HRA 8391

Waldschmidt Besitz GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Taunusstein

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Registerdaten

Sitz
Taunusstein
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.08.2006
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Eberhard Waldschmidt

Taunusstein

Kommanditist(in)

Joachim Waldschmidt

Taunusstein

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Waldschmidt Verwaltungsgesellschaft mbH

Taunusstein

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 8391 Waldschmidt Besitz GmbH & Co. KG, Taunusstein (Platter Straße 25, 65232 Taunusstein). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2006 sowie der Zus…
Waldschmidt Besitz GmbH & Co. KG, Taunusstein (Platter Straße 25, 65232 Taunusstein). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Waldschmidt OHG mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 8385) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.