HRB 30248
WAFA Germany GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schafweidstraße 37, 86179 AugsburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Augsburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 14.04.2021
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Markus Fröhlich
Friedrichshafen
einzelvertretungsberechtigtThomas Alfons Greiner
Schmiechen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Herstellung, Entwicklung, Handel und Vertrieb von Erzeugnissen und Systemen, insbesondere aus Kunststoff, einschließlich der Veredelung der Oberflächen dieser Erzeugnisse und Systeme.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 12.11.2025
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WAFA Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 48/19/mj
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 04.07.2025
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
Der Eigenverwalter, Rechtsanwalt Markus Fröhlich, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WAFA Germany GmbH, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 2.015.656,69 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 10.844.855,96 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1 IN 812/19 niedergelegt.
Augsburg, den 04.07.2025
Amtsgericht Augsburg
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 04.06.2025
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WAFA Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 48/19/mj
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.08.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 18.03.2025
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WAFA Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 48/19/mj
1. Die Prüfung der bis 14.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 244-290 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WAFA Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 48/19/mj
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 27.09.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 9,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 05.01.2023
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WAFA Germany GmbH, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 48/19/mj
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Christian Seide, Candidplatz 13, 81543 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 31.10.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 32,066666 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Witte, Martin Gerhard Erich, Rees, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer:…
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Greiner, Thomas Alfons, Schmiechen, *XX.XX.XXXX.
Forderungsprüfung 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 18.03.2020
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WAFA Germany GmbH, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.:
48/19/mj
Beschluss:
1. Der mündliche Berichts- und Prüfungstermin, bestimmt auf 15.04.2020, 9:00
Uhr, wird abgesetzt.
2. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Berichts- und Prüfungstermin werden getrennt und erfolgen im schriftlichen
Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
4. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Sachwalters, über die Absetzung des eingesetzten Gläubigerausschusses sowie
über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272
(Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen)
und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO
bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 10.04.2020.
5. Sollten solcherlei Anträge gestellt werden, werden diese öffentlich im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gegeben.
Die Beteiligten erhalten sodann Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2020
Einwendungen gegen diese Anträge/Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gründe:
Diese Anordnung erfolgt in Zusammenhang mit der Verbreitung des neuartigen
Corona-Virus.
Mit fortschreitender Verbreitung des Corona-Virus besteht auch in mündlichen
Verhandlungen die Gefahr, dass sich Justizbedienstete und / oder Beteiligte mit
dem Virus anstecken.
Seitens des bayerischen Justizministeriums wird in Anbetracht der aktuellen
Situation den Gerichten geraten, großzügig von Verlegungsmöglichkeiten Gebrauch
zu machen.
Im Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit der Durchführung des
schriftlichen Verfahrens.
Angesichts der aktuellen Situation ist es geboten, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen und das Verfahren schriftlich durchzuführen; somit kann eine
Verzögerung vermieden werden und dem Verfahren der Fortgang gegeben werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.02.2020 (Az. 1 IN 812/19) das Insolvenzverf…
Forderungsprüfung 1 IN 812/19 · WAFA Germany GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 812/19
- Wirksam am
- 03.02.2020
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 30248
In dem Verfahren über den Antrag d.
WAFA Germany GmbH, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Fröhlich Markus und Witte Martin
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 30248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fröhlich, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.:
48/19/mj
Geschäftszweig: Herstellung von Kraftwagenteilen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Bodmanstraße 7, 87435 Kempten
Telefon: +49(831)960 887-0
Telefax: +49(831)960 887-28
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 16.03.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 15.04.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, Amtsgericht Augsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 15.04.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, Amtsgericht Augsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden
Mitgliedern:
|BTV Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Stadtforum 1, A-6020 Innsbruck,
Österreich
|Bundesagentur für Arbeit, Galgenbergstr. 24, 93053 Regensburg
|Christian Seide, Candidplatz 13, 81543 München
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.11.2019 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Fröhlich, Markus, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Waitz, Christian, Freising, *XX.XX.XXXX.
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Waitz, Christian, Freising, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Witte, Mart…
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Nieberding, Rolf Günther, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Je bestellt: Geschäftsführer: Starosta, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX; Witte, Martin Gerhard Erich, Rees, *XX.XX.XXXX. Erteilt: Gesamtp…
HRB 30248 HRB 30248: WAFA Germany GmbH, Augsburg, Schafweidstraße 37, 86179 Augsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat die Sa…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.