VR 2086

Walter-Hohmann-Sternwarte Essen e. V.

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Essen

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Registerdaten

Sitz
Essen
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Astronomische Arbeitsgemeinschaft Essen e. V. (A.A.E.) Essen
  2. Arbeitsgemeinschaft Walter-Hohmann-Sternwarte Essen (WHS) e. V. Essen
  3. Arbeitsgemeinschaft Walter-Hohmann Sternwarte Essen e. V. Essen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2086 Arbeitsgemeinschaft Walter-Hohmann Sternwarte Essen e. V., Essen (Wallneyer Str. 159, 45133 Essen). Der Verein für volkstümliche Astronomie Essen e.V. (Amtsgericht Essen, VR 2718) ist aufgrund des Verschmelz…
Arbeitsgemeinschaft Walter-Hohmann Sternwarte Essen e. V., Essen (Wallneyer Str. 159, 45133 Essen). Der Verein für volkstümliche Astronomie Essen e.V. (Amtsgericht Essen, VR 2718) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Vereine vom 18.11.2005 und 07.12.2005 mit dem Verein verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.