HRB 150118

WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH Parsdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1500 IN 372/18 · WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 372/18
Wirksam am
17.01.2022
Registerbezug
München, HRB 150118
1500 IN 372/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wackerbauer Florian, Immenstadter Straße 7, 81475 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150118
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.10.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 17.271,10 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 120 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.10.2021 wird Bezug genommen. Vergleichsberechnungen wurden durchgeführt und beachtet.
Die vorliegenden Erhöhungstatbestände sind im Rahmen einer Gesamtschau (BGH Beschluss vom 11.05.2006, Geschäftsnummer: IX ZB 249/04) zu würdigen. Insgesamt war ein Übersteigen des Regelsatzes um 120 % gerechtfertigt.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 372/18 · WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 372/18
Wirksam am
10.08.2018
Registerbezug
München, HRB 150118
1500 IN 372/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Wackerbauer Florian,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150118
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.08.2018 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 150118 HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Prokura je erloschen: Wackerbauer, Simon, München, *XX.XX.XXXX; Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX.…
HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Prokura je erloschen: Wackerbauer, Simon, München, *XX.XX.XXXX; Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.06.2018 (Az. 1500 IN 372/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 372/18 · WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 372/18
Wirksam am
04.07.2018
Registerbezug
München, HRB 150118
1500 IN 372/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

1) AOK Team Holzkirchen, vertreten durch d. Vorstand, Rudolf-Diesel-Ring 23,
83607 Holzkirchen,
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -

2) SüdLeasing GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tiefenbacher, Im Breitspiel 9, 69126 Heidelberg,

3) und der Schuldnerin

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Wackerbauer Florian, Immenstadter Straße 7, 81475 München

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150118
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Erstellung und Vermietung von Wetterschutzdächern, mobilen und
stationären Leichtbauhallen und Arbeits- sowie Schutzgerüsten

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.06.2018 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 18.09.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 18.09.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.02.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 372/18 · WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 372/18
Wirksam am
09.02.2018
Registerbezug
München, HRB 150118
Az.: 1500 IN 372/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Wackerbauer Florian, Immenstadter Straße 7, 81475 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 150118
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erstellung und Vermietung von Wetterschutzdächern, mobilen und
stationären Leichtbauhallen und Arbeits- sowie Schutzgerüsten, Vermarktung von
Patent-/Lizenzrechten auf dem Gebiet von Schutzdachkonstruktionen sowie
Planung, Erstellung und Vermietung von Spiezialgerüstkonstruktionen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 09.02.2018 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ivo-Meinert
Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)8589633, Telefax: +49
(89)858963445.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.02.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 150118 HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wackerbauer, Soheyla, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wackerbauer, Soheyla, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Einzelprokura: Wackerbauer, Simon, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Einzelprokura: Wackerbauer, Simon, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Einzelprokura: Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Einzelprokura: Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Prokura erloschen: Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Prokura erloschen: Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritt…
HRB 150118: WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wackerbauer, Sophie Melanie, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Wackerbauer, Florian, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; m…
WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Immenstadter Str. 7, 81475 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Wackerbauer, Florian, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Wackerbauer, Soheyla, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 150118 WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, Parsdorf, Landkreis Ebersberg, Posthalterring 7, 85599 Parsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages be…
WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, Parsdorf, Landkreis Ebersberg, Posthalterring 7, 85599 Parsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Immenstadter Str. 7, 81475 München.
Veränderungen
HRB 150118 WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Isabellastr. 22, 80798 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung be…
WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Isabellastr. 22, 80798 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Sitz, Stammkapital. Neuer Sitz: Parsdorf, Landkreis Ebersberg. Geschäftsanschrift: Posthalterring 7, 85599 Parsdorf. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Prokura erloschen: Peißl, Silvia, geb. Wackerbauer, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Isabellastr. 22, 80798 München. Prokura erloschen: Herzinger-Jocham, Marion, München, *XX.XX.XXXX.
WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Isabellastr. 22, 80798 München. Prokura erloschen: Herzinger-Jocham, Marion, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 150118 WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Isabellastr. 22, 80798 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wackerbauer, Anton, Planegg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wackerbauer, Florian, München,…
WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München, Isabellastr. 22, 80798 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wackerbauer, Anton, Planegg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wackerbauer, Florian, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 150118 WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München (Isabellastr. 22, 80798 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Herzinger-Jocham, Marion, geb. Herzinger, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wacker…
WACO Wetterschutz-Dachsysteme GmbH, München (Isabellastr. 22, 80798 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Herzinger-Jocham, Marion, geb. Herzinger, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wackerbauer, Anton, Planegg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Herzinger-Jocham, Marion, München, *XX.XX.XXXX.

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