Peeters, Tillmann, Kempen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hägele, Klaus, Sinzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hägele, Klaus, Sinzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2020 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die vollständige Neufassung des Gesellschaft…
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2020 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurde insbesondere die Bestimmungen über den Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und die allgemeine Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, der Vertrieb, der Handel und der Service von bzw. mit Erzeugnissen der Gießerei-, Eisen-, Stahl- und Metallindustrie einschließlich der Verwertung der Nebenprodukte.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Bestellt als Geschäftsführer: Fink, Thomas, Dinslaken, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder …
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Bestellt als Geschäftsführer: Fink, Thomas, Dinslaken, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Dr. von Schweinichen, Petrico, Netphen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Puhl-Turian, Gerhard, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Puhl-Turian, Gerhard, Netphen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Prokura erloschen: Krüger, Jürgen, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Prokura erloschen: Krüger, Jürgen, Netphen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reuther, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. von Schweinichen, Petrico, Netphen, *XX…
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reuther, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. von Schweinichen, Petrico, Netphen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hägele, Klaus, Sinzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. von Schweinichen, Petrico, Netphen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. von Schweinichen, Jaxa, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. von Schweinichen, Jaxa, Netphen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kühn, Steffen, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kühn, Steffen, Netphen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr.-Ing. von Schweinichen, Petrico, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr.-Ing. von Schweinichen, Petrico, Netphen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nach Anpassung weiterhin: Sitz: Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krüger, Jürgen, Aalen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbef…
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nach Anpassung weiterhin: Sitz: Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krüger, Jürgen, Aalen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Reuther, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Krüger, Jürgen, Netphen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Bestellt als Geschäftsführer: Reuther, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Müller, Achim Peter, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Bestellt als Geschäftsführer: Reuther, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Müller, Achim Peter, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nach Ergänzung des weiteren Vornamens und des neuen Wohnortes, weiterhin Prokurist: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer ode…
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nach Ergänzung des weiteren Vornamens und des neuen Wohnortes, weiterhin Prokurist: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Achim Peter, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX; Münker, Thorsten, Kreuztal, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiertz, Wolfgang, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiertz, Wolfgang, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Prokura erloschen: Großkreutz, Martin, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436: WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Prokura erloschen: Großkreutz, Martin, Netphen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 HRB 1436:WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Großkreutz, Martin, Netphen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1436:WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Großkreutz, Martin, Netphen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 HRB 1436:WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Theis, Michael, Siegen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: N…
HRB 1436:WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Theis, Michael, Siegen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Neuser, Johannes, Netphen; Saßmannshausen, Armin, Bad Laasphe.
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HRB 1436 HRB 1436:WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen.Nicht mehr Geschäftsführer: Borcherding, Ralf Wilhelm, Siegen, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Wiertz, Wolfgang, Krefeld, *XX.XX…
HRB 1436:WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen.Nicht mehr Geschäftsführer: Borcherding, Ralf Wilhelm, Siegen, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Wiertz, Wolfgang, Krefeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Leuning, Michael, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX; Werthenbach, Daniel, Netphen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 1436 WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Rainer, Darmstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Borcherding, Ralf Wilhelm, Siegen, *XX.XX.XXXX…
WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz, Hüttenweg 5, 57250 Netphen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Rainer, Darmstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Borcherding, Ralf Wilhelm, Siegen, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 1436 WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz (Hüttenweg 3, 57250 Netphen). Prokura erloschen: Schönemann, Joachim, Netphen.
WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz (Hüttenweg 3, 57250 Netphen). Prokura erloschen: Schönemann, Joachim, Netphen.
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HRB 1436 WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz (Hüttenweg 3, 57250 Netphen). Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Wiertz, Wolfgang, Willich, *XX.XX.XXXX.
WALZEN IRLE GMBH, Netphen-Deuz (Hüttenweg 3, 57250 Netphen). Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Wiertz, Wolfgang, Willich, *XX.XX.XXXX.

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