HRB 22017

Walinowicz Innenausbau GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonefeld

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bonefeld
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-18 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Walinowicz Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) Leutesdorf
  2. Walinowicz Innenausbau GmbH Leutesdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 31/20 · Walinowicz Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 31/20
Wirksam am
26.03.2021
Registerbezug
Montabaur, HRB 22017
21 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walinowicz
Innenausbau GmbH, Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld (AG Montabaur, HRB
22017), vertr. d.: Matthäus Franz Walinowicz, Melsbacher Straße 1 b, 56579
Rengsdorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen
Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 16.04.2021, 09:00 Uhr, 125, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr.
39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:

"

- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, hier zur Abgeltung
eventueller Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche
vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39,
56564 Neuwied einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 26.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 31/20 · Walinowicz Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 31/20
Wirksam am
18.08.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 22017
21 IN 31/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walinowicz
Innenausbau GmbH, Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld (AG Montabaur, HRB
22017), vertr. d.: Matthäus Franz Walinowicz, Melsbacher Straße 1 b, 56579
Rengsdorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen festgesetzt worden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO
auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß §§ 1,2,3,11 InsVV

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Durch Beschluss vom 02.06.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Schuldnerin eröffnet.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Schuldnerin angeordnet.

Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet.

Die Berechnungsgrundlage beträgt 258.030,21 EUR.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß §§ 1,2,11 InsVV eine
Regelvergütung in Höhe von EUR.

Es sind Erhöhungstatbestände zu berücksichtigen. Wegen der näheren Einzelheiten
verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte
sowie den Vergütungsantrag.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39,
56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 18.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22017 HRB 22017: Walinowicz Innenausbau GmbH, Bonefeld, Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 22017: Walinowicz Innenausbau GmbH, Bonefeld, Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 31/20 · Walinowicz Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 31/20
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 22017
21 IN 31/20: Über das Vermögen der Walinowicz Innenausbau GmbH,
Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld (AG Montabaur, HRB 22017), vertr. d.:
Matthäus Franz Walinowicz, Melsbacher Straße 1 b, 56579 Rengsdorf,
(Geschäftsführer), ist am 01.06.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz
5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.07.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichtstermin zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter entspricht, ist der 09.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (28.08.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 02.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 31/20 · Walinowicz Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 31/20
Wirksam am
30.04.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 22017
21 IN 31/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walinowicz
Innenausbau GmbH, Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld (AG Montabaur, HRB
22017), vertr. d.: Matthäus Franz Walinowicz, Melsbacher Straße 1 b, 56579
Rengsdorf, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich
zu der am 09.03.2020 um 11:44 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung heute, am
29.04.2020 um 12:10 Uhr die Verfügungsbefugnis über bestehende
Arbeitsverhältnisse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied einsehbar.

Amtsgericht Neuwied, 29.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 31/20 · Walinowicz Innenausbau GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 31/20
Wirksam am
09.03.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 22017
21 IN 31/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Walinowicz
Innenausbau GmbH, Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld (AG Montabaur, HRB
22017), vertr. d.: Matthäus Franz Walinowicz, Melsbacher Straße 1 b, 56579
Rengsdorf, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2020 um 11:44 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander
Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 -
911 47 29 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 09.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22017 HRB 22017: Walinowicz Innenausbau GmbH, Leutesdorf, Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ih…
HRB 22017: Walinowicz Innenausbau GmbH, Leutesdorf, Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bonefeld beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Bonefeld. Änderung der Geschäftsanschrift: Tannenbergstraße 13a, 56579 Bonefeld. Von Amts wegen ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Veränderungen
HRB 22017 Walinowicz Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Leutesdorf, Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderu…
Walinowicz Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Leutesdorf, Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf nunmehr 25.000,00 EUR beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Walinowicz Innenausbau GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 22017 Walinowicz Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Leutesdorf, Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 45, 56…
Walinowicz Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Leutesdorf, Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 45, 56599 Leutesdorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Innenausbauarbeiten aller Art sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenausbau. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Walinowicz, Matthäus Franz, Bonefeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.