HRA 35184
Wäscherei Niderkrone Kilic-Özcan e. K.
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-12-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 36k IN 2039/21 · Kilic-Özcan, Ilknur · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 2039/21
- Wirksam am
- 15.10.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRA 35184
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ilknur Kilic-Özcan,
geboren am XX.XX.XXXX,
Inhaberin der Firma Wäscherei Niderkrone Kilic-Özcan e. K.,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 35184
ehemals geschäftsansässig: Bergholtzstraße 2, 12099 Berlin,
wohnhaft:Säntisstraße 23a, 12107 Berlin
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Der Berichtstermin, Termin zu Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin am 22.11.2021, 11.00 Uhr, Saal 218 werden aufgehoben.
2. Es wird das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Absatz 2 InsO angeordnet.
3. Anstelle der o.g. mündlichen Termine erhalten die Gläubiger Gelegenheit bis zum 22.11.2021 Anträge zur bereits veröffentlichen Tagesordnung zu stellen. Forderungsanmeldungen ist binnen der o.g. Frist schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die im Eröffnungsbeschluss angegebene Anmeldefrist bleibt bestehen.
Gründe:
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation betreffend das Coronavirus SARS CoV-2 sind mündliche Gerichtsverhandlungen vorerst bis zum 30.11.2021 nur noch stark eingeschränkt und bei zwingender Notwendigkeit mündlich durchzuführen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36k IN 2039/21 · Kilic-Özcan · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 2039/21
- Wirksam am
- 10.09.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRA 35184
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ilknur Kilic-Özcan, geboren am XX.XX.XXXX, Säntisstraße 23a, 12107 Berlin
Inhaber der Wäscherei Niderkrone Kilic-Özcan e. K.,
ehemals geschäftsansässig: Bergholtzstr. 2, 12099 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 35184
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 08.09.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 35184 B HRA 35184 B: Wäscherei Niderkrone Kilic-Özcan e. K., Berlin, Bergholzstraße 1, 2 und 4 (Tor 3), 12099 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bergholzstraße 1, 2 und 4 (Tor 3), 12099 Berlin
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.