HRB 201756
Wagawin GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Haydnstraße 11, 80336 MünchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.07.2024
- Datenstand
- 2025-10-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Merold
Wolfratshausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenNicolas Leonhardt
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1500 IN 1771/23 · Wagawin GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1771/23
- Wirksam am
- 27.07.2026
- Registerbezug
- München, HRB 201756
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wagawin GmbH, Haydnstraße 11, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführer Leonhardt Nicolas und Merold Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 201756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 294.494,86 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 9.984,28 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im vorliegenden Verfahren die Festsetzung eines Zuschlags auf seine Regelvergütung beantragt. Ein solcher Zuschlag ist nach den maßgeblichen vergütungsrechtlichen Vorschriften der §§ 11, 10, 3 Abs. 1 InsVV grundsätzlich vorgesehen und rechtlich zulässig, sofern der Tätigkeitsaufwand im Eröffnungsverfahren die durchschnittliche Inanspruchnahme erheblich überschritten hat.
Zum einen führte die Betriebsfortführung zu konkreten Haftungs- und Abwicklungsrisiken. Da der erwirtschaftete Fortführungsüberschuss über die reguläre Degressionsstaffel zu einer Mehrvergütung von lediglich 1.655,31 € führte, fing dieser die tatsächliche Inanspruchnahme keineswegs adäquat ab. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 143/08) war daher im Wege der Vergleichsberechnung ein bereinigter Restsatz von 17 % anzusetzen.
Zum anderen erforderte die Personalstruktur mit 22 überwiegend im Home-Office tätigen Mitarbeitern eine intensivierte Kommunikation (u. a. zweiwöchentliche digitale Betriebsversammlungen) sowie die zügige Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für drei Monate über die Agentur für Arbeit München. Dass hierbei für delegierbare Rechnungsarbeiten eine spezialisierte Personalsachbearbeitung beigezogen wurde, findet im zugrunde gelegten moderaten Satz von 10 % bereits mindernden Niederschlag.
Schließlich war die Einleitung und intensive Begleitung eines strukturierten M&A-Prozesses zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung zwingend geboten, um die Fortführungsaussichten des Start-ups realistisch zu prüfen. Der hierfür veranschlagte Zuschlag von 15 % trägt sowohl den verhandlungsintensiven Prüfungen als auch der Arbeitserleichterung durch das eingeschaltete Beratungsunternehmen in ausgewogener Weise Rechnung.
In der Gesamtschau der vorstehend ausgewiesenen Einzeltatbestände erweist sich die Festsetzung eines Gesamtzuschlags in Höhe von 42 % auf die Regelvergütung als angemessen und sachgerecht.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1771/23 · Wagawin GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1771/23
- Wirksam am
- 26.06.2026
- Registerbezug
- München, HRB 201756
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wagawin GmbH, Haydnstraße 11, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführer Leonhardt Nicolas und Merold Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 201756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Für seinen gestiegenen Mehraufwand im Eröffnungsverfahren beantragt dieser einen Zuschlag in Höhe von 42 % über die Regelvergütung hinaus.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab dieser Veröffentlichung.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1771/23 · Wagawin GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1771/23
- Wirksam am
- 17.10.2023
- Registerbezug
- München, HRB 201756
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wagawin GmbH, Haydnstraße 11, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführer Leonhardt Nicolas und Merold Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 201756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung zu der Veräußerung des Anlagevermögens und der Unternehmensbeteiligungen der Schuldnerin an den Gesellschaften in den USA und in Asien an die YouCo M23-H384 Vorrats-GmbH (zukünftig WZ Group GmbH), eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 286885, zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 30.000,00 EUR zzgl. USt.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 16.11.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1771/23 · Wagawin GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1771/23
- Wirksam am
- 29.08.2023
- Registerbezug
- München, HRB 201756
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wagawin GmbH, Haydnstraße 11, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführer Leonhardt Nicolas und Merold Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 201756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg
hat der Insolvenzverwalter am 29.08.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1771/23 · Wagawin GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1771/23
- Wirksam am
- 27.06.2023
- Registerbezug
- München, HRB 201756
In dem Verfahren über den Antrag d.
Wagawin GmbH, Haydnstraße 11, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführer Leonhardt Nicolas und Merold Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 201756
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 27.06.2023 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München, Telefon: +49(89)54511125, Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Possartstr. 6, 81679 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Haydnstraße 11, 80336 München.
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Possartstr. 6, 81679 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist die Erhöhung des Stammk…
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Possartstr. 6, 81679 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist die Erhöhung des Stammk…
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HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Possartstr. 6, 81679 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 838,00 EUR auf 44.…
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Possartstr. 6, 81679 München. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.151,00 EUR sowie die Schaffung eines Genehmigten Kapitals…
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Zeppelinstr. 73, 81669 München. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 626,00 EUR, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals und di…
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Zeppelinstr. 73, 81669 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 13.065,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals u…
HRB 201756 HRB 201756: Wagawin GmbH, München, Zeppelinstr. 73, 81669 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2016 hat die Änderung des § 4 (Vertretung, Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
HRB 201756 HRB 201756:Wagawin GmbH, München, Zeppelinstr. 73, 81669 München.Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2014 hat die Änderung des § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
HRB 201756 HRB 201756:Wagawin GmbH, München, Zeppelinstr. 73, 81669 München.Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2014 hat die Änderung der §§ 4 (Vertretung, Geschäftsführung), 7 (Änderung des Gesellschaftsvertrages)…
HRB 201756 HRB 201756:Wagawin GmbH, München, Arnulfstr. 34, 80335 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 73, 81669 München.
HRB 201756 Wagawin GmbH, München, Arnulfstr. 34, 80335 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2012. Geschäftsanschrift: Arnulfstr. 34, 80335 München. Gegenstand des Unternehmens:…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.