HRB 97128
Wagner Research Concepts GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-09 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97128 eingetragenen Wagner Research Concepts GmbH, Esplanade 6, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kirk Michael Ewald und Herrn Uwe Wagner
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.12.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 315/07
Amtsgericht Hamburg, 06.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 12.12.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97128 eingetragenen
Wagner Research Concepts GmbH, Esplanade 6, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Wagner, Papenhuder Straße 34, 22087 Hamburg
und Herrn Kirk Michael Ewald, Fliederweg 11, 23898 Sandesneben
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Drehbahn 9, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erben des
verstorbenen Insolvenzverwalter Dr. Olaf Büchler wie folgt festgesetzt:
Vergütung
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen
Zwischensumme
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 27.04.2016 aus. Nach § 63 InsO hat
er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung
angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf
die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer
vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach
dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§
1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut
ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der
Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den
Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse zu Zeit der
Beendigung seines Amtes 410.233,76 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung
beträgt demnach 35.057,01 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die
Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 14 Gläubigern
auf 1.150,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere
Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden
Verfahren ist die Festsetzung des ,7-fachen Regelsatzes und damit auf den
Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten
Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.11.2019 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach
§ 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz
beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der
Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit
des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der
Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg oder dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg,
die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Hamburg oder dem Landgericht Hamburg eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67g IN 315/07
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 28.04.2016
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97128 eingetragenen
Wagner Research Concepts GmbH, Esplanade 6, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Uwe Wagner, Papenhuder Straße 34, 22087 Hamburg und
Kirk Ewald, Schatzkammer 8 b, 21465 Reinbek
ist der ehemalige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Drehbahn
9, 20354 Hamburg verstorben. An seiner Stelle wird mit Wirkung ab 25.3.2016
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg zum Insolvenzverwalter
bestellt.
67g IN 315/07
Amtsgericht Hamburg, 27.04.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 97128 Wagner Research Concepts GmbH, Hamburg (Esplanade 6, 20354 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 315/07) vom 01.11.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 315/07 · Wagner Research Concepts GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 315/07
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 97128
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 97128 Wagner Research Concepts GmbH, Hamburg (Esplanade 6, 20354 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Wagner, Catrin, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Ewald, Kirk, Reinbek, *XX.XX.XXXX, einzelve…
HRB 97128 Wagner Research Concepts GmbH, Hamburg (Esplanade 6, 20354 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2006. Gegenstand: die Ausführung und Übernahme von Dienstleistungen …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.